Im August 2023 beantragte der TCK Anhausen bei allen Ortsgemeinden des Kirchspiels ein Zuschuss i.H.v. jeweils 500,- € ausschließlich für den jährlichen Platzaufbau im Frühjahr. Begründet wurde der Antrag u.a. mit dem Mangel an ehrenamtlicher Arbeitsleistung der Vereinsmitglieder. Der Antrag wurde vom Gemeinderat Meinborn im September abgelehnt.
Dem TCKA wurde dazu mitgeteilt, dass die Ortsgemeinde bei der Vereinsförderung eine Gleichbehandlung der örtlichen Vereine erreichen möchte und aktuell hierzu Regelungen erarbeitet werden. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass geprüft wird, ob der Antrag vom August in die allgemeine Förderung einfließen kann. Es wurde angeführt, dass andere örtliche Vereine, auch Vereine welche festen Ausgaben für Sporteinrichtungen, hohe Fahrtkosten durch den Wettkampfbetrieb oder Übungsleiter/Chorleiter haben, sich überwiegend über ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren.
Im RW-Direkt vom 24.03.2024, Rubrik Vereine, veröffentlichte der TCKA die Ablehnung der Förderung durch alle Kirchspielsgemeinden und eine daraus resultierende drohende Vereinsauflösung. Hier wurde angeführt das der Zuschuss entgegen dem Antrag für die Instandhaltung und Pflege der Tennisplätze und des Clubhauses dienen sollte.
Die Ortsgemeinde Meinborn möchte richtigstellen, dass sie seit dem Bestehen der Tennisanlage in den 43 Jahren jährlich nur eine symbolische Pacht, ca. 7 % der regulären Erbpacht, für das Grundstück der Tennisanlage erhebt und den wiederkehrenden Beitrag Wasser trägt. Gleichfalls hat die Ortsgemeinde in der Vergangenheit zwei Baumaßnahmen (Zaunbau und Teerung Zuweg Tennisplatz) mit insgesamt 9500,- € unterstützt. Daraus resultiert eine durchschnittlich Vereinsförderung des TCKA welche weit über der Förderung anderer Ortsvereine liegt.
Leider hat der TCKA eine Richtigstellung seiner Darstellung vom 24.03.2024 abgelehnt.