Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 04. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.539.375,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.687.219,00 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — -147.844,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -228.910,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 320.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 401.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -81.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -309.910,00 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 350 v. H.
- Grundsteuer B auf — 465 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 400 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
- — für den ersten Hund — 30,00 €
- — für den zweiten Hund — 60,00 €
- — für jeden weiteren Hund — 90,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug — 6.588.763,34 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 6.220.516,34 €
und zum 31.12.2025 — 6.072.672,34 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000.00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 17. März 2025 bis 25. März 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.