Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 11/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bonefeld für das Jahr 2025 vom 14. März 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 04. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.539.375,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.687.219,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  -147.844,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -228.910,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  320.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  401.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -81.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -309.910,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  350 v. H.

- Grundsteuer B auf  —  465 v. H.

- Gewerbesteuer auf  —  400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

-  —  für den ersten Hund  —  30,00 €

-  —  für den zweiten Hund  —  60,00 €

-  —  für jeden weiteren Hund  —  90,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug  —  6.588.763,34 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  6.220.516,34 €

und zum 31.12.2025  —  6.072.672,34 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000.00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Rengsdorf, den 14.03.2025
Ortsgemeinde Bonefeld
gez. Runkel
Runkel, Ortsbürgermeisterin

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 17. März 2025 bis 25. März 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 14.03.2025
Ortsgemeinde Bonefeld
gez. Runkel
Runkel, Ortsbürgermeister