Hierdurch wird gem. § 259 der Abgabenordnung an die Zahlung aller bereits fälligen und an die rechtzeitige Zahlung der im Monat März 2025 fällig werdenden Steuern nebst steuerlichen Nebenleistungen und Abgaben erinnert.
Zum 15.03.2025 werden insbesondere fällig:
Wasser-/Kanalgebühren
Grundsteuer
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Wiederkehrender Beitrag
Die Zahlungen sind bis zum Fälligkeitstag an die Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach, unter Angabe der Kontonummer bzw. Haushaltsstelle, zu entrichten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zahlungen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu entrichten. Ein Vordruck (SEPA-Lastschrift-Mandat) hierzu steht auch im Internet unter der Adresse www.rengsdorf-waldbreitbach.de bereit.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuer oder Abgabe entsteht Kraft Gesetz ein Säumniszuschlag.
Der Säumniszuschlag beträgt 1 v. H. des nach § 240 Abs. 1 AO abgerundeten rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Die allgemeine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO) gilt nicht für Zahlungen durch Übersendung von Verrechnungsschecks.
Nicht gezahlte Beträge werden im Wege der Vollstreckung eingezogen; hierdurch entstehen dem Vollstreckungsschuldner zusätzliche Kosten.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
| Bankverbindung | IBAN/BIC |
| Sparkasse Neuwied | DE23 5745 0120 0004 0008 40 / MALADE51NWD |
| Raiba Neustadt eG | DE60 5706 9238 0000 1024 53 / GENODED1ASN |
| Westerwald Bank eG | DE62 5739 1800 0076 1584 01 / GENODE51WW1 |