Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 05. Februar 2025 beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.264.862,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.471.773,00 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — -206.911,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -354.530,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 80.700,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -75.700,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -430.230,00 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 450 v. H.
- Grundsteuer B auf — 550 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 400 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
- für den ersten Hund — 48,00 €
- für den zweiten Hund — 96,00 €
- für jeden weiteren Hund — 144,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 600,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 600,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 600,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug — 5.944.580,29 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 5.649.739,29 €
und zum 31.12.2025 — 5.442.828,29 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
17. März 2025 bis 25. März 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.