Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 10. Februar 2026 beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.018.163,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.322.009,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -303.846,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -249.490,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 137.400,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -137.400,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -386.890,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A auf | 450 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 550 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | |
| - für den ersten Hund | 48,00 € |
| - für den zweiten Hund | 96,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 144,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 600,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 5.811.787,92 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 5.604.876,92 € |
| und zum 31.12.2026 | 5.301.030,92 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
16. März 2026 bis 24. März 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.