Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09. Februar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.171.728,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.447.067,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -275.339,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -211.113,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 390.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 663.100,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -273.100,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -484.213,00 € |
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - | Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B auf | 550 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | ||
| - | für den ersten Hund | 36,00 € |
| - | für den zweiten Hund | 66,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 90,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 4.792.717,85 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 4.963.994,51 € |
| und zum 31.12.2026 | 4.479.781,51 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
16. März 2026 bis 24. März 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.