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RW-Direkt
Ausgabe 11/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hardert für das Jahr 2026 vom 13. März 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09. Februar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.171.728,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.447.067,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-275.339,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-211.113,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

390.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

663.100,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-273.100,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-484.213,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

345 v. H.

-

Grundsteuer B auf

550 v. H.

-

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

-

für den ersten Hund

36,00 €

-

für den zweiten Hund

66,00 €

-

für jeden weiteren Hund

90,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug

4.792.717,85 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt

4.963.994,51 €

und zum 31.12.2026

4.479.781,51 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.

Rengsdorf, den 13.03.2026
Ortsgemeinde Hardert
gez. Schlosser
Schlosser, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

16. März 2026 bis 24. März 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 13. März 2026
Ortsgemeinde Hardert
gez. Schlosser
Schlosser, Ortsbürgermeister