Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09. Februar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.122.242,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.270.458,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -148.216,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -91.995,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 39.980,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 297.700,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -257.720,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -349.715,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | |
| - für den ersten Hund | 30,00 € |
| - für den zweiten Hund | 60,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 90,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 130,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 160,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 190,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 5.535.348,93 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 5.437.017,93 € |
| und zum 31.12.2026 | 5.288.801,93 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
16. März 2026 bis 24. März 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.