Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 19. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.101.893,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.200.963,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -99.070,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -93.900,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 193.770,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 372.450,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -178.680,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -272.580,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300 v. H.
- Grundsteuer B auf 365 v. H.
- Gewerbesteuer auf 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
- für den ersten Hund 30,00 €
- für den zweiten Hund 60,00 €
- für jeden weiteren Hund 90,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund 130,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund 160,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 190,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 5.207.751,97 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 5.109.726,97 €
und zum 31.12.2024 5.010.656,97 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 25. März 2024 bis 04. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.