Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.831.995,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.723.800,00 €
der Jahresüberschuss auf 108.195,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 657.266,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 515.100,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.484.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -968.900,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 311.634,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 548.228,00 €
zusammen auf 548.228,00 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 4.968.000,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.300.000,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 345 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer 380 v. H. | |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 75,00 €
für den zweiten Hund 180,00 €
für jeden weiteren Hund 400,00 €
für jeden gefährlichen Hund 1.125,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 5 v. H. des Messbetrages. |
| 2. | Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung |
| - für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,30 Euro, |
| - für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres 0,60 Euro, |
| - pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten 50,00 Euro. |
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug 5.469.859,80 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 5.649.384,80 Euro,
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 5.757.579,80 Euro.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Die Genehmigung des unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Investitionskredite wird für das Haushaltsjahr 2024 zunächst auf 522.228,- € beschränkt. |
| 2. | Die in § 3 der Haushaltssatzung enthaltene Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird in Höhe von 2.606.000,- € genehmigt. |
| 3. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.300.000,- € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 25. März 2024 bis 04. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.