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RW-Direkt
Ausgabe 12/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Thalhausen für das Jahr 2024 vom 22. März 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 19. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.322.751,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.730.162,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  -407.411,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -404.780,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  305.260,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -305.260,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -710.040,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  300 v. H.

- Grundsteuer B auf  —  365 v. H.

- Gewerbesteuer auf  —  365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund  —  36,00 €

- für den zweiten Hund  —  60,00 €

- für jeden weiteren Hund  —  84,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund  —  120,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  240,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  240,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug  —  6.602.790,54 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  6.261.030,54 €

und zum 31.12.2024  —  5.853.619,54 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Rengsdorf, den 22.03.2024
Ortsgemeinde Thalhausen
gez. Kurz
Kurz, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

25. März 2024 bis 04. April 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 22.03.2024
Ortsgemeinde Thalhausen
gez. Kurz
Kurz, Ortsbürgermeister