Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 19. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.322.751,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.730.162,00 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — -407.411,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -404.780,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 305.260,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -305.260,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -710.040,00 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 300 v. H.
- Grundsteuer B auf — 365 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
- für den ersten Hund — 36,00 €
- für den zweiten Hund — 60,00 €
- für jeden weiteren Hund — 84,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 120,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 240,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 240,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug — 6.602.790,54 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 6.261.030,54 €
und zum 31.12.2024 — 5.853.619,54 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
25. März 2024 bis 04. April 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.