1. Einwohnerfragestunde
| • | Ein Bürger erkundigt sich, ob es Neuigkeiten zum Bau von Windkraftanlagen gibt. Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass es derzeit keine Neuigkeiten gibt. Der Zweckverband hat das Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. |
| • | Eine Einwohnerin schildert, dass es bei der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in letzter Zeit häufiger zu Mängeln bezüglich der Reinigung des Gebäudes und des Inventars oder auch bei der Gerätewartung gekommen sei. Sie möchte den Gemeinderat auf das Problem hinweisen damit (gemeinsam) Abhilfe geschaffen werden kann. |
| • | Weiterhin weist die Bürgerin darauf hin, dass sowohl die Schaukästen im Ort als auch der Veranstaltungskalender auf der Homepage der Ortsgemeinde nicht aktualisiert werden. |
| • | Ein Bürger berichtet von einer Baumpflanzaktion in Kooperation mit der Sparkasse Neuwied. Da es auch rund um Rüscheid umgefallene oder abgestorbene Bäume gibt die erneuert werden sollten erkundigt er sich, ob er für die Ortsgemeinde dieses Projekt vorantreiben kann. Der Ortsbürgermeister stimmt dem gerne zu. |
2. Kommunalwahl 2024 Kandidatenaufruf
Am 09. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahl statt. Auch in der Ortsgemeinde Rüscheid wird ein neuer Gemeinderat gewählt, hierzu findet im März 2024 eine Wahlveranstaltung statt und eine Wählerliste erstellt. Ortsbürgermeister Marcus Asbach ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitarbeit im Gemeinderat auf und lädt alle Interessierten herzlich ein sich bei ihm oder den Ratsmitgliedern zu melden!
3. Auftragsvergabe von Bepflanzungsarbeiten zur Herstellung einer Ausgleichsmaßnahme
Die Ortsgemeinde errichtet derzeit eine Multifunktionsfläche.
Laut § 3 VOB/A wurde seitens der Verwaltung für das Gewerk Außenanlagen eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Insgesamt haben 8 Firmen die Unterlagen für die Abgabe des Angebotes abgerufen. Zum Abgabetermin am 14.02.2024 lagen die Angebote von 2 Firmen fristgerecht vor.
Die Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Verwaltung und das Planungsbüro. Die Angebote können gewertet werden. Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:
| Nr. | Bieter | geprüfte Angebotssumme (brutto) |
| 1 | Börgerding Landschaftsbau GmbH, Altenkirchen | 12.114,20 |
| 2 | 2. Bieter | 30.990,96 |
Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 32.000,00 €. Das günstigste Angebot ist 62,14 % unter der Kostenschätzung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Außenanlagen mit einer Bruttosumme von 12.114,20 € an die Firma Börgerding Landschaftsbau GmbH, Altenkirchen zu vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| einstimmig angenommen | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
4. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024;
Beratung und Beschlussfassung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und einem erläuternden Vorbericht wurden allen Ortsgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende erteilt Frau Ira Born das Wort, die den Haushaltsplan erläutert:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.101.893,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.200.963,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -99.070,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -93.900,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 193.770,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 372.450,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -178.680,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -272.580,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 300 v. H.
- Grundsteuer B auf — 365 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
- für den ersten Hund — 30,00 €
- für den zweiten Hund — 60,00 €
- für jeden weiteren Hund — 90,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 130,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 160,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 190,00 €
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — 5.207.751,97 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 5.109.726,97 €
und zum 31.12.2024 — 5.010.656,97 €
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen und den Stellenplänen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| einstimmig angenommen | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
5. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Sach- und Rechtslage:
Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.
Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.
In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.
Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.
Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.
Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.
Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Rüscheid beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| mehrheitlich angenommen | ||
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltung: 1 |
| 6. Verschiedenes | |
| • | Am 09. März 2024 findet im Kirchspiel Anhausen eine Müllsammelaktion statt. Der Verschönerungsverein wirbt um Helfer/Sammler! Details zu der Veranstaltung werden im Amtsblättchen „RW-Direkt“ veröffentlicht. |
| • | Der von der Deutschen Glasfaser genannte Termin zum Ausbaubeginn im März dieses Jahres kann nicht eingehalten werden. Nun soll erst Ende des Jahres mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Rüscheid begonnen werden. |
| • | Die Sparkasse Neuwied hat der Ortsgemeinde eine Spende i.H.v. 140,88 € zukommen lassen. Der Geldbetrag ist zweckgebunden für die Seniorenfeier einzusetzen. Der Vorsitzende bedankt sich hierfür ausdrücklich bei der Sparkasse! |
| • | Der Vorsitzende informiert, dass die Kindergärten Rüscheid und Anhausen eine neue Stelle ausschreiben möchten. Ein Kita-Sozialarbeiter/Netzwerk-Sozialarbeiter soll als Bindeglied zwischen Eltern und Pädagogen für die beiden Kindergärten arbeiten, die Personalkosten werden vom Land gefördert. Genauere Infos erfolgen in der nächsten Zweckverbandssitzung. |
| • | Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Anschaffung eines Hochheckenschneiders bzw. einem multifunktionalen Profigerät. Der Vorsitzende holt entsprechende Angebote ein. |
| • | Ein Ratsmitglied teilt mit, dass er gesehen hat, wie Kinder auf dem eigentlich noch abgesperrten Sportplatz gespielt haben. Bis zur Freigabe des Platzes sollten zur ordentlichen Absicherung noch vier zusätzliche Bauzaunelemente besorgt werden. |
| • | Ein Ratsmitglied informiert, dass das Gemälde an Wissegoods Eck langsam verblasst und wegen abgeblättertem Putz an der Wand beschädigt wird. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt den Gebäudesockel von einer Firma reparieren/abdichten zu lassen und die Spraykünstler zu kontaktieren wie das Bild „gerettet“ werden kann. |
| 9. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | |
| • | Die Gemeinde übt in einem Fall das Vorkaufsrecht nicht aus. |
| • | Der Gemeinderat hat dem Ankauf eines Grundstückes zugestimmt. |
| • | Es wurde über Kandidaten zur Vergabe der Jagdpacht beraten. |
| • | Der Rat hat einer Änderung der Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Ortsgemeinde zugestimmt. |