Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass machen wir erneut auf die Reinigungssatzung unserer Ortsgemeinde aufmerksam, die Sie auf der Homepage www.oberhonnefeld.de einsehen können. Darin ist u.a. die Reinigungspflicht der Fahrbahnen und der Gehwege geregelt.
"Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig."
In den einigen Straßen unserer Ortsgemeinde (insbesondere Oberdorfstraße, Zum Weißen Stein, Steinstraße, Weyerbuscher Weg, Gartenstraße, Bergstraße, Wiesenstraße, Hauptstraße, Finkenweg) fiel auf, dass z.B. Hecken in die Gehwege ragen oder die Bürgersteige dermaßen mit Unkraut bewachsen bzw. Unrat verschmutzt sind, dass es Fußgängern nicht möglich ist, diese Wege gefahrlos zu benutzen.
Wir bitten die entsprechenden Anwohner, ihrer Reinigungspflicht umgehend nachzukommen.
Ein herzliches Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Grundstücke, Gehwege und Straßen ordnungsgemäß pflegen und damit nicht nur die gefahrlose Nutzung ermöglichen sondern auch zu einem positiven Erscheinungsbild unserer Ortsgemeinde beitragen.