Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 06. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.252.847,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.443.841,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -190.994,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -208.435,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 507.400,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 644.850,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -137.450,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -345.885,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| - für den ersten Hund | 60,00 € |
| - für den zweiten Hund | 120,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 240,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 720,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 840,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug | 4.744.474,10 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 4.602.324,10 € |
| und zum 31.12.2024 | 4.411.330,10 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 25. März 2024 bis 04. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.