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RW-Direkt
Ausgabe 13/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Anhausen

Bebauungsplan „Vorn auf dem Wölfen“

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung

gemäß §§ 3 Absatz 2, § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Anhausen hat am 24.08.2020 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Vorn auf den Wölfen“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.06.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.

Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom 28.09.2020 bis einschließlich 30.10.2020 statt. Die Offenlage wurde im Zeitraum vom 13.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 durchgeführt. Da die Auslegung fehlerhaft war, soll eine erneute öffentliche Auslegung erfolgen.

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Schallgutachten sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, der Genehmigung des Antrages auf Zielabweichung, dem Einzelhandelskonzeptes sowie der Auswirkungsanalyse, in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Anhausen „Vorn auf den Wölfen“ zur Einsicht zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

56584 Anhausen, 27.03.2023  — 
Ortsgemeinde Anhausen  —  Zantop, Ortsbürgermeister