Bebauungsplan „Vorn auf dem Wölfen“
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
gemäß §§ 3 Absatz 2, § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Anhausen hat am 24.08.2020 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Vorn auf den Wölfen“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.06.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die in dem beigefügten Plan mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom 28.09.2020 bis einschließlich 30.10.2020 statt. Die Offenlage wurde im Zeitraum vom 13.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 durchgeführt. Da die Auslegung fehlerhaft war, soll eine erneute öffentliche Auslegung erfolgen.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Schallgutachten sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, der Genehmigung des Antrages auf Zielabweichung, dem Einzelhandelskonzeptes sowie der Auswirkungsanalyse, in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Anhausen „Vorn auf den Wölfen“ zur Einsicht zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Verfasser und Art des Dokumentes | Inhalt |
| Behördliche Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, vom 16.10.2020, 24.06.2022 | Hinweise auf Immissionsschutzgutachten. Insbesondere sind die Maßnahmen aus dem Gutachten, zur Einhaltung der Schalleistungen zu beachten. |
| Behördliche Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.10.2020, 30.06.2022 | Hinweis auf Wasserschutzgebiet, Einschränkungen sind zu beachten. Mittlere Schutzfunktion ist nachzuweisen |
| Behördliche Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach vom 16.10.2020, 06.07.2022 | Hinweise zum Wasserdargebot, Brandschutz, Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser |
| Behördliche Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 28.10.2020 | Hinweise auf Bergwerksfelder, Hinweis auf Berücksichtigung von DIN-Vorgaben bei allen Bodenarbeiten |
| Behördliche Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied vom 28.10.2020, 08.07.2022 | Hinweis auf Trinkwasserschutzzone, artenschutzrechtl. Vorgaben nach § 44 BNatSchG, Hinweis auf Radwegenetz |
| Behördliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 27.10.2020, 07.07.2022 | Stellungnahme aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken hinsichtlich der Baufläche. Hinweis zu Pachtverhältnissen für Kompensationsfläche, keine Umsetzung der externen Ausgleichsfläche auf landwirtschaftl. Nutzfläche |
| Umweltbericht als Teil der Begründung | Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Biotope und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter |
| Immissionsschutzgutachten - Schalltechnische Untersuchung - von Meß- und Umwelttechnik GmbH vom 13.02.2021 | Bewertung Schallimmissionen für vorhandene Ortslage sowie für die nordwestlich angrenzenden Flächen, als mögliches Wohngebiet. Prognosen nach TA Lärm |
| Fachbeitrag Naturschutz inkl. artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse von West-Stadtplaner GmbH von Februar 2022 | Fachbeitrag Naturschutz berücksichtigt die Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Wasser, Boden und Klima. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse befasst sich mit möglichen Auswirkungen des Planvorhabens auf die im Anhang IV der FFH Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten, sowie alle heimischen europäischen Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie. |