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RW-Direkt
Ausgabe 13/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Aufruf zur ehrenamtlichen Tätigkeit:

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach sucht ein Mitglied für das Schiedsamt

Schiedsämter gibt es in jeder rheinland-pfälzischen Gemeinde. Ihre Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander bzw. Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen zu schlichten. Die Amtszeit einer bisherigen Schiedsperson endet im September 2024 und der Verbandsgemeinderat Rengsdorf-Waldbreitbach hat eine neue Schiedsperson für den Bereich des Bezirkes Anhausen-Honnefeld, d.h. für die Ortsgemeinden Anhausen, Hümmerich, Meinborn, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rüscheid, Straßenhaus und Thalhausen zu wählen.

Was wird geschlichtet?

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art und Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung, gefolgt von Forderungen nach Unterlassung oder Vornahme von bestimmten Handlungen - Dinge, bei denen Nachbarn sich zu einer Sache oder über ein Verhalten in Streit geraten können.
  • Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, sowohl über die Zahlungsleistung von Geld aus Verträgen oder die Herausgabe einer Sache.
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen (keine obere Grenze des Streitwertes).
  • vor einer Privatklage bei Gericht sind Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses oft Gegenstand des Versuches einer gütlichen Einigung - eine so genannte Sühneverhandlung.

Wer kann Schiedsfrau/ Schiedsmann werden?

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamte. Sie werden vom Verbandsgemeinderat auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Zu Schiedsfrauen und Schiedsmännern dürfen nur Personen berufen werden, die

  • nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sind,
  • ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach haben und
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.

Schiedsamtsmitglieder können nicht Personen sein, die

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
  • unter Betreuung stehen,
  • als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
  • die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausüben oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig sind,
  • das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Wie kann ich mich bewerben?

Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt als Schiedsfrau oder Schiedsmann haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte bis zum 26. April 2024 an die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Herr Frank Diefenthal (Tel. 02634/61-133, E-Mail: wahlamt@vg-rw.de) oder Herr Dieter Reimann (Tel. 02634/61-100, E-Mail: wahlamt@vg-rw.de).