Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Datzeroth hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 419.268,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 470.738,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -51.470,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -49.510,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 55.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 50.500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.730,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 109.900,00°Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 40,00 € |
| für den zweiten Hund | 80,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 140,00 € |
| für jeden gefährlichen Hund | 450,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 2.145.047,38 Euro, |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 2.113.196,38 Euro, |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 2.063.526,38 Euro. |
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
30. März 2026 bis 10. April 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.