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RW-Direkt
Ausgabe 13/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Datzeroth für das Haushaltsjahr 2026 vom 27. März 2026

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Datzeroth hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

419.268,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

470.738,00 €

der Jahresfehlbetrag auf

-51.470,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-49.510,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

55.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

50.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-1.730,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 109.900,00°Euro.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

2. Gewerbesteuer

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

40,00 €

für den zweiten Hund

80,00 €

für jeden weiteren Hund

140,00 €

für jeden gefährlichen Hund

450,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug

2.145.047,38 Euro,

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

2.113.196,38 Euro,

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

2.063.526,38 Euro.

Datzeroth, 27.03.2026
Ortsgemeinde Datzeroth
gez. Berg – Ortsbürgermeisterin

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

30. März 2026 bis 10. April 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Datzeroth, 27. März 2026
Ortsgemeinde Datzeroth
gez. Berg
Berg, Ortsbürgermeisterin