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RW-Direkt
Ausgabe 14/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Jagdgenossenschaft Kurtscheid

Bekanntmachung

Der Reinertrag für das Jagdjahr 2021/2022 wurde berechnet, konnte jedoch bisher nicht ausgezahlt werden, da von vielen Jagdgenossen die Bankverbindungen unbekannt sind.

Die Auszahlung i. H. v. 10,00 €/ha (gem. Beschluss vom 13.04.2011) kann aus diesem Grunde erst nach Antragstellung ausgezahlt werden.

Für das Jagdjahr 2021/2022 erhält jede Jagdgenossin bzw. jeder Jagdgenosse, die/der einen Anspruch auf Auskehrung hat, ihren/seinen Jagdpachtanteil, unabhängig davon, ob inzwischen 15,00 EUR erreicht wurden oder nicht (sog. 5-jährige-Auskehrung gem. Beschluss der Jagdgenossenschaft vom 25. März 2003).

Jagdgenossen sind alle Grundeigentümer der Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kurtscheid, auf der die Jagd ausgeübt werden darf (Flächen außerhalb der geschlossenen Ortschaften wie z.B. Wald, Acker, Grünflächen).

Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn ein Antrag auf Auszahlung, unter Angabe der Bankverbindung gestellt wird.

Bei Eigentümergemeinschaften ist ein/e Empfangsberechtigte/r zu benennen.

Des Weiteren bitten wir für evtl. Rückfragen um Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail Adresse.

Der Antrag ist an die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, 56579 Rengsdorf, bis spätestens 28.04.2023 zu übersenden.

Für Rückfragen: sarah.kern@vg-rw.de o. Tel. 02634/61-210.

Kurtscheid, 31.03.2023  —  Ferdi Wittlich, Jagdvorsteher