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RW-Direkt
Ausgabe 14/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hümmerich am 22.02.2024

Öffentlicher Teil:

1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Beschluss über die Neuaufstellung vom Flächennutzungsplan gefasst.

2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024;

Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und einem erläuternden Vorbericht wurden allen Ortsgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt.

Weitere Erläuterungen zum Haushaltsplan erfolgen in der Sitzung durch Frau Ira Born.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen und den Stellenplänen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

3. Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde

a) Sachverhalt:

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Neuwied hat eine Prüfung in der Verwaltung durchgeführt. Hierbei wurde u. a. festgestellt, dass die Ortsgemeinde zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes einen jährlichen prozentual an den Jagdpachteinnahmen anknüpfenden Verwaltungskostenbeitrag einzubehalten hat.

(Dieser Verwaltungskostenbeitrag wird als Einnahme der Ortsgemeinde und nicht als Einnahme der Verbandsgemeinde verbucht.)

Die bisher gültige, zwischen Jagdgenossenschaft und Ortsgemeinde geschlossene Vereinbarung, beinhaltet einen solchen Verwaltungskostenbeitrag nicht.

Außerdem wurde die Mustervereinbarung des Gemeinde- und Städtebundes u. a. hinsichtlich Datenschutzregeln zwischenzeitlich überarbeitet.

Es empfiehlt sich dementsprechend eine neue Vereinbarung mit der Jagdgenossenschaft abzuschließen.

Ebenso müsste die bisherige Vereinbarung aufgehoben werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig künftig einen Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. 2% der Jagdpachteinnahme von der Jagdgenossenschaft zu erheben. Hierzu wird die bisherige Vereinbarung aufgehoben und eine neue Vereinbarung geschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Sach- und Rechtslage:

Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.

Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.

In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.

Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.

Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.

Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.

Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Hümmerich beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5. Kauf von 15 Mülleimern zum Austausch der alten Abfallkörbe

Zum Austausch der alten Abfallkörbe möchte die Ortsgemeinde über den Verkehrs- und Verschönerungsverein 15 Mülleimer bestellen.

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 1.266,85 Euro.

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung der Abfalleimer einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Anschaffung eines neuen Anhängers für den Gemeindetraktor

Die Ortsgemeinde möchte für den Gemeindetraktor einen neuen Anhänger anschaffen, da der alte nicht mehr stabil genug ist.

Diesbezüglich wurden mehrere Vergleichsangebote über einen PKW-Anhänger der Marke Saris eingeholt, wobei das Angebot der Firma Autohaus Sommer, Straßenhaus am preisgünstigsten war.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Kauf des Anhängers beim Autohaus Sommer.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

7. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung

Für die Heimat- und Brauchtumspflege hat die Ortsgemeinde Hümmerich eine Spende in Höhe von 100,00 Euro von der Kuala Kunststoff GmbH aus Oberlahr erhalten.

Die Spende ist für die Durchführung des Weihnachtsmarktes bestimmt.

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende einstimmig.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

8. Informationen

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Ortsgemeinde von der Sparkasse Neuwied eine zweckgebundene Spende für Seniorenfeiern i.H.v. 133,42 Euro erhalten hat.

Von der Firma Getränke Kemmler gab es eine Getränkerückvergütung für das Dorfgemeinschaftshaus i.H.v. 660,24 Euro.

Ratsmitglied Olaf Reinhäckel macht auf die Wahlberechtigtenversammlung am 29.02.2024 im Dorfgemeinschaftshaus aufmerksam und verliest die Einladung aus dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde.

9. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.

10. Einwohnerfragestunde

Ein Zuhörer fragt nach, ob die Wegewartfunktion bzgl. der Wanderwege auch an den Verkehrs- und Verschönerungsverein übertragen werden könnte. Der Vorsitzende erklärt, dass die Zuständigkeit für die markierten Wege HÜ1-HÜ4 bei der Verbandsgemeinde (dem Touristik-Verband) liegt, und dieser auch die Verträge mit den Wegewarten abschließt.

Ortsbürgermeister Schmidt beantwortet außerdem eine Frage bezüglich des geplanten Zugangsweges zur Grillhütte.

Zudem erkundigt sich ein Zuhörer, warum bei der Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses ebenfalls die Schlüssel für die angrenzenden Garagen ausgehändigt werden. Der Vorsitzende erklärt, dass es notwendig sei, da dort die Tische gelagert sind.

Des Weiteren werden Fragen in Bezug auf die neu angeschafften Abfalleimer, die Verbesserung der ÖPNV-Verbindungen und auf die geplanten Instandsetzungen von vereinzelten Wegen und Straßen beantwortet.