I.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBl. S. 21) in seiner Sitzung am 13. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 05. April 2023 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.428.200,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.769.960,00 Euro
der Jahresfehlbetrag auf -341.760,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -303.390,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -30.000,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -30.000,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -333.390,00 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 300 v.H.
Grundsteuer B auf 365 v.H.
Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund 36,00 Euro
für den zweiten Hund 60,00 Euro
für jeden weiteren Hund 84,00 Euro
für gefährliche Hunde gemäß § 5 Hundesteuersatzung werden erhoben,
für den ersten Hund 120,00 Euro
für den zweiten Hund 240,00 Euro
für jeden weiteren Hund 240,00 Euro
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapital
zum 31.12.2021 betrug 5.994.414,15 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital
zum 31.12.2022 beträgt 6.054.714,15 Euro
und zum 31.12.2023 5.712.954,15 Euro
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 17. April 2023 bis 25. April 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich aus.