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RW-Direkt
Ausgabe 15/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung Haushaltssatzung Ortsgemeinde Thalhausen

I.

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBl. S. 21) in seiner Sitzung am 13. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 05. April 2023 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.428.200,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.769.960,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf -341.760,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -303.390,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -30.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -30.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf -333.390,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf 300 v.H.

Grundsteuer B auf 365 v.H.

Gewerbesteuer auf 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund 36,00 Euro

für den zweiten Hund 60,00 Euro

für jeden weiteren Hund 84,00 Euro

für gefährliche Hunde gemäß § 5 Hundesteuersatzung werden erhoben,

für den ersten Hund 120,00 Euro

für den zweiten Hund 240,00 Euro

für jeden weiteren Hund 240,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapital

zum 31.12.2021 betrug 5.994.414,15 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital

zum 31.12.2022 beträgt 6.054.714,15 Euro

und zum 31.12.2023 5.712.954,15 Euro

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Thalhausen, 14. April 2023  —  Kurz, Ortsbürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 17. April 2023 bis 25. April 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 23, während der Dienststunden öffentlich aus.

Thalhausen, 14. April 2023  —  Kurz
Ortsgemeinde Thalhausen  —  Ortsbürgermeister