Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kurtscheid hat am 16.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aufm Scheid“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, § 13a BauGB und § 13 BauGB beschlossen.
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß §13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen (eine Begründung ist beigefügt), in der Zeit vom
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
| Montag bis Freitag | von | 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag bis Dienstag | von | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
www.rengsdorf-waldbreitbach.de/ Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/ Ortsgemeinde Kurtscheid zur Einsicht zur Verfügung.