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RW-Direkt
Ausgabe 15/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 30. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach am 19.03.2024

Vor Aufnahme der Beratungen teilt Bürgermeister Breithausen mit, dass Ratsmitglied Jürgen Becker die Niederschrift der 29. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach vom 28.11.2024 beanstandet hat. Er hat darum gebeten folgende Ergänzung vorzunehmen:

Zu Top 5: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der hohen Investitionen in den letzten Jahren für die Feuerwehr bittet Ratsmitglied Jürgen Becker um Vorlage einer Übersicht über den Stand der Zuwendungen für die einzelnen Projekte durch das Land. Bürgermeister Breithausen sagt dies kurzfristig zu.

Zu Top 7: Teilnahme am Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation

Ratsmitglied Jürgen Becker beanstandet die nichtausreichende Berücksichtigung der Maßnahmen der Gemeinden gem. § 4 Abs. 4 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation v. 23.05.2023. Außerdem habe es in den Gemeinderäten und im VG-Rat keine Beratungen gegeben. Deshalb werde er der Investitionsliste (KIPKI) nicht zustimmen.

Der Bürgermeister sagt zu, die Ergänzungen zu TOP 5 und 7 in die Niederschrift aufzunehmen. Die Aufstellung über den Stand der Zuwendungen für die Feuerwehr wird den Ratsmitgliedern als Tischvorlage ausgehändigt und der heutigen Niederschrift als Anlage beigefügt.

1. Bericht aus den Ausschusssitzungen

In einem kurzen Rückblick berichtet Hans-Werner Breithausen über die Besprechung mit den Beigeordneten (15.02.2024), die Sitzungen des Werkausschusses (27.02.2024), des Haupt- und Finanzausschusses (05.03.2024) und des Ausschusses für Jugendarbeit, Senioren, Sport und Kultur (12.03.2024) sowie über die Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung (14.03.2024).

2. Wahl einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Nach § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) und § 10 Absatz 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach wird zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichstellung von Frau und Mann eine Gleichstellungsstelle eingerichtet.

Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle werden von einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen, die vom Verbandsgemeinderat auf die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Rates zu wählen ist. Eine Neuwahl ist erforderlich geworden, da die bisherige Gleichstellungsbeauftragte Frau Jennifer Hommer die Gleichstellungsstelle nicht mehr besetzen möchte.

In einer Beamer-Präsentation berichtet die scheidende Gleichstellungsbeauftragte ausführlich über ihre 5-jährige Tätigkeit.

Anschließend wird Frau Heike Kurz, 60 Jahre, seit 01.09.2016 beschäftigt im Vorzimmer des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, nach kurzer persönlicher Vorstellung als neue Gleichstellungsbeauftragte vorgeschlagen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Heike Kurz zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Verbandsgemeinderates Rengsdorf-Waldbreitbach.

Bürgermeister Breithausen nimmt an der Abstimmung nicht teil, da das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Wahlen ruht (§ 36 Abs. 3, Satz 2 Nr. 1 GemO).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

3. Bestellung Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach für den Prüfungszeitraum 2024 - 2026;

Beratung und Beschlussfassung

Aufgrund der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen ist für die Betriebszweige der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und des Bäderbetriebes ein Abschlussprüfer zu bestellen.

Gemäß § 2 der Landesverordnung müssen die Abschlussprüfer Erfahrung und Sachkunde für die Prüfung kommunaler Einrichtungen haben. Die Bestellung des Abschlussprüfers soll sich auf mindestens drei und auf höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Als Abschlussprüfer/Wirtschaftsprüfer für die Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach war bisher die Dornbach GmbH, Koblenz, tätig. Mit Datum vom 24.11.2023 wurden im Rahmen einer Preisanfrage 6 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angeschrieben. Zum Abgabetermin 10.01.2024 lagen 3 Angebote vor.

Das Ergebnis für das Prüfungsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:

1.

Mittelrheinische Treuhand GmbH,

Koblenz

Brutto 27.608,00 €

2.

Brutto 31.654,00 €

3.

Brutto 41.650,00 €

Bei dem mindestfordernden Bieter entfallen dabei auf die Betriebszweige:

Wasserwerk

10.472,00 €/Brutto

Abwasserbeseitigungseinrichtung

14.280,00 €/Brutto

Bäderbetrieb

2.856,00 €/Brutto

Alle drei Bieter haben für die Jahresabschlüsse 2025 und 2026 einen Inflationsausgleich angefordert. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat das o.g. Honorar für die Jahre 2025 und 2026 jeweils erhöht um 2 % angeboten und bleibt damit günstigster Anbieter.

Die Prüfungskosten belaufen sich somit für die Prüfung der Jahresabschlüsse

2024 auf insgesamt

27.608,00 €,

2025 auf insgesamt

28.160,16 €,

2026 auf insgesamt

28.160,16 €.

Beschlussfassung:

Auf Empfehlung der Verwaltung, der Werkleitung und dem Werkausschuss beschließt der Verbandsgemeinderat die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Peter- Klöckner-Straße 5, 56073 Koblenz für die Wirtschaftsjahre 2024 - 2026 als Abschlussprüfer für die Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserbeseitigungseinrichtung und Bäderbetrieb zu bestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

4. Unterrichtung über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters gem. § 119 Abs. 3 LBG

Die Kommunalbeamten auf Zeit sind gem. § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetz (LBG) verpflichtet, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter, sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Sofern bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern kein Bezug zum Hauptamt vorliegt, besteht auch keine Veröffentlichungspflicht.

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. im gleichgestellten Dienst übt Bürgermeister Hans-Werner Breithausen wie folgt aus:

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder im gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 6.200 € überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 € oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 € übersteigen. Ausweichlich der obigen Aufstellung, die gem. § 8 Abs. 4 NebVO von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, ist der Höchstbetrag von 6.200 € vorliegend nicht überschritten.

Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht. Die vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach wahrgenommen Tätigkeiten und Ehrenämter sowie die Höhe der damit erzielten Vergütungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung ist nicht erforderlich.

5. Mitteilungen der Verwaltung; Beantwortung von Anfragen

Bürgermeister Breithausen informiert über folgende Angelegenheiten:

a)

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wurden genehmigt.

b)

Der KIPKI-Förderbescheid liegt zwischenzeitlich vor.

c)

Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bei der Sanierung des Wiedtalbades finden am 23.04.2024 eine Sitzung des Werkausschusses und am 14.05.2024 eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt.

Bei dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde das Wiedtalbad erneut nicht berücksichtigt.

d)

Sachstand Unterbringung von Asylbewerbern in der Verbandsgemeinde

Von Seiten der Ratsmitglieder erfolgen keine Anfragen.

6. Antrag auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe medizinische Versorgung

Der von allen 5 Fraktionen eingereichte Antrag vom 08.03.2024 wird von Ratsmitglied Gunter Jung erläutert und begründet. Hiernach sollen der Arbeitsgruppe 12 Mitglieder angehören, davon ein Vertreter der Verbandsgemeinde (Bürgermeister oder Beigeordneter), 7 Personen aus dem Verbandsgemeinderates (CDU und SPD jeweils 2 Vertreter, die übrigen Fraktionen jeweils einen Vertreter), mindestens 2 Vertreter der Ärzteschaft und 2 Vertretern aus dem Seniorenbeirat. Die Arbeitsgruppe wählt nach der Konstituierung im Mai einen Vorsitzenden und soll pro Halbjahr mindestens einmal tagen.

Anschließend berichtet Hans-Werner Breithausen über die mit Dr. Nolden und der Kassenärztlichen Vereinigung geführten Gespräche über die Nachfolgeregelung für die am 15.03.2024 schließende Hausarztpraxis von Dr. Nolden in Rengsdorf. Leider konnte noch keine Neubesetzung erfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

7. Einwohnerfragestunde

Seitens der Zuhörer erfolgen keine Anfragen.

10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Sitzungsteil die kostenfreie Rückübertragung des Grundstückes einschließlich des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Hausen (Wied) an die Ortsgemeinde Hausen (Wied) beschlossen worden ist.