Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Datzeroth hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 408.650,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 445.880,00 €
der Jahresfehlbetrag auf — -37.230,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -11.413,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 9.500,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 90.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -80.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 91.413,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 €
verzinste Kredite auf — 0,00 €
zusammen auf — 0,00 €
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) — 345 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) — 465 v. H.
2. Gewerbesteuer — — 380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 40,00 €
für den zweiten Hund — 80,00 €
für jeden weiteren Hund — 140,00 €
für jeden gefährlichen Hund — 450,00 €
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — 2.082.028,74 Euro,
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — 2.234.706,74 Euro,
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 2197.476,74 Euro.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
15. April 2024 bis 23. April 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.