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RW-Direkt
Ausgabe 15/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Datzeroth für das Haushaltsjahr 2024 vom 12. April 2024

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Datzeroth hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 408.650,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  445.880,00 €

der Jahresfehlbetrag auf —  -37.230,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf —  -11.413,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 9.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 90.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -80.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 91.413,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 €

verzinste Kredite auf  —  0,00 €

zusammen auf  —  0,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  —  345 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)  —  465 v. H.

2. Gewerbesteuer  —   —  380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  40,00 €

für den zweiten Hund  —  80,00 €

für jeden weiteren Hund  —  140,00 €

für jeden gefährlichen Hund  —  450,00 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug  —  2.082.028,74 Euro,

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  2.234.706,74 Euro,

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  2197.476,74 Euro.

Datzeroth, 12.04.2024
Ortsgemeinde Datzeroth
gez. Hardt
Ortsbürgermeisterin

II.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

15. April 2024 bis 23. April 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Datzeroth, 12. April 2024
Ortsgemeinde Datzeroth
gez. Hardt
Hardt, Ortsbürgermeisterin