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RW-Direkt
Ausgabe 15/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2025 vom 11. April 2025

Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach vom 09.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 02. April 2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf — 208.660,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  208.660,00 €

der Jahresfehlbetrag auf —  0,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 1.810,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf —  0,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

75.000,00 Euro.

§ 5

Zweckverbandsumlage

Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht: Reduzierte Holzbodenfläche - siehe § 7 i. V. mit § 4 I der Verbandsordnung.

Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder  —  Umlage 2025

 —  in €

Ortsgemeinde Breitscheid  —  15.339,00 €

Ortsgemeinde Datzeroth, Festbetrag

gem. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung  —  1.000,00 €

Ortsgemeinde Hausen (Wied)  —  6.707,00 €

Ortsgemeinde Kurtscheid  —  8.549,00 €

Ortsgemeinde Neustadt (Wied)  —  9.004,00 €

Ortsgemeinde Niederbreitbach  —  4.443,00 €

Ortsgemeinde Roßbach  —  5.857,00 €

Ortsgemeinde Waldbreitbach  —  4.761,00 €

 —  55.660,00

Rengsdorf, 11.04.2025
Forstzweckverband Waldbreitbach
gez. Breithausen
Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

14. April 2025 bis 25. April 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 11.04.2025
Forstzweckverband Waldbreitbach
gez. Breithausen
Breithausen, Verbandsvorsteher