Die Zweckverbandsversammlung hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Waldbreitbach vom 09.12.1985 in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 02. April 2025 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 208.660,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 208.660,00 €
der Jahresfehlbetrag auf — 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 1.810,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
75.000,00 Euro.
Die Umlage des Forstzweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern nach folgendem Schlüssel aufgebracht: Reduzierte Holzbodenfläche - siehe § 7 i. V. mit § 4 I der Verbandsordnung.
Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Verbandsmitglieder — Umlage 2025
— in €
Ortsgemeinde Breitscheid — 15.339,00 €
Ortsgemeinde Datzeroth, Festbetrag
gem. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung — 1.000,00 €
Ortsgemeinde Hausen (Wied) — 6.707,00 €
Ortsgemeinde Kurtscheid — 8.549,00 €
Ortsgemeinde Neustadt (Wied) — 9.004,00 €
Ortsgemeinde Niederbreitbach — 4.443,00 €
Ortsgemeinde Roßbach — 5.857,00 €
Ortsgemeinde Waldbreitbach — 4.761,00 €
— 55.660,00
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
14. April 2025 bis 25. April 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.