Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung, jeweils in der derzeit geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes vom 19.12.2008 in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 02. April 2025 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 771.537,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 751.537,00 €
der Jahresüberschuss auf — 20.000,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 20.000,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 20.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -20.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 368.000 € festgesetzt.
Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:
| Umlagebedarf | 188,66 €/ha | 379.560,00 € |
| Forstrevier Anhausen | ||
| Körperschaft | reduzierte Holzbodenfläche ha | Umlage |
| Anhausen | 189,10 | 35.675,13 € |
| Hardert | 141,90 | 26.770,50 € |
| Meinborn | 134,10 | 25.298,97 € |
| Rengsdorf | 94,40 | 17.809,27 € |
| Rüscheid | 129,90 | 24.506,61 € |
| Thalhausen | 138,90 | 26.204,53 € |
| Kirchspiel Anhausen | 90,70 | 17.111,23 € |
| Gesamt | 919,00 | 173.376,24 € |
| Forstrevier Straßenhaus | ||
| Körperschaft | reduzierte Holzbodenfläche ha | Umlage |
| Bonefeld | 204,40 | 38.561,59 € |
| Ehlscheid | 115,90 | 21.865,40 € |
| Hümmerich | 161,80 | 30.524,78 € |
| Melsbach | 73,40 | 13.847,46 € |
| Oberhonnefeld-Gierend | 115,70 | 21.827,67 € |
| Oberraden | 108,20 | 20.412,74 € |
| Straßenhaus | 313,50 | 59.144,12 € |
| Gesamt | 1.092,90 | 206.183,76 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 6.353,55 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 59.513,55 € und zum 31.12.2025 79.513,55 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Grenze von nunmehr 5.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
14. April 2025 bis 25. April 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.