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RW-Direkt
Ausgabe 15/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Rengsdorf für das Haushaltsjahr 2025 vom 11. April 2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung, jeweils in der derzeit geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes vom 19.12.2008 in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 02. April 2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  771.537,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  751.537,00 €

der Jahresüberschuss auf  —  20.000,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  20.000,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  20.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -20.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 368.000 € festgesetzt.

§ 5 Gebühren-, Beitrag und Umlagesätze

Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 6.353,55 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 59.513,55 € und zum 31.12.2025 79.513,55 €.

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten werden.

§ 8 Investitionsgrenze

Investitionen oberhalb der Grenze von nunmehr 5.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Rengsdorf, den 11.04.2025
Forstzweckverband Rengsdorf
gez. Breithausen
Breithausen, Verbandsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

14. April 2025 bis 25. April 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 11.04.2025
Forstzweckverband Rengsdorf
gez. Breithausen
Breithausen, Verbandsvorsteher