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RW-Direkt
Ausgabe 15/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung -Entgeltsatzung Wasserversorgung-

der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach vom 29.11.2022.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11) werden 35 v. H. als wiederkehrender Beitrag erhoben.

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 12 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung- vom 29.11.2022 außer Kraft.

Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Rengsdorf, den 31.März 2026
Gez. Pierre Fischer Bürgermeister
(Siegel)

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 bezeichneten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Rengsdorf, den 31. März 2026
Gez. Pierre Fischer, Bürgermeister
(Siegel)