I.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBl. S. 21) in seiner Sitzung am 07. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 06. April 2023 hiermit bekanntgemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 4.383.790,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 7.257.260,00 Euro
der Jahresfehlbetrag auf — -2.873.470,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -2.827.520,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 709.640,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 325.290,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 384.350,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -2.443.170,00 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| Grundsteuer A auf — 345 v.H. |
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| Grundsteuer B auf — 465 v.H. |
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| Gewerbesteuer auf — 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
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| für den ersten Hund — 36,00 Euro |
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| für den zweiten Hund — 60,00 Euro |
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| für jeden weiteren Hund — 90,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2021 betrug — 9.527.100,54 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt — 8.834.850,54 Euro
und zum 31.12.2023 — 5.961.380,54 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
24. April 2023 bis 03. Mai 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.