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RW-Direkt
Ausgabe 16/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend für das Haushaltsjahr 2023

vom 21. April 2023

I.

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBl. S. 21) in seiner Sitzung am 07. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 06. April 2023 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf —  4.383.790,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 7.257.260,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf —  -2.873.470,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — -2.827.520,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  709.640,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  325.290,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 384.350,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — -2.443.170,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  — 345 v.H.

Grundsteuer B auf —  465 v.H.

Gewerbesteuer auf  — 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund  — 36,00 Euro

für den zweiten Hund  — 60,00 Euro

für jeden weiteren Hund  — 90,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2021 betrug —  9.527.100,54 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt  — 8.834.850,54 Euro

und zum 31.12.2023 —  5.961.380,54 Euro

§ 6 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Oberhonnefeld-Gierend, 21. April 2023
Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend
gez. Berndt
Berndt, Ortsbürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

24. April 2023 bis 03. Mai 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Oberhonnefeld-Gierend, 21. April 2023
Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend
gez. Berndt
Berndt, Ortsbürgermeister