1. Steuerhebesätze ab 01.01.2023; Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt:
Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.
Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:
Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert
sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:
- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.
- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.
- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.
Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.
Beispiel:
Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.
300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €
Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.
Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.
Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.
Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese jedoch noch nicht feststehen, empfehlen wir folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze zum jetzigen Zeitpunkt nicht anzupassen.
Über eine eventuelle Anpassung der Hebesätze soll in der letzten Sitzung 2023 erneut beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Haushalt 2023; Beratung und Beschlussfassung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 sind den Ratsmitgliedern zugegangen. Die wesentlichen Positionen werden von Ira Born von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung vorgetragen.
Der Haushalt 2023 enthält folgende Festsetzungen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.113.680,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.210.640,00 Euro
der Jahresfehlbetrag auf -96.960,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf -33.710,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.183.600,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 431.680,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 751.920,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 718.210,00 Euro
§ 2 Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 300 v.H.
Grundsteuer B auf 365 v.H.
Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund 36,00 Euro
für den zweiten Hund 66,00 Euro
für jeden weiteren Hund 90,00 Euro
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2021
betrug 4.180.398,02 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital
zum 31.12.2022 beträgt 4.083.488,02 Euro
und zum 31.12.2023 3.986.528,02 Euro
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Nach der Beantwortung einiger Fragen durch Frau Born, stimmt der Gemeinderat dem Haushalt 2023 in vorgelegter Form zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Ira Born für die Ausführungen.
3. Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
a) Sachverhalt:
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat in der Zeit vom 28.03.2022 - 19.05.22 örtliche Erhebungen für eine überörtliche Prüfung der Gemeinden und Verbände in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Jahre 2017 bis 2021.
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Verwaltung am 10.11.2022 mitgeteilt und ist als Anlage dieser Informationsvorlage beigefügt.
Der Gemeinderat wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 S. 1 2.HS GemO über das Prüfergebnis unterrichtet und nimmt den Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes Neuwied zur Kenntnis.
Als weitere Anlage 2 beigefügt ist die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Falls zu einzelnen Prüfungsfeststellungen Anregungen des Gemeinderates mit in die abschließende Stellungnahme aufgenommen werden sollen, bittet die Verwaltung um entsprechende Mitteilung.
4. Aufstellung Vorschlagsliste Schöffenwahl, Wahlperiode 2024-2028; Beratung und Beschlussfassung
Der Aufforderung aus letzter Sitzung an interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich beim Rat zwecks Vorbereitung einer Vorschlagsliste für das Schöffenamt zu melden, sind insgesamt 4 Personen gefolgt.
Der Vorsitzende verliest die Vorschlagsliste, welche den Ratsmitgliedern ebenfalls vorliegt.
Hier bedarf es einer Abstimmung über die gesamte Liste, nicht der einzelnen Interessenten. Letztendlich obliegt die Entscheidung dem Amtsgericht Neuwied.
Ratsmitglied Juhn gibt an, der Zustimmung der gesamten Vorschlagsliste leider nicht folgen zu können, da er Bedenken gegen die Tauglichkeit einer der vorgeschlagenen Personen hat, das Schöffenamt im Sinne der Allgemeinheit ausführen zu können.
Der Vorsitzende und der Rat nehmen die geäußerten Bedenken von Ratsmitglied Juhn zur Kenntnis. Anschließend gibt der Vorsitzende die Liste zur Abstimmung frei.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimme: 1, Enthaltungen: 0
5. Änderung Parkordnung "Burplatz"; Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund der Anregungen von Bürgern hat sich der Ortsgemeinderat Gedanken um die Parksituation am „Burplatz“ gemacht. Insbesondere soll hier das dauerhafte Parken von großen Fahrzeugen verhindert werden, um dem sich dort befindlichen Denkmal einen gebührenden Rahmen zu bieten.
Aus diesem Grund hat bereits ein Gespräch mit Christian Schmidt vom Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung stattgefunden, mit dem ein Konzept zur Verbesserung der Parksituation erarbeitet wurde.
Demnach sollen dort Schilder aufgestellt werden, nach denen lediglich das Parken von PKWs erlaubt ist.
Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wird seitens des Ordnungsamts nach Beantragung durch die Ortsgemeinde erlassen.
Der Vorsitzende bittet den Rat dem erarbeiteten Konzept zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 1
6. Mitteilungen/Verschiedenes
Ortsbürgermeister Schlosser informiert:
| - | Die diesjährige Müllsammelaktion, bei der wieder die Wald- und Wirtschaftswege von diversem Unrat befreit werden sollen, wird am 15.04.2023 stattfinden. |
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| Der Treffpunkt ist um 09:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus. |
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| Die Ortsgemeinde freut sich über viele freiwillige Helfer und Helferinnen. |
| - | Der Busverkehr hat in der Vergangenheit stark zugenommen. Hierbei kommt es dazu, dass auch große Busse (zum Teil Leerfahrten) bis spät am Abend mit nicht geringer Geschwindigkeit durch die Ortslage fahren. Die Ortsgemeinde möchte sich hier Gehör verschaffen um in den Austausch mit der dafür zuständigen Kreisverwaltung zu kommen. Der Vorsitzende und Ratsmitglied Gunter Jung werden diese Thematik bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung und im Verbandsgemeinderat ansprechen. |
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| Eventuell gibt es eine Möglichkeit, hier weniger oder kleinere Busse einzusetzen um die Verkehrs- bzw. Lärmbelästigung zu verringern. |
| Aus dem Rat ergehen weitere Mitteilungen: | |
| - | Die Straßenzustände zwischen Rengsdorf und Hardert sowie zwischen Hardert und Straßenhaus sind unzureichend. Die Bankette ist bei Gegenverkehr kaum noch befahrbar. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, die Information entsprechend an die Kreisverwaltung weiterzugeben. |
| - | Aufgrund der geplanten und beschlossenen Änderung der Parksituation am „Burplatz“ möchte man Ausweichmöglichkeiten zum Parken, auch für größere Fahrzeuge, anbieten. Unter anderem wäre dies am Sportplatz möglich. |
Hier wird man das Gespräch mit den Betroffenen sowie mit dem Ordnungsamt suchen.
7. Grundstücksangelegenheiten
7.1. Errichtung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet ("Im hintersten Tal")
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde erschließt derzeit das Neubaugebiet „im hintersten Tal“. Nachdem inzwischen der neue Kanal verlegt wurde, stehen nun die Arbeiten für die Verlegung der neuen Wasserleitung an. Aufgrund des Baufortschrittes wird eine Entscheidung zur Wahl der Straßenbeleuchtung benötigt. Da in der Bonefelder Straße bereits LED-Kofferaufsatzleuchten errichtet wurden, wäre der gleiche Typ zu empfehlen um ein einheitliches Bild zu erzielen. Die Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 6 m würde am Rand des Gehweges/Multifunktionsstreifens auf den entsprechenden Grundstücksgrenzen aufgestellt.
Bei dem o.g. Leuchtentyp werden voraussichtlich 4 Straßenleuchten benötigt.
(Zusammen mit der entsprechenden Verkabelung sind mit Kosten in Höhe von ca. 8.000,- € -brutto- zu rechnen.)
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag im Benehmen mit seinen Beigeordneten an den wenigstfordernden Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. Bauangelegenheiten
8.1. Umbau/Anbau an Einfamilienhaus
a) Sachverhalt:
Die Antragsteller planen einen Anbau an das bestehende Wohnhaus im Flur 6 Nr. 43/10. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Lediglich für die angrenzende Straßenfläche wurde ein Bebauungsplan erlassen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als gemischte Baufläche dar.
Das Grundstück ist zum Außenbereich gelegen jedoch noch dem Innenbereich zugehörig. Aus diesem Grund erfolgt auch eine Beurteilung nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut wird in die nähere Umgebung einfügt. Die Grundstücksfläche wird geringfügig Richtung Süden überbaut. Dabei wird die Gebäudelänge in dem Maß erhöht, wie sie bereits in der Umgebung vorhanden ist. Der Abstand zur Grundstücksgrenze und somit zum Außenbereich ist immer noch groß genug, um zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beizutragen oder sonstige Bedenken auszulösen.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen daher nicht.
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 1