Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 840.107,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 886.281,00 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -46.174,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -35.458,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 34.600,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 50.060,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -15.460,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
- Grundsteuer A auf 269 v. H.
- Grundsteuer B auf 317 v. H.
- Gewerbesteuer auf 352 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
- für den ersten Hund 30,00 €
- für den zweiten Hund 60,00 €
- für jeden weiteren Hund 90,00 €
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug 5.833.256,47 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 5.838.227,47 €
und zum 31.12.2024 5.792.053,47 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
II.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 22. April 2024 bis 30. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.