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RW-Direkt
Ausgabe 16/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Meinborn für das Jahr 2024 vom 19. April 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 840.107,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 886.281,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -46.174,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -35.458,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 34.600,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 50.060,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -15.460,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 269 v. H.

- Grundsteuer B auf 317 v. H.

- Gewerbesteuer auf 352 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund 30,00 €

- für den zweiten Hund 60,00 €

- für jeden weiteren Hund 90,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug 5.833.256,47 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 5.838.227,47 €

und zum 31.12.2024 5.792.053,47 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Rengsdorf, den 19.04.2024
Ortsgemeinde Meinborn
Blasius, Ortsbürgermeister

II.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 22. April 2024 bis 30. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Meinborn, 19. April 2024
Ortsgemeinde Meinborn
Blasius, Ortsbürgermeister