Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hausen (Wied) hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.947.631,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.304.644,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -357.013,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -178.785,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 20.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 649.200,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -629.200,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 807.985,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | |
| wird festgesetzt auf | 0,00 Euro. |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| für den ersten Hund | 40,00 € |
| für den zweiten Hund | 80,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 110,00 € |
| für jeden gefährlichen Hund | 600,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages. |
| 2. | Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug | 6.582.584,90 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 6.308.285,90 Euro, |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 5.951.272,90 Euro. |
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 22. April 2024 bis 30. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.