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RW-Direkt
Ausgabe 16/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hausen (Wied) für das Haushaltsjahr 2024 vom 19. April 2024

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hausen (Wied) hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf

0,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

40,00 €

für den zweiten Hund

80,00 €

für jeden weiteren Hund

110,00 €

für jeden gefährlichen Hund

600,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 4 v. H. des Messbetrages.

2.

Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung

  • für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,30 Euro,
  • für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres 0,60 Euro,
  • pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten 50,00 Euro.

§ 7 Eigenkapital

Hausen, den 19.04.2024
Ortsgemeinde Hausen (Wied)
gez. Boden, Ortsbürgermeisterin

II.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 22. April 2024 bis 30. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Hausen, 19. April 2024
Ortsgemeinde Hausen
gez. Boden, Ortsbürgermeisterin