Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 16/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rentenanträge

Terminvereinbarung

Bei der der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach besteht die Möglichkeit, Anträge auf Rentenzahlungen (Deutsche Rentenversicherung -DRV-) aufzunehmen.

Es wird darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartner sind Herr Noll (Tel. 02634/61-460) und Herr Rams (Tel. 02634/61-461).

Auf jeden Fall benötigte Unterlagen/Nachweise:

-

gültiger Personalausweis/Reisepass

-

möglichst aktueller Versicherungsverlauf mit persönlicher Rentenauskunft für den Versicherten (bei vorgezogenen Altersrenten vor der Regelaltersgrenze:

Welche vorgezogene Altersrente soll im Einzelfall genau beantragt werden?)

-

Angabe der Bankverbindung (mit IBAN- und BIC-Angaben)

-

persönliche Steuer-Identifikationsnummer

-

Name und Anschrift der zuständigen Krankenkasse sowie die Versichertenkarte

-

Stammbuch oder Heiratsurkunde/Geburtsurkunden der Kinder (für Bestätigung Heiratsdatum und der „Elterneigenschaft“)

-

bei privater Krankenversicherung: Name und Anschrift der privaten Krankenversicherung

(zusätzlich: bestand früher eine gesetzliche Krankenversicherung?)

-

Nachweis über berufliche Ausbildungen etc. (Lehrbrief, Zeugnis etc.) nur falls diese noch nicht gekennzeichnet ist.

-

Bei Renten aus Krankheitsgründen werden weiterhin insbesondere die Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte, sowie möglichst genaue Angaben über durchgeführte Reha-Maßnahmen bzw. stationäre Krankenhausaufenthalte benötigt.

Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach sind keine Rentenberater!

Persönliche Rentenberatungen mit Auskünften über die Höhe von möglichen Rentenzahlungen und einem möglichen Rentenbeginn können und dürfen nur die Rententräger selbst geben. Dies ist beispielsweise möglich unter Beteiligung der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Andernach oder Koblenz.

Aufgrund der Vielfältigkeit des Rentenrechts ist zu empfehlen, dass sich Versicherte hier beraten lassen (entweder persönlich vor Ort oder telefonisch).

Dies betrifft besonders die rentennahen Jahrgänge bzw. Personen, die in nächster Zeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen möchten (z.B. Personen, die aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert werden o.ä.).