Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.835.092,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.533.676,00 € |
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| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 301.416,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 233.930,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.800,00 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 409.370,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -404.570,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -170.640,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | |
| - für den ersten Hund | 36,00 € |
| - für den zweiten Hund | 60,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 84,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 120,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 240,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 240,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug | 6.261.224,66 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 5.853.813,66 € |
| und zum 31.12.2025 | 6.155.229,64 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 22. April 2025 bis 02. Mai 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.