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RW-Direkt
Ausgabe 16/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Thalhausen für das Jahr 2025 vom 18. April 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.835.092,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.533.676,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

301.416,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

233.930,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.800,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

409.370,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-404.570,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-170.640,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

- für den ersten Hund

36,00 €

- für den zweiten Hund

60,00 €

- für jeden weiteren Hund

84,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

120,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

240,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

240,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug

6.261.224,66 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

5.853.813,66 €

und zum 31.12.2025

6.155.229,64 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

Rengsdorf, den 18.04.2025
Ortsgemeinde Thalhausen
gez. Schäfer
Schäfer, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 22. April 2025 bis 02. Mai 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 18.04.2025
Ortsgemeinde Thalhausen
gez. Schäfer
Schäfer, Ortsbürgermeister