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RW-Direkt
Ausgabe 16/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend am 03.04.2025

1. Teilnahme an der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferausschreibung für die Jahre 2026 bis 2029

a) Sachverhalt:

Die Lieferung von Strom und Gas für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach und der angehörigen Ortsgemeinden muss zum 01.01.2026 neu vergeben werden.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten für die Durchführung der Ausschreibung.

1. Möglichkeit Durchführung der Ausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

Der GStB bietet auch in diesem Jahr die Durchführung der Ausschreibung für die Jahre 2026-2028 an.

Die letzte Ausschreibung führte jedoch zu keinem Ergebnis. Hier musste für einen Teil der Gemeinden durch die Verwaltung nachverhandelt werden. Die Kosten des Verfahrens waren durch die Ortsgemeinden allerdings trotzdem zu tragen.

Es besteht auch wieder die Wahl zwischen Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.

Folgende Kosten fallen an:

-

beim Strom 150 € für die ersten sechs Abnahmestellen, danach 12 € je weitere Abnahmestelle;

2022 hatten wir ca. 390 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 5.660 € entstehen.

-

beim Gas 230 € für die ersten vier Abnahmestellen, danach 14 € je weitere Abnahmestelle.

2022 hatten wir ca. 126 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 2.300 € entstehen.

Gemeinden die an der Ausschreibung des Gemeinde- und Städtebundesteilnehmen wollen müssen dies bis zum 04.04.2025 mitteilen.

2. Möglichkeit Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach

Die Verbandsgemeinde Asbach bietet an, die reine Ausschreibung für die Verbandsgemeinden im Kreis durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Vorarbeiten und die Auswertung. Die Laufzeit dieses Vertrags gilt für die Jahre 2026 und 2027. Hinzu kommt die Option der jährlichen Verlängerung für 2028 und 2029.

Die Vorarbeiten und die Auswertung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach in diesem Fall.

Allerdings müssen sich hier alle Gemeinden auf eine Ausschreibung festlegen, egal ob Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.

Die Abrechnung erfolgt aufgrund er erbrachten Stunden der Verwaltung in Asbach. Der Stundensatz beträgt 65,95 € je Stunde, so das Gesamtkosten von ca. 1.500 € entstehen. Diese werden anschließend auf alle an der Ausschreibung teilnehmenden Gemeinden zu gleichen Anteilen aufgeteilt.

Am 20.03.2025 fand eine Vorstellung fand eine Vorstellung des Verfahrens im Rathaus Asbach statt. Bis jetzt nehmen die Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Linz teil, die Verbandsgemeinde Bad Hönningen prüft die Teilnahme.

Hier wurde auch festgestellt, dass hier die Entscheidung über die Teilnahme hier bis 27.04.2025 mitgeteilt werden muss.

Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.03.2025 hat die Verwaltung empfohlen, an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeinde Asbach teilzunehmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, die Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach durchführen zu lassen. Der / die Vorsitzende wird beauftragt, den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Ortsgemeinderat ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Beratung und Beschlussfassung Dorferneuerungskonzept

a) Sachverhalt:

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:

  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
  • Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
  • Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
  • Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
  • Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
  • Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger gewährt werden.

Die ADD unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise. Förderanträge sind von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung und der ADD dem Ministerium vorzulegen.

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.

Ein Dorferneuerungskonzept ist zunächst Voraussetzung und Grundlage für evtl. Förderanträge.

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde die Erstellung eines entsprechenden Dorferneuerungskonzeptes zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

3. Verschiedenes

3.1. Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes

a) Sachverhalt:

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RuGPA) hatte bereits 2023 örtliche Erhebungen für eine überörtliche Prüfung der Gemeinden und Verbände in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Jahre 2017 bis 2021.

Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt (vgl. Anlage 1 dieser Informationsvorlage). Anschließend hatte die Verwaltung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde hierzu Stellung genommen. Auch diese Erwiderung wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Am 07.03.2025 teilt das RuGPA nunmehr mit, dass alle Prüfungsfeststellungen erledigt und damit ausgeräumt wurden (s. Anlage 2, Grüne Kennzeichnung in der Übersicht).

Der Gemeinderat wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 S. 1 2.HS GemO hierüber unterrichtet. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3.2. Westerwälder Holztage 27.06.-29.06.2025

Harald Berndt berichtet über den Stand der Planungen. Bisher haben sich 92 Aussteller angemeldet. Für die Baumaßnahmen (Linksabbiegerspur zum Veranstaltungsgelände) wird die Steinstraße vorübergehend gesperrt. Während der Veranstaltung wird die L265 komplett gesperrt.

3.3. Seniorennachmittage

Die Seniorennachmittage sind in dieser Woche wieder mit 34 Personen gestartet und sollen künftig einmal monatlich stattfinden.

Bisher werden die Kosten für die Seniorenweihnachts- und -karnevalsfeier von der Ortsgemeinde übernommen. Über die Kostenübernahme der monatlichen Seniorennachmittage soll ein der nächsten Ratssitzung beraten und beschlossen werden. Ebenso soll über die Anschaffung einer Notfall-Liege / -Stuhl beraten werden.

3.4. Erdanschüttung am Weg Skaterplatz

Der betreffende Anwohner sagte zu, die Erdanschüttung bei schönem Wetter zu beseitigen.

4. Einwohnerfragestunde

Die Wiederaufnahme der Seniorenveranstaltung wird positiv aufgenommen und angeregt, im kommenden Haushaltsjahr ein entsprechendes Budget dafür vorzusehen. Bei den Nachbargemeinden kann nachgefragt werden, wie es dort gehandhabt wird.

Auch das geplante Dorferneuerungskonzept wird begrüßt. Bei der letzten Dorferneuerung vor rd. 20 Jahren haben auch viele Bürger privat (z.B. Zuschüsse für Sanierung) davon profitieren können.

Die Haltung von einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates zum Wahlkampf der Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde wird kritisiert.

Es wird ebenfalls kritisiert, dass in einem Zeitungsartikel der Bau der Discounter von Harald Berndt als positiv für die Bürger darstellt wird.

Die Müllsituation bei den Gewerbetreibenden, die das Rattenproblem auf der Gierenderhöhe sehr wahrscheinlich verstärkt, ist für die Anwohner unerträglich. Es wird dringend um Abhilfe gebeten, die zuständigen Behörden und die Gewerbetreibenden sollen sensibilisiert werden. Von den Werken wurden im Frühjahr bereits viermal Rattenköder im Kanal (Westerwaldstraße, Steinstraße und Zum Weißen Stein) ausgelegt.

Es wird befürchtet, dass es durch die Außengastronomie bei Moto 59 zu einer Lärmbelästigung kommt. Anwohner haben bereits eine Geruchsbelästigung durch den Küchenbetrieb festgestellt. Die Ortsgemeinde lässt durch die VG die genehmigten Öffnungszeiten und Fläche für die Außengastronomie zusammenstellen.

8. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Es wurden vier Bauangelegenheiten und drei Grundstücksangelegenheiten zugestimmt.