Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.853.096,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.102.553,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -249.457,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -45.405,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 899.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.406.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.507.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.893.255,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 700.000,00 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 520 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund | 60,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 120,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 250,00 Euro |
| Gefährliche Hunde | |
| für jeden gefährlichen Hund | 600,00 Euro |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | 11.467.255,49 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 11.875.693,04 Euro |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 11.626.236,04 Euro |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in den § 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
1. | Der unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 700.000,- € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 20. April 2026 bis 28. April 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.