Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 5.595.930,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 7.077.553,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -1.481.623,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -1.622.460,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 861.500,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.523.030,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -661.530,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -2.283.990,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| - für den ersten Hund | 60,00 € |
| - für den zweiten Hund | 120,00 € |
| - für den dritten Hund | 180,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 250,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug | 18.267.012,57 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 17.283.336,57 € |
| und zum 31.12.2024 | 15.801.713,57 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Rengsdorf, den 26.04.2024
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
29. April 2024 bis 10. Mai 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.
Rengsdorf, 26. April 2024