| 1. | 2. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Die Entgeltsatzung Wasserversorgung i. V. mit der 1. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach sieht in § 12 folgende Regelung vor.
Erhebung wiederkehrender Beiträge
| (1) Der wiederkehrende Beitrag wird für die Möglichkeit des Bezuges von Trink-, Brauch- und Betriebswasser erhoben. | |
| (2) Der Beitragssatz ist im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich. | |
| (3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§11) werden 30 v. H als wiederkehrender Beitrag erhoben. | |
| (4) Die Bestimmungen des § 3 Abs 1 und 2 und der §§ 5 und 9 finden entsprechende Anwendung. | |
| (5) Soweit nach § 2 einmalige Beiträge erhoben wurden, werden diese mit dem betriebsgewöhnlichen, durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst. |
§ 12 Abs. 3 soll wie folgt geändert werden:
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11) werden 35 v.H. als wiederkehrender Beitrag erhoben.
Die Kosten der Wasserversorgung sind zu 70 – 80 % fixe (feste) Kosten.
Um diesem Umstand stärker zu berücksichtigen, sollen zukünftig 35% der laufenden Entgelte über wiederkehrende Beiträge finanziert werden. Der Wert entspricht der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung, der die wiederkehrenden Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung ebenfalls mit 35 % festsetzt. Zusätzlich entsteht hierdurch eine stabilere Kalkulationsgrundlage im Vergleich zu verbrauchsabhängigen Gebühren.
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen der Änderung des § 12 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung (die Zahl 30 wird durch die Zahl 35 ersetzt) in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 2. | Neufestsetzung der laufenden Entgelte Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtung sowie dem laufenden Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung ab dem 01.01.2026; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Mit der bilanziellen Zusammenführung der beiden Wasserwerke und Abwasserbeseitigungseinrichtungen (ehem. VGW Rengsdorf und VGW Waldbreitbach) zum 01.01.2023 wurden auch die laufenden Entgelte vereinheitlicht.
Nach nunmehr 3 Jahren ist eine Entgeltanpassung erforderlich, da in den Wirtschaftsplänen 2026 für die Betriebszweige Wasserwerk ein Verlust von 388.000,00 € und für die Abwasserbeseitigungseinrichtung ein Verlust von 260.000,00 € ausgewiesen wird.
Im Anhang sind Variantenbetrachtungen beigefügt, aus der sich die jeweilige Entgeltshöhe, die Auswirkungen auf das Jahresergebnis, der Liquiditätsüberschuss, die Mehrerträge für die Werke sowie die Mehrbelastungen für den „Musterhaushalt“ ergeben.
Wasserwerk:
Hier wurden 6 Varianten gegenübergestellt.
Die Varianten 1 – 3 beinhalten, unter Beibehaltung des Anteils der laufenden Kosten der über wiederkehrende Beiträge zu decken ist (30 % lt. aktueller Satzung), eine Berechnung ohne Eigenkapitalverzinsung, mit 50% und 100 % Eigenkapitalverzinsung.
Die Varianten 4 – 6 beinhalten, unter Abänderung des Anteils der laufenden Kosten der über wiederkehrende Beiträge zu decken ist (35 % bei Änderung der Satzung), ebenfalls eine Berechnung ohne Eigenkapitalverzinsung, mit 50 % und 100 % Eigenkapitalverzinsung.
Verwaltung und Werkleitung schlagen Variante 5 vor.
Danach würde der wiederkehrende Beitrag pro qm um 0,03 € erhöht und auf 0,14 €
und die Mengengebühr pro cbm Verbrauch um 0,26 € auf 2,63 € festgesetzt.
Durch diese Variante würden sich folgende Ergebnisse aufzeigen.
| Mehrerträge/Jahr insgesamt: | rd. 549.000,00 € |
| Jahresergebnis nach Anpassung | rd. 161.000,00 € Gewinn |
| Liquiditätsüberschuss | rd. 552.000,00 € |
| Mehrbelastung für den „Musterhaushalt“ | 72,65 € brutto/Jahr |
| Entgelt bisher: | 478,61 €; neu 551,26 €/brutto/Jahr |
Abwasserbeseitigungseinrichtung:
a) Laufende Entgelte Grundstückseigentümer
Hier wurden 4 Varianten gegenübergestellt.
Die Varianten 1 wurde ohne, die Variante 3 mit 100 % Eigenkapitalverzinsung berechnet.
Die Variante 2 wurde mit einem Mittelwert (Durchschnitt) der Varianten 1 und 3 berechnet.
Die Variante 4 sieht bei den Wiederkehrenden Beiträgen Niederschlagswasser und Schmutzwasser gleiche Entgelte wie die Variante 2 vor, bei der Mengengebühr Schmutzwasser wurde dort das gleiche Entgelt wie bei der Variante 1 berechnet.
Verwaltung und Werkleitung schlagen hier die Variante 4 vor.
Danach würde der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung pro qm um 0,04 € erhöht und auf 0,47 €, der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung würde bei 0,11 € pro qm verbleiben und die Mengengebühr Schmutzwasser um 0,27 € auf 2,38 € steigen.
Die Mehrbelastung für den Musterhaushalt würde 45,22 € betragen.
Entgelt bisher: 501,76 €; neu 546,98 €/Jahr
b) Laufender Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung
Ferner würde der laufende Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen um 0,06 €/qm Straßenfläche steigen und auf 0,68 € festgesetzt.
Durch diese Variante (4) einschließlich der Straßenoberflächenentwässerung würden sich folgende Ergebnisse aufzeigen:
| Mehrerträge/Jahr insgesamt | rd. 480.000,00 € |
| Jahresergebnis nach Anpassung | rd. 220.000,00 € Gewinn |
| Liquiditätsüberschuss | rd. 808.000,00 € |
| Mehrbelastung für den „Musterhaushalt“ | 45,22 € |
| Entgelt bisher: | 501,76 €; neu 546,98 € |
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung schlagen vor die laufenden Entgelte ab dem 01.01.2026 wie folgt festzusetzen:
Entgelte für das Wasserwerk:
Wiederkehrender Beitrag Wasser/qm von bisher 0,11 € auf neu 0,14 €,
Benutzungsgebühr Wasser/ cbm von bisher 2,37 € auf neu 2,63 €.
Entgelte für die Abwasserbeseitigungseinrichtung:
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser/qm von bisher 0,43 € auf neu 0,47 €,
Wiederkehrender Beitrag für das Schmutzwasser /qm von bisher 0,11 € unverändert,
Mengengebühr Schmutzwasser/cbm von bisher 2,11 € auf neu 2,38 €.
Laufender Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung
der Gemeindestraße/qm von bisher 0,62 € auf neu 0,68 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1
| 3. | Auftragsvergabe Lieferung und Auswechslung von Wassermesseinrichtungen 2026; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Zukünftig sollen zur Wasserbezugsmengenfeststellung Ultraschallwasserzähler mit NB-IoT Funkdatenübertragung per integrierter eSIM-Karte eingesetzt werden. Diese Art der Wasserzähler und die NB-IOT Funkübertragung wurde in der letzten Werkausschusssitzung bereits vorgestellt, sie ermöglicht die softwaregestützte, tägliche Auslesung der Daten. Diese erfolgt i.d.R. ohne die Messeinrichtung aufsuchen zu müssen. Mit der Umstellung auf diese Wasserzähler soll in der Wechselperiode 2026 begonnen und sukzessive über die nächsten 6 Jahre umgesetzt werden.
Allgemeine Daten, Begründung:
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.
13 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Öffnungstermin am 21.01.2026, 10:20 Uhr 2 Angebote in elektronischer Form vor.
Alle Angebote wurden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Ein Angebot musste ausgeschlossen werden, da die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden.
Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung nach § 4 der „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ an den unterlegenen Bieter wurde am 27.01.2026 versendet. Mit diesem Datum beginnt eine 7-tägige Wartefrist, innerhalb derer die unterlegenen Bieter Rechtsmittel gegen die Wertungsentscheidung einlegen können.
Der Bieter hat den Ausschluss seines Angebotes mit Schreiben vom 28.01.2026 beanstandet. Der Beanstandung konnte nicht stattgegeben werden. Dies wurde dem Bieter am 09.02.2026 mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 10.02.2026 teilt der Bieter mit, auf eine Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle -Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau-, zu verzichten.
Die Bindefrist endet am 10.03.2026.
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebots-annahme.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Biesenthal Wasserzähler GmbH, Weißenthurm, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen, den Auftrag zur Lieferung und Auswechslung von Wassermesseinrichtungen 2026 an die Firma Biesenthal GmbH Wasserzählerfabrik, 56575 Weißenthurm gemäß Angebot vom 06.01.2026 zu einem Gesamtbetrag von 225.189,41 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 4. | Auftragsvergabe Rahmenvertrag Lieferung von Material für die Wasserversorgung 2026; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Der bisherige Rahmenvertrag zur Lieferung von Material für die Wasserversorgung 2025 läuft zum 17.03.2026 aus. Daher bestand das Erfordernis, den Rahmenvertrag erneut auszuschreiben. Um eine längere Laufzeit zu erzielen und eine wiederkehrende jährliche Notwendigkeit der Neuausschreibung einzusparen, wurde eine Preisgleitklausel mit einer festen Steigerung von 4% (durchschnittliche Preissteigerung der vergangenen Jahre rd. 5%) ab dem zweiten Jahr und jährlich für die mögliche weitere Verlängerungsoption mit folgenden Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen festgesetzt:
Ausführungsfristen
Beginn der Leistungserbringung: 18.03.2026
Ende der Leistungserbringung: 17.03.2027
Verlängerungsoption: 2 x 1 Jahr
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 3 Jahre.
Allgemeine Daten, Begründung
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.
9 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Öffnungstermin am 21.01.2026, 10:00 Uhr 2 Angebote in elektronischer Form vor. Die Bindefrist endet am 09.03.2026.
Verfahrensstand
Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung nach § 4 der „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ an die unterlegenen Bieter wurden am 23.01.2026 versendet. Mit diesem Datum beginnt eine 7-tägige Wartefrist, innerhalb derer die unterlegenen Bieter Rechtsmittel gegen die Wertungsentscheidung einlegen können. Der Auftrag kann ab dem 31.01.2026 erteilt werden.
Alle Angebote wurden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Der Auftraggeber hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
Die Firma HTI-Hortmann KG, Wilnsdorf, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.
Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen zur Vergabe der Leistungen liegen vor.
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen, den Auftrag zur Lieferung von Material für die Wasserversorgung 2026 an die Firma HTI Hortmann KG, Elkersberg 11, 57234 Wilnsdorf gemäß Angebot vom 20.01.2026 zu einem Gesamtbetrag von 131.424,73 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 5. | Auftragsvergabe Verbindungsleitungen Hochbehälter Dernbacher-Kopf, VG Puderbach, zum Hochbehälter Rüscheid und zum Pumpwerk Aubachtal; Los 01 Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten, Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung bei Spitzenbedarf und zur Deckung des Bedarfs zukünftiger Siedlungsentwicklung wird zukünftig, wie vertraglich vereinbart, gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken Puderbach zusätzlich zur Eigengewinnung Trinkwasser vom Zweckverband „Wasserversorgung Kreis Altenkirchen (WKA) durch Anbindung an deren Wasserversorgungsanlagen bezogen werden (Puderbach 600 m³/d, Rengsdorf-Waldbreitbach 200 m³/d). Mit Beschluss vom 29.04.2025 wurde der Planungsauftrag zum Bau einer Verbindungsleitung zwischen den Wasserversorgungsanlagen der VG-Werke Puderbach und der Anlagen der VG-Werke Rengsdorf-Waldbreitbach als Vorratsbeschluss zur Vergabe der Ingenieurleistungen der Lph. 1-9 an den mindestfordernden Bieter vergeben. Das Ingenieurbüro Heinemann GmbH, Beratende Ingenieure, aus Altenkirchen wurde nach Abschluss des Vergabeverfahrens, als mindestforderndes Ingenieurbüro mit der Durchführung der Leistungen beauftragt.
Nach erfolgter Planung wurde das Los 01 Tief und Rohrleitungsbauarbeiten für die Titel 1 Allgemeines, Titel 2 Verbindungsleitung vom HB Dernbacher-Kopf zum HB Rüscheid und Titel 3 Verbindungsleitung vom HB Rüscheid zum PW Aubachtal öffentlich ausgeschrieben.
Das Vergabeverfahren wurde durch die Vergabeberatungsstelle GmbH in Montabaur durchgeführt.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt. Der Förderbescheid bzw. der Bescheid zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns steht noch aus.
Allgemeine Daten, Begründung:
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.
26 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 20.01.2026, 10:00 Uhr 10 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 10.03.2026.
Verfahrensstand:
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten hat das ausschreibende Ingenieurbüro die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Die vergaberechtlichen Voraussetzungen zur Vergabe der Leistungen liegen vor.
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Albert Fuß GmbH, Kleinmaischeid, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
*Gleicher Bieter bei Rang 02 und 03; Rang 02 mit Wertung Nebenangebot
Der Gesamtbetrag teilt sich für die einzelnen Kostenstellen wie folgt auf:
| - | Titel 2 HB Dernbacher-Kopf - HB Rüscheid:382.754,49 € (brutto, incl. 19% MwSt.) |
| - | Titel 3 HB Rüscheid - TPW Aubachtal: 507.589,81 € (brutto, incl. 19% MwSt.) |
| - | Titel 1 (Allgemeines) wurde anteilig auf die beiden anderen Titel verteilt. |
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen, den Auftrag Verbindungsleitungen Hochbehälter Dernbacher-Kopf, VG Puderbach, zum Hochbehälter Rüscheid und zum Pumpwerk Aubachtal; Los 01 Tief und Rohrleitungsbauarbeiten an die Firma Albert Fuß GmbH, Larsheck 35 + 37, 56271 Kleinmaischeid gemäß Angebot vom 19.01.2026 zu einem Gesamtbetrag von 890.344,30 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 6. | Auftragsvergabe Verbindungsleitungen Hochbehälter Dernbacher-Kopf, VG Puderbach, zum Hochbehälter Rüscheid und zum Pumpwerk Aubachtal; Los 02 Technische Ausrüstung, Los 03 Fernwirktechnik, Beratung und Vorratsbeschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 29.04.2025 wurde der Planungsauftrag zum Bau einer Verbindungsleitung zwischen den Wasserversorgungsanlagen der VG-Werke Puderbach und der Anlagen der VG-Werke Rengsdorf-Waldbreitbach als Vorratsbeschluss zur Vergabe der Ingenieurleistungen der Lph. 1-9 an den mindestfordernden Bieter vergeben. Das Ingenieurbüro Heinemann GmbH, Beratende Ingenieure, aus Altenkirchen wurde nach Abschluss des Vergabeverfahrens, als mindestforderndes Ingenieurbüro mit der Durchführung der Leistungen beauftragt.
Nach erfolgter Planung wurde das Los 01 Tief und Rohrleitungsbauarbeiten für die Titel 1 Allgemeines, Titel 2 Verbindungsleitung vom HB Dernbacher-Kopf zum HB Rüscheid und Titel 3 Verbindungsleitung vom HB Rüscheid zum PW Aubachtal öffentlich ausgeschrieben.
Aktuell werden die Leistungsverzeichnisse der Vergabeverfahren der Lose 02 Technische Ausrüstung und 03 Fernwirktechnik vorbereitet und anschließend sobald als möglich submittiert. Da die Umsetzung für die gesamte Baumaßnahme, einschließlich des zu führenden Verwendungsnachweises, bis November 2027 abzuschließen ist, ist eine schnellstmögliche Abarbeitung notwendig. Daher sollen die notwendigen Beschlüsse zur Vergabe dieser beiden Lose 02 und 03 schon jetzt als Vorratsbeschlüsse eingeholt werden.
Die Kostenschätzungen des IB Heinemann, Altenkirchen, für die Lose belaufen sich auf:
| Los 02 Technische Ausrüstung | 54.629,00 € netto |
| Los 03 Fernwirktechnik | 50.460,00 € netto |
Beschluss:
Um zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung zu vermeiden, empfehlen Verwaltung und Werkleitung, den Auftrag Los 02 Technische Ausrüstung und den Auftrag Los 03 Fernwirk-technik zum Bau der Verbindungsleitungen Hochbehälter Dernbacher-Kopf, VG Puderbach, zum Hochbehälter Rüscheid und zum Pumpwerk Aubachtal, an den nach Prüfung und Wertung jeweils für Los 02 und Los 03 mindestfordernden Bieter als Vorratsbeschluss zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 7. | Auftragsvergabe Kampfmitteldetektion Verbindungsleitung HB Dernbacher-Kopf bis Hochbehälter Rüscheid; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Im Zuge der Planung der Verbindungsleitung zwischen dem Hochbehälter Dernbacher-Kopf der VG-Werke Puderbach und dem Hochbehälter Rüscheid der VG-Werke Rengsdorf-Waldbreitbach wurde eine Kampfmittelvorerkundung an die Fa. Uxopro, Berlin, beauftragt. Die Luftbild- und Kriegstagebuchauswertung etc. hat im Trassenbereich zwischen den beiden Hochbehältern zwei Verdachtsfälle aufgezeigt. Um eine Kampfmittelbelastung des Trassenbereiches ausschließen zu können, muss im Vorgriff auf die Bauarbeiten eine Detektion des Baufeldes erfolgen.
Hierzu wurden im Rahmen einer Preisanfrage vier Bieter zur Abgabe eines Angebotes bis zum 12.02.2026 aufgefordert.
Drei Bieter haben ein Angebot vorgelegt. Ein Bieter hat auf Grund von fehlenden Kapazitäten abgesagt.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma KMR-Lenz GmbH, Neuwied, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen, den Auftrag zur Kampfmitteldetektion im Trassenverlauf der Verbindungsleitung HB Dernbacher-Kopf zum Hochbehälter Rüscheid, an die Firma KMR-Lenz Kampfmittelräumung GmbH, Hohenstaufenstraße 14, 56567 Neuwied, gemäß Angebot vom 05.02.2026 zu einem Gesamtbetrag von 6.163,84 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 8. | Auftragsvergabe Straßenausbau Richard-Wagner-Straße, Rengsdorf; Los 03 Wasserleitungsarbeiten, Los 04 Kanalbauarbeiten, Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Im Dezember 2024 wurde das Ingenieur-Büro igeo, Flammersfeld beauftragt, die Planungsleistung für den Ausbau der Richard-Wagner-Straße in Rengsdorf zu erbringen. Hierzu gehört neben dem Straßenausbau auch die Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen incl. der Hauanschlüsse bis in den Hausanschlussraum als auch die Entwässerungsleitungen incl. der Kanalhausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze.
Die Maßnahme wurde Anfang Januar 2026 veröffentlicht. 14 Bieter hatten die Angebotsunterlagen von der Vergabeplattform heruntergeladen. Die Angebotseröffnung erfolgte am 11.02.2026. Der Preisspiegel für eine gemeinsame Vergabe an den mindestfordernden Bieter stellt sich wie folgt dar:
| Bieter | Gesamtsumme (brutto) | % Basis Mindestb. | % Basis Prognose | |
| 01 | Günter Alsdorf, Neuwied | 1.117.196,91 € | 100,00% | 70,58% |
| 02 | 1.467.770,17 € | 131,38% | 92,73% | |
| 03 | 1.507.142,77 € | 134,90% | 95,22% | |
| 04 | 1.534.106,27 € | 137,32% | 96,92% | |
| Prognose IB igeo | 1.582.789,36 € | 141,68% | 100,00% | |
| 05 | 1.664.731,28 € | 149,01% | 105,18% | |
| 06 | 1.734.788,22 € | 155,28% | 109,60% | |
| 07 | 1.784.918,94 € | 159,77% | 112,77% |
Für die Werke betragen die Anteile nach dem Angebot des Mindestfordernden:
| Entwässerungskanalarbeiten: | 386.579,26 € brutto |
| Wasserleitungsarbeiten: | 314.390,66 € brutto |
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Günter Alsdorf GmbH, Neuwied, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise (Aufklärung) ist noch im Gang. |
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen vorbehaltlich der noch abzuschließenden Prüfung, den Auftrag über den Ausbau der Richard-Wagner-Straße in Rengsdorf an die Firma Günter Alsdorf, Gesellschaft für Erd- und Tiefbau mbH & Co.KG; Auwiese 20; 56567 Neuwied gemäß Angebot vom 11.02.2026 zu einem Gesamtbetrag von 1.117.196,91 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 9. | Auftragsvergabe Ing.-Leistungen Erneuerung Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten Johann-Sebastian-Bach-Straße, Rengsdorf; Beratung und Vorratsbeschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Nachdem für 2026 der Ausbau der Richard-Wagner-Straße zur Ausführung ansteht, soll direkt im Anschluss die nächste Straße im „Musikerviertel“ ausgebaut werden: die Johann-Sebastian-Bach-Straße.
Folgende Bauleistung ist ingenieurtechnisch zu bearbeiten:
Erneuerung von 380 lfdm Wasserleitungshauptleitung PE DN 100 incl. 16 Wasserleitungshausanschlüssen mit einer geschätzten Bausumme von 313.500,00 € netto
Erneuerung von 336 lfdm Ortssammler DN 300 incl. 15 Kanalhausanschlüssen und Renovierung von 43 lfdm Sammler DN 300 mit einer geschätzten Bausumme von 606.200,00 € netto
Das Ingenieurhonorar berechnet sich nach der HOAI §44 Abs. 1 mit der Festlegung der Honorarzone II – Basissatz. Zusätzlich werden die sog. Besonderen Leistungen angefragt – in diesem Fall die örtliche Bauüberwachung.
Durch die Vergabestelle im Haus werden mehrere Ingenieurbüros angeschrieben und um die Abgabe eines Angebots gebeten. Strukturell werden durch die VG-Werke die gewünschten Leistungsphasen vorgegeben und die interessierten Büros können auf dieser monetären Grundlage einen Zuschlag oder Abschlag geben.
Gemeinsam mit der Ortsgemeinde (Straßenbau) wird diese Ingenieurleistung ausgeschrieben und vergeben.
Als Zuschlagskriterium ist der Preis: Vergabe an den Gesamt-Mindestfordernden.
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen, bei Vorliegen der geprüften Ergebnisse die Ingenieurleistungen für den Ausbau der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Rengsdorf (hier Wasserleitungsbau und Kanalbau) an den Mindestfordernden Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 10. | Beschaffung eines neuen Radladers für das Lager Bonefeld |
Die Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach setzen seit vielen Jahren einen Radlader vom Typ Schaeff SKL832 (Baujahr 1991, Erwerb 1999 als Gebrauchtgerät) für Lade- und Hubarbeiten am Betriebshof Bonefeld sowie auf Klär- und Trinkwasseranlagen ein.
Das Fahrzeug weist inzwischen erhebliche technische Mängel auf (u. a. Defekt des Fahrantriebs, Defektes Hydrostat der Bremse, Dieseleintrag in das Hydrauliksystem, eingeschränkte Fahrfähigkeit). Aufgrund des Alters und der Schadenslage ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht zielführend.
Als Ersatz wurde Kontakt mit der Firma Beutlhauser in Andernach (ehemals Baumaschinen Frank, Liebherr-Vertrieb) aufgenommen. Dort steht kurzfristig ein gebrauchter Liebherr
L 506 (Baujahr 2023, ca. 800 Betriebsstunden, mit dem Altgerät vergleichbare Leistungsklasse) aus dem hauseigenen, regelmäßig gewarteten Mietpark zur Verfügung.
Der Kaufpreis des neuen Modelles beträgt ca. 55.000,00 € brutto.
Beschluss:
Die Verwaltung bittet um Freigabe der Haushaltsmittel in vorgenannter Höhe zur Beschaffung eines entsprechenden Ersatzgerätes. Durch die räumliche Nähe zum Anbieter ist zudem eine zeitnahe und wirtschaftliche Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 11. | Bestellung technische Werkleitung |
a) Sachverhalt:
Der bisherige technische Werkleiter Werner Eidenberg wird zum 30.06.2026 in den Ruhestand eintreten. Somit ist ein neuer technischer Werkleiter zu bestellen.
Die Bestellung der Werkleitung bedarf nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) der Zustimmung des Verbandsgemeinderates Rengsdorf-Waldbreitbach. Nach § 3 Abs. 4 EigAnVO hat der Werkausschuss die Beschlüsse, für die nach § 2 EigAnVO der Verbandsgemeinderat zuständig ist, vorzuberaten.
Der jetzige stellvertretende Werkleiter Jochen Samland soll die Funktion übernehmen.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Bestellung von Jochen Samland zum technischen Werkleiter zum 01.07.2026 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 12. | Informationen/Verschiedenes |
Wie bereits mitgeteilt wurde, hat die Else-Schütz-Stiftung eine ursprünglich in Aussicht gestellte zweckgebundene Spende für die Sanierung des Wiedtalbades zurückgezogen.
Als Begründung wurde angeführt, dass sich das Genehmigungsverfahren über einen längeren Zeitraum hinzieht und ein entsprechender Förderbescheid bislang immer noch nicht erteilt wurde. Vor diesem Hintergrund sah sich die Stiftung nicht in der Lage, die zugesagten Mittel weiter aufrechtzuerhalten.
Im Nachgang zur letzten Sitzung des Werkausschusses hat Bürgermeister Pierre Fischer sämtliche zuständigen und am Verfahren beteiligten Behörden schriftlich kontaktiert. Hierzu zählen insbesondere die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz.
Ziel war es, den aktuellen Sachstand zu klären, bestehende Fragestellungen zu bündeln und auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken.
Darüber hinaus fand ein Gesprächstermin im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz in Mainz mit Herrn Innenminister Michael Ebling statt. An dem Termin nahmen neben dem Bürgermeister auch Herr Diethelm Stein (Leiter Fachbereich 3) sowie die Werkleitung teil.
Das Gespräch wird als konstruktiv und lösungsorientiert beschrieben. Es fand ein intensiver gegenseitiger Austausch statt, in dessen Rahmen die Problemlagen und zeitlichen Zwänge der Verbandsgemeinde umfassend dargestellt wurden. Nach Mitteilung der Verwaltung wurden die vorgetragenen Punkte von den Gesprächspartnern aufgenommen und nachvollzogen.
Zwischenzeitlich wurden mit allen genannten Behörden weiterführende Abstimmungen geführt. Die Verbandsgemeinde wurde aufgefordert, sämtliche noch erforderlichen sowie ergänzenden Unterlagen vollständig zusammenzustellen und bis Ende Februar in den entsprechenden Verfahren vorzulegen bzw. hochzuladen.