1. | Bericht des Bürgermeisters zur aktuellen Lage der Verbandsgemeinde mit Aussprache |
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle Entwicklungen und Projekte der Verbandsgemeinde. Ziel ist es, regelmäßig einen transparenten Überblick über den aktuellen Stand, Entwicklungen seit der letzten Sitzung sowie zukünftige Zielsetzungen zu geben.
Aktuelle Entwicklungen und Projekte
Im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit wurden erste Gespräche mit anderen Verbandsgemeinden geführt. Ein weiteres Gespräch zum möglichen Beitritt zu den Regiopolen ist für den 15. April terminiert.
Die Bereiche Wirtschaftsförderung und Vereinsförderung wurden seit Januar organisatorisch neu in einer Stabsstelle gebündelt. Eine Vereinsförderin hat ihre Tätigkeit aufgenommen und unterstützt bereits aktiv Vereine.
Die Vorbereitungen für die Verbandsgemeindetage laufen. Zudem fand ein gemeinsamer Karnevalsempfang mit rund 300 Teilnehmenden statt.
Ehrenamt und Vereine
Die Förderrichtlinie für Vereine wurde überarbeitet. Fördersätze wurden angepasst, zusätzliche Vereine einbezogen und Zuschüsse für höherwertige Meisterschaften eingeführt.
Daseinsvorsorge und Infrastruktur
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung wurde ein erster Förderbescheid zur hausärztlichen Versorgung übergeben. Ein großer Dank geht hierbei an die FWG sowie die FDP-Fraktion und an Herr Schreck.
Weitere Maßnahmen, insbesondere zur kinderärztlichen Versorgung sowie die Einrichtung eines Forums für medizinische Versorgung und Prävention, sind in Vorbereitung. Ein erstes Kick-off-Treffen mit den Gesundheitspartnern aus der Verbandsgemeinde ist für Mitte August geplant.
Bei der Weiterentwicklung des Radwegenetzes gilt ein besonderer Dank der ehrenamtlichen Arbeitsgruppe, die sich mit großem Engagement diesem wichtigen Thema widmet. Beim Ausbau ist ein Projekt im Kirchspiel Anhausen vorgesehen.
Im Bereich Hochwasserschutz stehen weitere Schritte nach Genehmigung der Haushalte der Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldbreitbach an; ein weiterer Förderantrag zur Konzeptionserstellung wurde gestellt.
Zum Wiedtalbad laufen weiterhin Abstimmungen mit den zuständigen Behörden mit dem Ziel einer zeitnahen Förderentscheidung. Das Wiedtalbad soll langfristig erhalten und zukunftsfähig aufgestellt werden.
Die Erstellung des Flächennutzungsplans wird weiter fortgeführt, aktuell werden Änderungen eingearbeitet. Eine Sondersitzung des Verbandsgemeinderates ist für Mai vorgesehen.
Weitere konkrete Fortschritte
Seit dem 1. März ist ein Energiemanager bei der Verbandsgemeindeverwaltung tätig, der unter anderem eine CO2-Bilanz erstellt.
Im Kirchspiel Anhausen startet das Pilotprojekt mit einem zusätzlichen Fahrtag für den Bürgerbus.
Ein Satzungsentwurf für eine Stiftung aus einer Erbschaft befindet sich in Abstimmung mit dem Testamentsvollstrecker sowie dem Notariat. Der Entwurf soll im Ältestenrat vorgestellt werden.
Sondervermögen
Das Sondervermögen in Höhe von rund 15,4 Mio. Euro soll in Abstimmung mit den Ortsgemeinden, Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden strategisch insbesondere für Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaanpassung, Digitalisierung sowie medizinische Versorgung eingesetzt werden. Ortsgemeinden erhalten die Möglichkeit zur Einbringung eigener Projekte; die abschließenden Entscheidungen über die konkrete Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen obliegt dem Verbandsgemeinderat.
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
Im Bereich Digitalisierung wird eine umfassende Modernisierung der Verwaltung verfolgt. Bewerbungen für Modellprojekte zu Künstlicher Intelligenz sowie zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen wurden eingerichtet.
Der Vorsitzende dankt den Beigeordneten, den Fraktionsvorsitzenden sowie allen Rats- und Ausschussmitgliedern für die bisher konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ein weiterer großer Dank gilt den Mitarbeitenden der Verwaltung für die bisher geleistete Arbeit.
Im Anschluss äußerten die CDU, SPD sowie FWG-Fraktionen ihre Wertschätzung für die Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden sowie für das Format der Aussprache.
2. | Verabschiedung langjähriges Verbandsgemeinderatsmitglied Viktor Schicker |
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Viktor Schicker aus dem Verbandsgemeinderat und würdigt dessen langjähriges Engagement.
Herr Schicker war von 2014 bis 2017 Mitglied im Verbandsgemeinderat Waldbreitbach, davon fungierte er vom 01.05.2017 bis 31.12.2017 als Erster Beigeordneter. Dem Verbandsgemeinderat Rengsdorf-Waldbreitbach gehörte er von 2018 bis 2025 an.
Der Vorsitzende hebt insbesondere seine Unterstützung im Rahmen der Fusion der beiden Verbandsgemeinden hervor und spricht seinen persönlichen Dank aus. Zudem wird ein Präsent überreicht.
Auch die Fraktionen sprechen ihren Dank aus und überreichen Präsente.
3. | Rückblick Bürgerbus 2025 |
Herr Joachim Vergin stellt sich sowie die Arbeit des Bürgerbus-Teams im vergangenen Jahr vor. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.
Das Team umfasst derzeit rund 50 ehrenamtliche Mitglieder. Die Nachfrage nach dem Bürgerbus steigt kontinuierlich.
Bürgermeister Fischer spricht dem Bürgerbus-Team seinen Dank und seine Anerkennung aus.
4. | 2. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Die Entgeltsatzung Wasserversorgung i. V. mit der 1. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach sieht in § 12 folgende Regelung vor.
Erhebung wiederkehrender Beiträge
(1) Der wiederkehrende Beitrag wird für die Möglichkeit des Bezuges von Trink-, Brauch- und Betriebswasser erhoben.
(2) Der Beitragssatz ist im gesamten Gebiet des Einrichtungsträgers einheitlich.
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§11) werden 30 v. H als wiederkehrender Beitrag erhoben.
(4) Die Bestimmungen des § 3 Abs 1 und 2 und der §§ 5 und 9 finden entsprechende Anwendung.
(5) Soweit nach § 2 einmalige Beiträge erhoben wurden, werden diese mit dem betriebsgewöhnlichen, durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst.
§ 12 Abs. 3 soll wie folgt geändert werden:
(3) Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 11) werden 35 v.H. als wiederkehrender Beitrag erhoben.
Die Kosten der Wasserversorgung sind zu 70 - 80 % fixe (feste) Kosten. Um diesem Umstand stärker zu berücksichtigen, sollen zukünftig 35% der laufenden Entgelte über wiederkehrende Beiträge finanziert werden. Der Wert entspricht der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung, der die wiederkehrenden Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung ebenfalls mit 35 % festsetzt. Zusätzlich entsteht hierdurch eine stabilere Kalkulationsgrundlage im Vergleich zu verbrauchsabhängigen Gebühren.
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung empfehlen der Änderung des § 12 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung (die Zahl 30 wird durch die Zahl 35 ersetzt) in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. | Neufestsetzung der laufenden Entgelte Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungsowie dem laufenden Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung ab dem 01.01.2026;Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Mit der bilanziellen Zusammenführung der beiden Wasserwerke und Abwasserbeseitigungseinrichtungen (ehem. VGW Rengsdorf und VGW Waldbreitbach) zum 01.01.2023 wurden auch die laufenden Entgelte vereinheitlicht.
Nach nunmehr 3 Jahren ist eine Entgeltanpassung erforderlich, da in den Wirtschaftsplänen 2026 für die Betriebszweige Wasserwerk ein Verlust von 388.000,00 € und für die Abwasserbeseitigungseinrichtung ein Verlust von 260.000,00 € ausgewiesen wird.
Im Anhang sind Variantenbetrachtungen beigefügt, aus der sich die jeweilige Entgeltshöhe, die Auswirkungen auf das Jahresergebnis, der Liquiditätsüberschuss, die Mehrerträge für die Werke sowie die Mehrbelastungen für den „Musterhaushalt“ ergeben.
Wasserwerk:
Hier wurden 6 Varianten gegenübergestellt.
Die Varianten 1 - 3 beinhalten, unter Beibehaltung des Anteils der laufenden Kosten der über wiederkehrende Beiträge zu decken ist (30 % lt. aktueller Satzung), eine Berechnung ohne Eigenkapitalverzinsung, mit 50% und 100 % Eigenkapitalverzinsung.
Die Varianten 4 - 6 beinhalten, unter Abänderung des Anteils der laufenden Kosten der über wiederkehrende Beiträge zu decken ist (35 % bei Änderung der Satzung), ebenfalls eine Berechnung ohne Eigenkapitalverzinsung, mit 50 % und 100 % Eigenkapitalverzinsung.
Verwaltung und Werkleitung schlagen Variante 5 vor.
Danach würde der wiederkehrende Beitrag pro qm um 0,03 € erhöht und auf 0,14 € und die Mengengebühr pro cbm Verbrauch um 0,26 € auf 2,63 € festgesetzt.
Durch diese Variante würden sich folgende Ergebnisse aufzeigen:
| Mehrerträge/Jahr insgesamt: | rd. 549.000,00 € |
| Jahresergebnis nach Anpassung | rd. 161.000,00 € Gewinn |
| Liquiditätsüberschuss | rd. 552.000,00 € |
| Mehrbelastung für den „Musterhaushalt“ | 72,65 € brutto/Jahr |
| Entgelt bisher: 478,61 € | neu 551,26 €/brutto/Jahr |
Abwasserbeseitigungseinrichtung
a) Laufende Entgelte Grundstückseigentümer
Hier wurden 4 Varianten gegenübergestellt.
Die Varianten 1 wurde ohne, die Variante 3 mit 100 % Eigenkapitalverzinsung berechnet.
Die Variante 2 wurde mit einem Mittelwert (Durchschnitt) der Varianten 1 und 3 berechnet.
Die Variante 4 sieht bei den Wiederkehrenden Beiträgen Niederschlagswasser und Schmutzwasser gleiche Entgelte wie die Variante 2 vor, bei der Mengengebühr Schmutzwasser wurde dort das gleiche Entgelt wie bei der Variante 1 berechnet.
Verwaltung und Werkleitung schlagen hier die Variante 4 vor.
Danach würde der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung pro qm um 0,04 € erhöht und auf 0,47 €, der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung würde bei 0,11 € pro qm verbleiben und die Mengengebühr Schmutzwasser um 0,27 € auf 2,38 € steigen.
Die Mehrbelastung für den Musterhaushalt würde 45,22 € betragen.
Entgelt bisher: 501,76 € neu 546,98 €/Jahr
b) Laufender Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung
Ferner würde der laufende Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen um 0,06 €/qm Straßenfläche steigen und auf 0,68 € festgesetzt.
Durch diese Variante (4) einschließlich der Straßenoberflächenentwässerung würden sich folgende Ergebnisse aufzeigen:
| Mehrerträge/Jahr insgesamt | rd. 480.000,00 € |
| Jahresergebnis nach Anpassung | rd. 220.000,00 € Gewinn |
| Liquiditätsüberschuss | rd. 808.000,00 € |
| Mehrbelastung für den „Musterhaushalt“ | 45,22 € |
| Entgelt bisher: 501,76 € | neu 546,98 € |
Beschluss:
Verwaltung und Werkleitung schlagen vor die laufenden Entgelte ab dem 01.01.2026 wie folgt festzusetzen:
Entgelte für das Wasserwerk:
Wiederkehrender Beitrag Wasser/qm
von bisher 0,11 € auf neu 0,14 €,
Benutzungsgebühr Wasser/ cbm
von bisher 2,37 € auf neu 2,63 €.
Entgelte für die Abwasserbeseitigungseinrichtung:
Wiederkehrender Beitrag für das Niederschlagswasser/qm
von bisher 0,43 € auf neu 0,47 €,
Wiederkehrender Beitrag für das Schmutzwasser /qm
von bisher 0,11 € unverändert,
Mengengebühr Schmutzwasser/cbm
von bisher 2,11 € auf neu 2,38 €.
Laufender Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung
der Gemeindestraße/qm
von bisher 0,62 € auf neu 0,68 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. | Bestellung technische Werkleitung |
a) Sachverhalt:
Der bisherige technische Werkleiter Werner Eidenberg wird zum 30.06.2026 in den Ruhestand eintreten. Somit ist ein neuer technischer Werkleiter zu bestellen. Die Bestellung der Werkleitung bedarf nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) der Zustimmung des Verbandsgemeinderates Rengsdorf-Waldbreitbach. Nach § 3 Abs. 4 EigAnVO hat der Werkausschuss die Beschlüsse, für die nach § 2 EigAnVO der Verbandsgemeinderat zuständig ist, vorzuberaten. Der jetzige stellvertretende Werkleiter Jochen Samland soll die Funktion übernehmen.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Bestellung von Jochen Samland zum technischen Werkleiter zum 01.07.2026 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach |
a) Sachverhalt:
Der Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich da für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke neue Entgelte beschlossen wurden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt den Ausschussmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. | Neue Förderkriterien zur Jugendförderung; Beratung und Beschlussfassung |
a) Sachverhalt:
Die Förderkriterien zur Jugendförderung in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach wurden zuletzt in 2018 angepasst.
Die derzeit gültigen Förderkriterien zur Jugendförderung der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach entsprechen in wesentlichen Punkten nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße, sachgerechte und bedarfsorientierte Förderung der Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen.
Vor diesem Hintergrund wurde eine grundlegende Überarbeitung der Förderkriterien vorgenommen. Ziel der Neufassung ist es insbesondere, die Förderpraxis transparenter und stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Vereine auszurichten.
Im Zuge der Überarbeitung wurden insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:
Anpassung der Basisförderung
Die Bemessungsgrundlage der Basisförderung wurde neu strukturiert und fortentwickelt. Zudem wurden auch die Junggesellenvereine in die Basisförderung einbezogen.
Einführung der Förderung höherwertiger Meisterschaften (Punkt 2.4)
Ergänzend wurde ein neuer Fördertatbestand zur Unterstützung der Teilnahme an höherwertigen Meisterschaften geschaffen.
Die Gesamtaufstellung der Förderkriterien liegt den Ratsmitgliedern vor.
Der Ausschuss für Jugendarbeit, Senioren, Sport und Kultur hat sich in seiner Sitzung am 10.03.2026 mit der Angelegenheit befasst und die überarbeiteten Förderkriterien eingehend beraten. Im Ergebnis wurde dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Förderkriterien in der vorliegenden Fassung zu beschließen und in Kraft zu setzen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die überarbeiteten Förderkriterien der Jugendförderung in der vorliegenden Fassung; diese treten rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
9. | Erneuerung Schulhof Grundschule Neuerburg in Niederbreitbach; Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Aufträgen nach Submission |
a) Sachverhalt:
Um die Umsetzung der Erneuerung des Schulhofes der Grundschule Niederbreitbach in den Sommerferien 2026 zu realisieren, ist es erforderlich, dass nach Submission eine zügige Vergabe der Aufträge erfolgt. Die Vergabestelle wird die Angebote prüfen und beauftragen. Die Kostenschätzung von 05.06.2025 lag bei 202.001,91 €/brutto. Durch die politische Lage ist mit einer Preissteigerung bei den Gewerken zu rechnen. Die Spielgeräte haben eine Preiserhöhung von 5-6%. Eine Slackline wurde auf Wunsch von Schul- und Verwaltungsleitung im Dezember 2025 gekauft und montiert.
Damit es nicht zu Verzögerungen im Bauablauf kommt, kann der Verbandsgemeinderat die Auftragsvergabe vorab beschließen.
Die Kostenschätzung aus 2025 ist nachstehend aufgegliedert:
| Baustelleneinrichtung und -räumung | 12.630,00 € |
| Vorbereitende Arbeiten und Rückbau | 9.315,00 € |
| Erd- und Entwässerungsarbeiten | 6.262,00 € |
| Betonarbeiten | 16.200,00 € |
| Oberbau | 33.040,00 € |
| Spielgeräte | 29.097,00 € |
| Gartenhaus | 3.500,00 € |
| Holzpodest | 14.090,00 € |
| Sonnensegel | 6.690,00 € |
| Bepflanzung | 2.500,00 € |
| Zaunarbeit | 3.275,00 € |
| Gesamt | 169.749,50 € |
| Kostenschätzung | 169.749,50 € |
| Slackline aus 2025 | -2.859,10 € |
| 1. Abschlag Planungsbüro Dittrich 2025 | -10.121,22 € |
| Summe | 156.769,18 € |
| 202.001,91 €/brutto | |
| Summe | 156.769,18 € |
| 19 % MwSt | 29.786,14 € |
| Gesamtsumme Brutto | 186.555,32 € |
| Bisher ausgegeben Brutto | 15.446,58 € |
| Kostenschätzung | 202.001,91 € |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Aufträge an den mindestfordernden Bieter zu vergeben und ermächtigt den Bürgermeister, die entsprechenden Aufträge zu erteilen, soweit das Angebot des mindestfordernden nicht um mehr als 15 % über der Kostenschätzung liegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
| 10. | Auftragsvergaben Feuerwehr |
| 10.1. | Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10, FF Oberraden-Straßenhaus |
a) Sachverhalt:
Durch die Kommunal Agentur NRW erfolgt die Ausschreibung als offenes Verfahren (EU-Weit). Insgesamt wurden die Ausschreibungsunterlagen von 12 Firmen abgefordert.
Bis zum Ende der Angebotsfrist haben form- und fristgerecht 7 Firmen (2 Fahrgestellhersteller, 4 Aufbauhersteller, 1 Anbieter Fahrgestell und Aufbau) ein Angebot abgegeben. 5 Firmen wurden durch die Kommunal Agentur NRW für den 11.02.2026 zur Vergleichsvorführung eingeladen.
Aufgrund des Vergabevermerks der Kommunal Agentur NRW vom 13.02.2026 wird empfohlen, den Bietern Firma Daimler Truck AG, Berlin (Fahrgestell) und Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde (Aufbau) den Zuschlag für Fahrgestell bzw. Aufbau zu erteilen.
| Fahrgestell | € |
| Grundpreis Fahrgestell lt. Angebot vom 27.01.2026 | 111.435,84 |
| Aufpreis für Aufbauhersteller Rosenbauer | 6.500,00 |
| Option Schleuderketten | 4.780,00 |
| zzgl. Mwst. | 23.316,01 |
| Fahrgestell gesamt brutto | 146.031,85 |
| Aufbau | € |
| Grundpreis Aufbau lt. Angebot vom 28.01.2026 | 310.000,00 |
| Optionen | |
| Option Gegensprechanlage zw. Beifahrer und Mannschaftsraum | 935,00 |
| Option Kühlbox inkl. Elektrischem Anschluss | 725,00 |
| Option Verschluss GR als Klappe | 2.050,00 |
| Option Bullhörner als Straßenräumer | 645,00 |
| Option höherwertige Umfeldbeleuchtung (zusätzl.Lichtband) | 915,00 |
| zzgl. Mwst. | 59.901,30 |
| Aufbau gesamt brutto | 375.171,30 |
| Fahrgestell und Aufbau gesamt brutto | 521.203,15 |
Haushaltsrechtlich stehen in 2026 120.000 Euro für das Fahrgestell zur Verfügung. 480.000 Euro wurden als Verpflichtungsermächtigung für 2027 eingestellt.
Da laut dem Angebot der Fa. Daimler Truck AG die Lieferung des Fahrgestells frühstens zum 31.12.2026 erfolgt, sind die Mehrkosten über den Ansatz im Haushaltsjahr 2027 gedeckt.
Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, den Zuschlag an die Fa. Daimler Truck AG für das Fahrgestell und die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH für den Aufbau zu erteilen.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.04.2026.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat erteilt auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses den Zuschlag an die Fa. Daimler Truck AG für das Fahrgestell und die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH für den Aufbau.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
10.2. | Tanklöschfahrzeug TLF 3000, FF Rengsdorf |
a) Sachverhalt:
Durch die Kommunal Agentur NRW erfolgt die Ausschreibung als offenes Verfahren (EU-Weit). Insgesamt wurden die Ausschreibungsunterlagen von 12 Firmen abgefordert.
Bis zum Ende der Angebotsfrist haben form- und fristgerecht 7 Firmen (2 Fahrgestellhersteller, 5 Aufbauhersteller) ein Angebot abgegeben.
5 Firmen wurden durch die Kommunal Agentur NRW für den 26.02.2026 zur Vergleichsvorführung eingeladen.
Aufgrund des Vergabevermerks der Kommunal Agentur NRW vom 27.02.2026 wird empfohlen, den Bietern Firma Daimler Truck AG, Berlin (Fahrgestell) und Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde (Aufbau) den Zuschlag für Fahrgestell bzw. Aufbau zu erteilen.
| Fahrgestell | € |
| Grundpreis Fahrgestell lt. Angebot vom 22.12.2025 | 120.660,00 |
| Aufpreis für Aufbauhersteller Rosenbauer | 6.500,00 |
| zzgl. Mwst. | 24160,40 |
| Fahrgestell gesamt brutto | 151.320,40 |
| Aufbau | € |
| Grundpreis Aufbau lt. Angebot vom 28.01.2026 | 288.000,00 |
| Optionen | |
| Option Gegensprechanlage zw. Beifahrer und Mannschaftsraum | 935,00 |
| Option Kühlbox inkl. Elektrischem Anschluss | 725,00 |
| Option Verschluss GR als Klappe | 2.050,00 |
| Option höherwertige Umfeldbeleuchtung (zusätzl.Lichtband) | 645,00 |
| Hygienewand | 1.150,00 |
| Option Erweiterung Löschmitteltank auf 3.600 Liter | 720,00 |
| zzgl. Mwst. | 55.902,75 |
| Aufbau gesamt brutto | 350.127,75 |
| Fahrgestell und Aufbau gesamt brutto | 501.448,15 |
Haushaltsrechtlich stehen in 2026 125.000 Euro für das Fahrgestell zur Verfügung. 365.000 Euro wurden als Verpflichtungsermächtigung für 2027 eingestellt.
Da laut dem Angebot der Fa. Daimler Truck AG die Lieferung des Fahrgestells frühstens zum 31.12.2026 erfolgt, sind die Mehrkosten über den Ansatz im Haushaltsjahr 2027 gedeckt. Insgesamt ist der Haushaltsansatz in 2027 um 12.000 Euro zu erhöhen.
Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, den Zuschlag an die Fa. Daimler Truck AG für das Fahrgestell und die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH für den Aufbau zu erteilen.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.04.2026.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat erteilt auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses den Zuschlag an die Fa. Daimler Truck AG für das Fahrgestell und die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH für den Aufbau.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
11. | Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität; Beratung und Beschlussfassung über den Maßnahmenkatalog |
a) Sachverhalt:
Der Bund hat ein Sondervermögen zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen eingerichtet. Darauf aufbauend wird in Rheinland-Pfalz das Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP-Plan)” geschaffen. Für Rheinland-Pfalz stehen rund 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel wird als Regionalbudget an die Kommunen verteilt.
Der Landkreis Neuwied erhält insgesamt 162,6 Mio. €, die auf die Verbandsgemeinden und die Stadt Neuwied verteilt werden.
Für die VG Rengsdorf-Waldbreitbach ergibt sich daraus:
Gesamtvolumen: ca. 15,4 Mio. €
jährlicher Anteil: ca. 1,28 Mio. €
Voraussetzung für die Mittelverwendung ist die Erstellung eines regionalen Umsetzungskonzeptes durch den Landkreis, in das die Verbandsgemeinden ihre Stellungnahmen sowie Maßnahmenlisten einzubringen haben.
Die Verbandsgemeinde wurde aufgefordert, diese bis spätestens 15.04.2026 vorzulegen. Die Stellungnahme hat insbesondere Aussagen zu den Investitionsschwerpunkten, zur Berücksichtigung des demographischen Wandels, zu Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie zum Abstimmungsprozess mit den Ortsgemeinden zu enthalten.
Für die Erarbeitung der Stellungnahme wurde ein Beteiligungsprozess durchgeführt. Neben den Abstimmungsgesprächen mit den Ortsgemeinden im Zeitraum vom 03.03. bis 06.03.2026 fand am 10.03.2026 eine weitere Abstimmungsrunde mit den Fraktionsvorsitzenden sowie den Beigeordneten statt.
Die Ergebnisse wurden in einer gemeinsamen Sitzung mit den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern sowie den Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten am 18.03.2026 zusammengeführt.
Im Ergebnis wurde ein gemeinsamer Vorschlag zur Mittelverwendung erarbeitet. Dieser sieht vor, den überwiegenden Teil der Mittel für strategische Investitionen auf Ebene der Verbandsgemeinde einzusetzen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaanpassung, Digitalisierung sowie medizinische Versorgung.
Gleichzeitig soll jede Ortsgemeinde das Recht erhalten, ein Projekt aus dem Sondervermögen zu finanzieren.
Die abschließende Entscheidung über die Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen obliegt dem Verbandsgemeinderat.
Der vorliegende Vorschlag bildet die Grundlage für die Stellungnahme der Verbandsgemeinde gegenüber der Kreisverwaltung Neuwied.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
| 1. | Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach zum regionalen Umsetzungskonzept im Rahmen des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und der Kreisverwaltung Neuwied übermittelt. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat bekennt sich zu einer strategischen und nachhaltigen Verwendung der Mittel mit folgenden Schwerpunkten: |
| - Stärkung der Infrastruktur (insbesondere Wasser/Abwasser, Verkehr, Liegenschaften) | |
| - Ausbau des Brand- und Katastrophenschutzes | |
| - Maßnahmen zur Klimaanpassung (z. B. Hochwasserschutz) | |
| - Digitalisierung der Verwaltung | |
| - Sicherung der medizinischen Versorgung |
Der Verbandsgemeinderat folgt dem abgestimmten Vorschlag, den überwiegenden Teil der Mittel für Investitionen auf Ebene der Verbandsgemeinde einzusetzen und gleichzeitig den Ortsgemeinden das Recht einzuräumen, jeweils ein Projekt zur Aufnahme in die weitere Priorisierung vorzuschlagen. Die konkrete Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen erfolgt in einem weiteren Schritt durch den Verbandsgemeinderat auf Grundlage der eingehenden Projektvorschläge. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen weiteren Abstimmungen vorzunehmen und eine Maßnahmenliste zu erarbeiten und fortzuschreiben.
Begründung:
Das Sondervermögen dient der Finanzierung zentraler Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und Daseinsvorsorge.
Die Verbandsgemeinde erhält ein Budget von rund 15,4 Mio. €, das zielgerichtet und nachhaltig einzusetzen ist.
Die vorgeschlagene Vorgehensweise stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen strategischen Investitionen auf Verbandsgemeindeebene und der Einbindung der Ortsgemeinden dar.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
12. | Bewerbung zum Modellprojekt "KI-Sprachmodelle in der kommunalen Verwaltung |
a) Sachverhalt:
Die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz (EA) plant die Durchführung eines Modellprojektes zum Einsatz von KI-Sprachmodellen (Large Language Models, LLM) in kommunalen Verwaltungen. Ziel des Projektes ist es, den praktischen sowie rechtssicheren Einsatz dieser Technologie im Verwaltungsalltag zu erproben und die gewonnenen Erkenntnisse landesweit nutzbar zu machen.
Hierzu werden bis zu drei Modellkommunen ausgewählt, die eigenständig ein geeignetes KI-System auswählen, einführen und im laufenden Betrieb testen. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für eine spätere flächendeckende Nutzung in Rheinland-Pfalz dienen.
Das Projekt beginnt am 01.06.2026 und endet am 28.02.2027. Die teilnehmenden Kommunen erhalten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 40.000 Euro (brutto), die in zwei Raten nach Vorlage eines Zwischen- sowie eines Abschlussberichts ausgezahlt wird.
Im Rahmen des Projektes sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
| • | Einführung und praktischer Einsatz eines KI-Sprachmodells in der Verwaltung |
| • | Erstellung eines Zwischenberichts bis zum 30.09.2026 sowie eines Abschlussberichts bis zum 28.02.2027 |
| • | Teilnahme an projektbegleitenden Austauschformaten |
| • | Präsentation der Projektergebnisse gegenüber der Entwicklungsagentur |
Die Bewerbung ist bis zum 10.04.2026 einzureichen und umfasst unter anderem Aussagen zum aktuellen Stand der KI-Nutzung, zu geplanten Einsatzszenarien, zur organisatorischen Umsetzung sowie zu Datenschutz- und Sicherheitsaspekten.
Die Teilnahme am Modellprojekt bietet der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach die Möglichkeit, frühzeitig praktische Erfahrungen im Einsatz von KI-Sprachmodellen zu sammeln und aktiv an der Gestaltung zukünftiger Verwaltungsprozesse mitzuwirken.
Mögliche Einsatzbereiche liegen insbesondere in der Unterstützung bei der Textverarbeitung, der Bearbeitung von Bürgeranfragen, der internen Wissensaufbereitung sowie der Effizienzsteigerung in standardisierten Verwaltungsabläufen.
Darüber hinaus eröffnet die Teilnahme die Chance, frühzeitig Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz aufzubauen und die Verwaltung strategisch auf zukünftige Anforderungen auszurichten. Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse können nachhaltig zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung beitragen.
Gleichzeitig ermöglicht das Projekt eine strukturierte Auseinandersetzung mit den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit sowie rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf den europäischen AI Act.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach für die Teilnahme am Modellprojekt „KI-Sprachmodelle in der kommunalen Verwaltung“ der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz bewirbt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Bewerbung fristgerecht einzureichen sowie die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine mögliche Teilnahme am Projekt zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
13. | Bewerbung als Pilot-Kommune für eine gemeinsame RPA-Initiative mit dem GStB und der Telekom |
a) Sachverhalt:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hat gemeinsam mit der Deutschen Telekom die sogenannte RPA-Initiative 2026 ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, standardisierte und wiederkehrende Verwaltungsprozesse durch den Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) und perspektivisch weiterer KI-gestützter Technologien zu automatisieren.
Im Rahmen der Initiative sollen geeignete Fachverfahren gemeinschaftlich entwickelt und zentral bereitgestellt werden.
Als erste mögliche Pilotprozesse wurden unter anderem benannt:
• Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats
• Befreiung von Rundfunkbeiträgen
• Anfragen gemäß § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz
Die Initiative befindet sich aktuell in einer konkreten Umsetzungsphase, in der interessierte Kommunen als Pilotverwaltungen eingebunden werden sollen.
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Aufgaben und begrenzter personeller Ressourcen stellt die Automatisierung von Routineprozessen ein wesentliches Zukunftsthema für die öffentliche Verwaltung dar.
Die Auswahl als Pilotkommune ermöglicht es, frühzeitig Erfahrungen zu sammeln und die Lösungen aktiv an die eigenen Anforderungen anzupassen.
Die Pilotphase soll mit mindestens 5 und maximal 10 Kommunen starten. Die Umsetzungsphase ist von Frühjahr bis Sommer dieses Jahres geplant.
Die 5 bis 10 Kommunen sollen insgesamt ca. 50.000€ gemeinschaftlich einbringen. Die Deutsche Telekom investiert 70.000€. Nach dem Unterzeichnen des Vertrages mit dem GStB und der Deutschen Telekom sollen 2 Prozesse ausgewählt werden, die anschließend digitalisiert und automatisiert werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach an der RPA-Initiative 2026 des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz beteiligt und sich als Pilotkommune registriert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte zur Teilnahme einzuleiten und geeignete Verwaltungsprozesse für eine Pilotierung zu identifizieren und einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
14. | Ergebnis über die unvermutete Prüfung der Kasse der VG Rengsdorf-Waldbreitbach |
a) Sachverhalt:
Am 28.1./29.1. und 10.2.2026 fand eine unvermutete Prüfung der Kasse der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Neuwied statt. Der entsprechende Bericht ist uns am 11.03.2026 zugegangen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
15. | Verschiedenes/Informationen |
Der Vorsitzende berichtet, dass das Organigramm sowie der Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung auf der Homepage veröffentlicht wurde.
Zudem ist eine Sondersitzung des Verbandsgemeinderates zum Flächennutzungsplan für Mai vorgesehen.
Aud den Reihen des Rates wird angemerkt, dass das Telefonverzeichnis der Mitarbeiter auf der Homepage nicht auf dem aktuellen Stand ist. Seitens der Verwaltung wird zugesagt, dies kurzfristig zu prüfen und entsprechend zu aktualisieren.
16. | Einwohnerfragestunde |
Seitens der anwesenden Zuhörer werden keine Anmerkungen vorgebracht.
19. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde zwei Personalmaßnahmen zugestimmt.