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RW-Direkt
Ausgabe 17/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Meinborn am 18.02.2026

1.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen und einem erläuternden Vorbericht wurden allen Gremienmitgliedern mit der Einladung zu der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  893.987,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  944.508,00 €

das Jahresergebnis auf  —  -50.521,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -6.050,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  197.600,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  818.200,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -620.600,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf  — 269 v. H.

-

Grundsteuer B auf  — 317 v. H.

-

Gewerbesteuer auf  —  352 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

-

für den ersten Hund  —  30,00 €

-

für den zweiten Hund  —  60,00 €

-

für jeden weiteren Hund  — 90,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug  —  6.052.996,16 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt  —  6.057.385,16 €

und zum 31.12.2026  —  6.006.864,16 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Frau Groß erläutert einzelne Positionen des Haushalts, insbesondere Umlagen, Investitionen und Einnahmen.

Die liquiden Mittel am 31.12.2024 betrugen 1.903.877,24 € (Kassenbestand des letzten geprüften Jahresabschlusses). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Ortsgemeinde Meinborn der Ortsgemeinde Straßenhaus in 2023 ein Darlehen in Höhe von 830.000 € gewährt hat, was zur Verringerung der liquiden Mittel beigetragen hat. Die liquiden Mittel am 31.12.2025 betrugen 1.933.318,55 €.

Fragen der Gemeinderatsmitglieder werden von Frau Groß und dem Vorsitzenden beantwortet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0 

2.

Richtlinie Vereinsförderung; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Ein durch den Gemeinderat eingerichtete Arbeitsgruppe hat eine „Förderrichtlinie Vereine“ erarbeitet.

Der Auftrag an die Arbeitsgruppe beinhaltete die Erarbeitung einer Richtlinie, welche eine mögliche gleichwertige Förderung der Vereine regelt.

Die erarbeitete Förderrichtlinie soll auf alle nicht wirtschaftlichen Vereine mit Sitz in der Ortsgemeinde Meinborn oder Vereine mit Tätigkeit im Kirchspiel Anhausen und der Bildung einer Vereinsheimat für Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Meinborn, angewandt werden.

Eine Förderung bedingt einen jeweiligen Antrag, über welchen durch einen vom Gemeinderat bestimmten Ausschuss entschieden wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende „Förderrichtlinie Vereine“ unter redaktioneller Anpassung des §5 Abs. 1 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0 

3.

Bildung Ausschuss Vereinsförderung

a) Sachverhalt:

Die Förderrichtlinie Vereine beinhaltet das die Bewilligung von Anträgen durch einen vom Gemeinderat zu bildendem Ausschuss erfolgt.

§ 44 GemO beinhaltet die Möglichkeit das der Gemeinderat Ausschüsse für bestimmte Aufgabenbereiche zur abschließenden Entscheidung bildet. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde sieht dies in § 2 Abs. 3 bei Bedarf ebenfalls vor.

Die Bildung des Ausschusses Vereinsförderung soll eine möglichst zeitnahe Entscheidung zu Anträgen der Vereine ermöglichen. Der Ausschuss entscheidet abschließend über Förderanträge.

Der Ausschuss besteht aus dem Ortsbürgermeister und zwei vom Gemeinderat zu wählenden Mitgliedern. Die Mitglieder werden für die jeweilige Legislaturperiode gewählt.

b) Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines Ausschusses Vereinsförderung bestehend aus dem Ortsbürgermeister und zwei Gemeinderatsmitgliedern.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0 

c) Beschlussempfehlung:

Als Mitglied für den Ausschuss wird Dr. Kirsten Krämer vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1 

d) Beschlussempfehlung:

Als weiteres Mitglied für den Ausschuss wird Tobias Velten vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2 

4.

Auftragsvergabe Baumaßnahme "Klimaresiliente Begrünung der Außenanlage des Mehrgenerationen- und Multifunktionsplatzes Meinborn"; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde hat aufgrund eines Förderantrages im „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ am 11.12.2025 einen Zuwendungsbescheid für eine 100-Prozent-Förderung in Höhe von 158.465,14 € vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz erhalten.

Das Projekt beinhaltet den Umbau des Außenbereichs des Fulkwin-Platzes. Aufgrund der Hanglage und des erforderlichen regelmäßigen Mähens handelt es sich um eine artenarme Fläche ohne Nahrungsangebot für Insekten. Die vorhandene mit Gras bewachsene und einige wenige Sträucher aufweisende Hangfläche wird in eine zweiterrassige Anlage umgebaut. Die Terrassen werden abschnittsweise mit mehrjährigen Blühwiesen (Bienenweide) und einheimischen, klimaresistenten und Bienen-/insektenfreundlichen Büschen und Bäumen bepflanzt.

Durch die Terrassenform soll ein natürlicher Speicher für Oberflächenwasser entstehen welcher der Bepflanzung dient. Die Auswahl der Pflanzen erfolgte unter Beachtung der Zurverfügungstellung von Bienen-/ Insektennahrung vom Frühjahr bis Herbst. Die Maßnahme wird durch entsprechende Informationstafeln ergänzt.

b) Beschlussempfehlung:

Der Zeitraum für die Auftragsausschreibung/-vergabe und Bauausführung ist durch den Förderbescheid beschränkt. (Frist 30.11.2026) Um das Verfahren fristgerecht beendigen zu können beschließt der Gemeinderat, dass der Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten, ohne weiteren Gemeinderatsbeschluss, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter bis zur Maximalhöhe der Förderung vergeben kann.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0 

5.

Einwohnerfragestunde gem. § 16 GemO

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da keine Einwohner anwesend sind.

6.

Mitteilungen/Verschiedenes

Die Firma Glasfaser Plus hat für Tiefbauarbeiten einen neuen Vertragspartner beauftragt. In Rengsdorf hat bereits die Fertigung der Hausanschlüsse begonnen. In den Ortsgemeinden Waldbreitbach, Meinborn und Anhausen soll mit den Arbeiten spätestens bis zum dritten Quartal 2026 begonnen werden.

Für das DGH ist im Haushalt die Einrichtung einer Notstromversorgung, sowie einer zusätzlichen Not-Heizung vorgesehen.

Nach dem entstandenen Nässeschaden im Dorftreff wurde der Estrich inzwischen erneuert und fertiggestellt. Der neue Bodenbelag soll in Kürze eingebaut werden.

Der vorgesehene Windschutz für die Königshütte wird von der beauftragten Firma voraussichtlich bis Ende Februar geliefert.

Die Landtagswahl findet am 22. März 2026 statt.

Die Verbandsgemeindetage finden am 20./21. Juni in Waldbreitbach statt.

Das Radwegekonzept von der Verbandsgemeinde befindet sich derzeit in Erarbeitung. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt bereits eingestellt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat vom Bund Mittel aus einem Sondervermögen für die Bereiche Bildung, Klima und Infrastruktur erhalten. Der Verbandsgemeinde stehen daraus jährlich rund 1,3 Millionen Euro, über einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel obliegt dem Verbandsgemeinderat.

Das Land stellt Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern jährlich ein „Dorfbudget“ in Höhe von 1.500,00 € zur Verfügung. Die Mittel können für verschiedene Maßnahmen im Dorf eingesetzt werden. Die Ortsgemeinde muss anschließend einen Verwendungsnachweis über die eingesetzten Mittel bei der Verbandsgemeinde vorlegen.

Als mögliche Maßnahmen wurden die Reparatur des Spielplatzes oder die Bepflanzung an der Königshütte vorgeschlagen.

10.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Die nicht Wahrnehmung eines Vorkaufsrechts wurde beschlossen.