1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Bürgerfragestunde nach § 16 a GemO);
Es werden keine Anfragen gestellt.
2. Neubau Kindergarten; Beratung und Beschlussfassung über die technische Gebäudeausstattung
2.1 Gebäudetechnik
Herr Will von der Will Engineering GmbH, Montabaur stellt das Konzept "Gebäudetechnik" für den Neubau der KiTa vor. Fragen der Ratsmitglieder werden von Herrn Will beantwortet.
Im Anschluss an die Vorstellung erfolgt eine rege Diskussion.
Die Ratsmitglieder erzielen dahingehend Einigkeit, dass sie bei dem Punkt "Lüftung" nur die technisch notwendigen Arbeiten (innenliegende Räume, Küche etc.) ausführen lassen. Alle anderen Punkte der Gebäudetechnik sollen so wie vorgestellt ausführt werden.
Beschluss:
a) Die Umsetzung der Gebäudetechnik soll außer dem Punkt "Lüftung" so wie im Konzept vorgestellt umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
b) Die Lüftung soll so wie im Konzept vorgestellt umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt
Ja-Stimmen: -, Nein-Stimmen: 14, Enthaltungen: 0
2.2 Neubau der Kindertagesstätte "Mutter Rosa" in Waldbreitbach
- Vorratsbeschluss Auftragsvergabe Energieeffizienz Experte -
a) Sachverhalt:
Für den Neubau der Kindertagesstätte „Mutter Rosa“ besteht die Möglichkeit eine zusätzliche Förderung für einen klimafreundlichen Neubau (KfW 40) zu beantragen.
Bei dem Förderprogramm der KfW-Bank (KFNWG/499) könnte für die momentan geplante Nettogrundfläche von ca. 904 m² ein Zuschuss in Höhe von ca. 90.400,00 € über die KfW-Bank beantragt werden.
Voraussetzung für die Beantragung des o.g. Zuschusses ist die Beauftragung eines Energie-effizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser Experte prüft und bestätigt u.a. die Einhaltung der Anforderungen und erbringt die erforderlichen Nachweise.
Die Honorar-Kosten werden auf ca. 15.000,00 €/brutto geschätzt.
Seitens der Verwaltung wurden hier 5 Büros aufgefordert bis zum 23.04.2024 ein entsprechendes Angebot vorzulegen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach beschließt, dass die Verwaltung die o.g. Förderung bei der KfW-Bank beantragen soll.
Nach Auswertung der eingehenden Honorar-Angebote der Energieeffizienz-Experten, wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Neubau Kindergarten; Auftragsvergabe für die Statik
a) Sachverhalt:
Der Kindergarten der Ortsgemeinde Waldbreitbach wird derzeit neu gebaut.
Hierzu wird durch die Verwaltung derzeit die Statik ausgeschrieben. Sieben Firmen haben Interesse bekundet, ein Angebot abzugeben. Nach der Angebotsöffnung am 22.04.2024 und der Prüfung erfolgt, wie beim Architekten und der TGA, ein Vorstellungstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde.
Um hier keine erneute Sitzung einzuberufen, erteilt der Ortsgemeinderat dem Vorsitzenden die Ermächtigung, den Auftrag in Abstimmung mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Vorsitzende soll den Gemeinderat spätestens unverzüglich über das Ergebnis der Vergabe informieren.
b) Beschlussempfehlung:
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Vorsitzenden die Ermächtigung, den Auftrag in Abstimmung mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Programm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP);
Beratung und Beschlussfassung über den Teilnahmevertrag
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Waldbreitbach hat mit Beschluss vom 30.03.2023 die Verwaltung beauftragt, sofern die Teilnahme am PEK-RP-Programm wirtschaftlicher ist, als eine weitere Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF), einen Teilnahme-Antrag nach dem PEK-RP-Programm zu stellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass es für die Ortsgemeinde Waldbreitbach günstiger ist, am PEK-RP-Programm teilzunehmen als am Kommunalen Entschuldungsfonds. Deshalb wurde von der Verwaltung ein Antrag auf Teilnahme am PEK-RP-Programm gestellt.
Inzwischen wurde der Verwaltung vom Finanzministerium ein Vertragsentwurf übermittelt. Der Vertragsentwurf enthält die Berechnungsgrundlagen und die Höhe des endgültigen Entschuldungsvolumens.
Danach beträgt das Entschuldungsvolumen für die Ortsgemeinde Waldbreitbach
191.701,00 €.
Mit der freiwilligen Teilnahme an dem PEK-Programm endet vorzeitig zum 31.12.2023
| - | die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz (KEF-RP; Laufzeit bis 2026), |
die KEF-Leistungen in Höhe von jährlich 3.139,00 € stehen der Ortsgemeinde Waldbreitbach künftig nicht mehr zur Verfügung. Die Kommunalaufsicht ist spätestens seit dem Schreiben des Innenministers vom 12.01.2022 verstärkt angehalten auf die Einhaltung der Regelungen zum Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung (§ 93 Abs. 4 GemO) zu achten. Verstöße hiergegen führen im weiteren Verfahren zu Beanstandungen bis hin zur Anordnung eines Beschlusses zur Erstellung eines rechtmäßigen Haushaltsplanes bzw. Verbleib in der vorläufigen Haushaltsführung.
Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich die Ortsgemeinde Waldbreitbach zudem, den nach der Entschuldung verbleibenden Liquiditätsbestand planmäßig innerhalb von 30 Jahren zurückzuführen und gleichzeitig keine neuen Verbindlichkeiten aufzubauen.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist dem Land innerhalb von zwei Wochen eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses zuzuleiten. Die Leistungen aus dem PEK-Programm werden abschließend durch den Bewilligungsbescheid des Ministeriums der Finanzen gegenüber der Ortsgemeinde Waldbreitbach festgesetzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Vertragsentwurf des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz zur Teilnahme an dem Programm PEK-RP in der vorliegenden Form zuzustimmen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Vertragsentwurf zu unterzeichnen und mit einer beglaubigten Abschrift des Teilnahmebeschlusses dem Ministerium der Finanzen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Waldbreitbach
1. Änderung Bebauungsplan "Im alten Garten"
Aufstellungsbeschluss
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Waldbreitbach hat das Verfahren zum Bebauungsplan „Im alten Garten“ im Zeitraum vom 07.05.2019 bis zum 17.03.2022 durchgeführt. Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 08.03.2022 bis zum 31.08.2023 die Erschließungsmaßnahme des Baugebietes.
Die Vermarktung der Baugrundstücke durch die Ortsgemeinde erfolgte ab dem 09.08.2023.
Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke wurden Bauwünsche an die Ortsgemeinde herangetragen. Dabei musste festgestellt werden, dass die Regelung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Ausnutzung der einzelnen Grundstücke differenziert.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.08.2023 empfohlen, den Bebauungsplan in der Form zu ändern, dass jedes Baugrundstück für die Wohnbebauung nur einen Abstand von 3 m zur Straßengrenze einhalten muss. Bisher beträgt der Abstand 5 m.
Wegen der Lage einzelner Grundstücke an der Kreisstraße wurde der Landesbetrieb Mobilität eingeschaltet. Von dort wurde mitgeteilt, dass ein Heranrücken der Wohnbebauung entlang der Kreisstraße unterstützt wird, wenn die Sichtdreiecke an der Einmündung der Straße „Im altem Garten“ eingehalten werden. Der Planentwurf für die Änderung des Bebauungsplanes stellt sich somit wie folgt dar.
Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde für die Umnutzung der Flächen einen entsprechenden Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen, das erforderliche Verfahren durchzuführen und die Unterlagen zum Satzungsbeschluss dem Ortsgemeinderat vorzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im alten Garten“ gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB.
Die Ortsgemeinde ermächtigt die Verbandsgemeinde die erforderlichen Schritte zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten bzw. durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Fragen
| - | Ortsbürgermeister Lerbs berichtet, dass der Haushalt zwischenzeitlich von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Die Genehmigung erhält eine Einschränkung bezüglich einiger Vorhaltepositionen wie z. B. Anschaffung Spielgeräte, Straßenbeleuchtung, Anschaffung Geräte Bauhof, Ankauf von Waldflächen. Diese Maßnahmen müssen im einzeln von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. |
| - | Die 72-Stunden-Aktion der kath. Jugend ist gestartet. Die Jugendlichen werden vom 18.04., 17.00 Uhr bis zum 21.04., 17.00 Uhr verschiedene Arbeiten im Waldstück zwischen Kaltberg und Marienhaus ausführen. Es soll eine Sitzgruppe erstellt werden, der Krippenweg wird teilweise mit Hackschnitzel ausgebessert, Bäume werden umgepflanzt. Begleitet wird das Projekt von Revierförster Gregor Nassen. |
| - | Zum Thema "Bezuschussung KiTa" erklärt Herr Lerbs, dass Frau Neckel vom Kreisjugendamt 2 Förderungen vorgestellt hat. |
a) Sonderprogramm
Die zusätzlich zu schaffenden 35 Plätze werden mit 8.500,-- €/Platz bezuschusst. Der Antrag muss bis Ende Mai gestellt, die Maßnahme bis Ende 2025 abgerechnet sein.
b) Regelförderung
Hierbei werden nur 13 Plätze mit 8.500,-- €/Platz bezuschusst. Um auch hier die gesamten Plätze bezuschusst zu bekommen, dürfte der Beginn der Maßnahme erst im August 2025 erfolgen.
Für den Neubau der KiTa soll die Förderung aus dem Sonderprogramm beantragt werden.
Die Förderung vom Kreis beträgt 40 % der Gesamtkosten (ohne Erschließung und PV-Anlage). Die Landesförderung reduziert sich entsprechend.
- Der neue KiTA-Bedarfsplan für die KiTa Waldbreitbach vom 31.01.2024 sieht folgende Bedarfszahlen vor.
| 2024/2025 | Bedarf von 81 Plätzen |
| 2025/2026 | Bedarf von 84 Plätzen |
| 2026/2027 | Bedarf von 76 Plätzen |
| 2027/2028 | Bedarf von 63 Plätzen |
Der derzeitige Bedarf beträgt 81 Plätze. 68 Plätze sind im Haupthaus belegt und 5 im Ersatzbau. Im Sommer werden 24 Kinder eingeschult. Das Haupthaus soll dann mit 70 Plätzen belegt werden. Es liegen 30 Anmeldungen vor (darunter 5 unter 2 Jahren). Laut der KiTa-Leitung ist zurzeit kein dringender Bedarf vorhanden. Nach den Sommerferien sind die Plätze realisierbar.
| - | Seitens der Ratsmitglieder wird nochmals bemängelt, dass der Ersatzbau noch nicht vollständig genutzt wird. Am 14. Mai findet ein Termin mit der KiTa-Leitung und dem Kreisjugendamt statt. Die Genehmigung für den Ersatzbau soll für Kinder ab 2 ¾ Jahren heruntergestellt werden. |
| - | Die Sparkasse Neuwied hat eine Spende an die Verbandsgemeinde für Seniorenveranstaltungen getätigt. Die Ortsgemeinde Waldbreitbach erhält 320,-- € von dem Betrag. |
| - | Ortsbürgermeister Lerbs berichtet von der Aktion "Unser Dorf hat Zukunft" 2024/2025. Die Ortsgemeinde Waldbreitbach wird sich nicht für diesen Wettbewerb bewerben. |
| - | Der Gemeindebauhof braucht eine neue Stabheckenschere. Es liegen drei Angebote vor. Das günstigste Angebot kommt von der Firma Neumann, Breitscheid mit der Angebotssumme von 790,00 €. Der Auftrag soll an die Firma Neumann vergeben werden. |
| - | Es wird vorgeschlagen, den diesjährigen Seniorentag als einen Seniorenfrühschoppen zu veranstalten. Als Termin wird Sonntag, 22.09.2024, 11.00 Uhr festgelegt. |
| - | Der Gewerbeverband fragt nach, wer die Anmeldung "GEMA" für den Radtag macht. |
10. Bekanntmachung der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
| - | Zu 3 Bauvorhaben wurde die Zustimmung erteilt. |
| - | Zu 2 Bauvorhaben wurde die Zustimmung versagt. |
| - | Es wurden 2 Grundstücksveräußerungen beschlossen. |