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RW-Direkt
Ausgabe 19/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Datzeroth am 25.03.2025

1. Informationen der Ortsbürgermeisterin

Am 13.03.2025 hat die Vorsitzende an der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG teilgenommen. Themen waren u.a. die Beseitigung von Ölspuren innerhalb der Ortslage, die Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 06.04.2025 und das Radwegekonzept der VG.

Die statistische Erhebung Mikrozensus hat für die Ortsgemeinde Datzeroth eine Einwohnerzahl von 300 ermittelt.

2. Bürgerfragestunde gemäß §16a Gemeindeordnung

Folgende Anfragen werden an die Gemeinde gerichtet:

a) Einrichtung einer Taschengeldbörse

Der Gemeinderat sieht den Vorschlag positiv. Die Ortsbürgermeisterin klärt die Umsetzung mit der Verwaltung.

b) Festlegung von Nutzungszeiten für die Multifläche und den Bolzplatz

Der Ortsgemeinderat wird sich mit der Thematik beschäftigen.

c) Beschilderung Gewerbebetriebe Ortseinfahrten

Nach Kontaktaufnahme mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) erfolgt die Beratung im Gemeinderat.

d) Verunreinigungen in der Ortslage durch Silvesterfeuerwerk

Die Vorsitzende wird die Anwohner ansprechen und ggf. das Ordnungsamt einschalten.

e) Installation einer Straßenlaterne im Kreuzungsbereich Dorfstraße/Fichtenweg

Ortsbürgermeisterin Berg wird sich an die Syna wenden, um die Situation vor Ort zu überprüfen.

3. Annahme von Spenden gemäß §94 Gemeindeordnung

a) Else Schütz Stiftung - Sachspende

Die Else Schütz Stiftung spendet eine Seiltrutsche für die Multifläche sowie ein Wippgerät für den Spielplatz. Die Spende hat einen Wert in Höhe von 8.000,00 €.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme und die zweckentsprechende Verwendung der Spende.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja- Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

b) Jakobs & Dingel Steuerberatungsgesellschaft AG - Geldspende

Die Jakobs & Dingel Steuerberatungsgesellschaft AG spendet für die Anschaffung eines zusätzlichen Spielgerätes für den Spielplatz 500,00 €.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme und die zweckentsprechende Verwendung der Spende.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja- Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Auftragsvergabe Süwag Straßenbeleuchtung; Beratung und Beschlussfassung

Durch eine Netzänderung der Syna GmbH war es erforderlich, das alte Schaltfeld in der Schaltstation „Ort“ außer Betrieb zu nehmen und ein neues Schaltfeld in der Nähe zu errichten. Der Umbau wurde durch die Süwag veranlasst und ist bereits abgeschlossen. Die Kosten in Höhe von 4.888,69 € sind gemäß Vertrag von der Ortsgemeinde Datzeroth zu tragen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Übernahme der Kosten für den Umbau der Schaltstation „Ort“ in Höhe von 4.888,69 € und beauftragt die Verwaltung mit der ordnungsgemäßen Abwicklung der Zahlung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

5. Teilnahme an der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferausschreibung für die Jahre 2026 bis 2029

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) bietet auch in diesem Jahr die Durchführung der Ausschreibung für die Jahre 2026-2028 an. Die letzte Ausschreibung führte jedoch doch zu keinem Ergebnis. Hier musste für einen Teil der Gemeinden durch die Verwaltung nachverhandelt werden. Die Kosten des Verfahrens waren allerdings durch die Ortsgemeinden zu tragen.

Die Ortsgemeinde Datzeroth ist nur bei der Ausschreibung für Strom betroffen. Es besteht auch wieder die Wahl zwischen Normalstrom und Ökostrom.

Für Strom fallen Kosten in Höhe von 150 € für die ersten sechs Abnahmestellen, danach 12 € je weitere Abnahmestelle an.

Im Jahr 2022 entstanden für ca. 390 Abnahmestellen Bruttokosten von ca. 5.660 €.

Die Zusage an den GStB muss bis zum 04.04.2025 erfolgen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Teilnahme an der Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach

Die Verbandsgemeinde Asbach bietet an, die reine Ausschreibung für die Verbandsgemeinden im Kreis durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Vorarbeiten und die Auswertung. Die Laufzeit dieses Vertrags gilt für die Jahre 2026 und 2027. Hinzu kommt die Option der jährlichen Verlängerung für 2028 und 2029.

Die Vorarbeiten und die Auswertung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach in diesem Fall.

Allerdings müssen sich hier alle Gemeinden auf eine Ausschreibung festlegen, egal ob Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.

Die Abrechnung erfolgt aufgrund er erbrachten Stunden der Verwaltung in Asbach. Der Stundensatz beträgt 65,95 € je Stunde, so das Gesamtkosten von ca. 1.500 € entstehen. Diese werden anschließend auf alle an der Ausschreibung teilnehmenden Gemeinden zu gleichen Anteilen aufgeteilt.

Am 20.03.2025 fand eine Vorstellung des Verfahrens im Rathaus Asbach statt. Bis jetzt nehmen die Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Linz teil, die Verbandsgemeinde Bad Hönningen prüft die Teilnahme. Hier wurde auch festgestellt, dass hier die Entscheidung über die Teilnahme hier bis 27.04.2025 mitgeteilt werden muss.

Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.03.2025 hat die Verwaltung empfohlen, an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeinde Asbach teilzunehmen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, die Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach durchführen zu lassen. Die Vorsitzende wird beauftragt, den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Ortsgemeinderat ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Auftragsvergabe Hangrutsch; Beratung und Beschlussfassung

Im Dezember 2023 wurde die Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) über einen Felsabbruch in der Wieduferstraße informiert. Seitens der VGV wurde der Bauhof beauftragt, den Felsabbruch zu beseitigen. Aufgrund der instabilen Felsböschung hat das Ingenieurbüro Geotechnik Mittelrhein GmbH den Auftrag erhalten, eine Kostenschätzung sowie ein Leistungsverzeichnis zur Gefahrensicherung zu erstellen. Zwischenzeitlich wurden Hinweisschilder durch den Bauhof aufgestellt. Verkehrssichernde Maßnahmen entbinden die Ortsgemeinde nicht die Gefahrenquelle baulich zu sichern. Seitens der VGV wurde ein Förderantrag gestellt, welcher sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Bewilligungsphase befindet. Im Rahmen der Bewilligung wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergbau RLP eine Stellungnahme verfasst.

Folgende Kosten sind bislang entstanden Brutto:

Kostenschätzung Geotechnik Mittelrhein GmbH (GTM)

Abschlagsrechnung 1

28.05.2024

3041,26 €

Abschlagsrechnung 2

30.09.2024

403,05 €

Stellungnahme Landesamt

für Geologie und Bergbau RLP

97,00 €

Beschilderung und Aufstellkosten

ca. 250 €

Räumungskosten

von Dezember 2023

ca. 200 €

Bauhofkosten sind erst seit der Angliederung an die VGV transparent, wodurch die exakten Ausgaben der Ortsgemeinde durch Bauhofleistungen nicht genau genannt werden können.

Bisherige Gesamtausgaben:

ca. 3991,31 €

Folgende Kosten und Maßnahmen stehen noch aus:

Seitens des Ingenieurbüros wurden die Kosten der Maßnahmen zur Gefahrensicherung auf 88.217,08 € geschätzt.

Die VGV beauftragt eine Bauüberwachung durch das Ingenieurbüro GTM.

Beschlussfassung:

Die Verwaltung empfiehlt die Arbeiten in geschätzer Höhe von 88.217,08 € durch das Ingenieurbüro ausschreiben zu lassen und an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Inklusive der Bauüberwachung durch das Ingenieurbüro GTM.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

7. Nutzungszeiten Multifläche Datzeroth; Beratung und Beschlussfassung

Nach kurzer Diskussion verständigen sich die Ratsmitglieder auf die Vertagung von Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

8. Verschiedenes

Bei diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Informationen bzw. Anfragen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:05 Uhr

12. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil hat der Ortsgemeinderat in zwei Fällen die Nichtausübung des Vorkaufsrechts beschlossen.