Gemäß Art. 1 Nr. 6 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
In der Zeit vom 12.05.2025 bis 26.05.2025 liegt der o.a. Entwurf während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, Fachbereich 2 – Finanzen -, Rengsdorf, aus. Unter https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/gemeinden-infrastruktur/gemeinden/waldbreitbach/ in der Kategorie Haushaltspläne, Dokument „Offener Haushalt 2025“ ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.
Die Einwohner der o.a. Gemeinde haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum o.a. Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle, einzureichen.