Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 07. April 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.559.214,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.371.814,00 € |
| das Jahresergebnis auf | 187.400,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen u. außero. Ein- und Auszahlungen auf | 1.121.130,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 363.250,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.865.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.501.750,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -272.164,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 52.000 € veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 247.500 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 247.500 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 3.368.000 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf — 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B auf — 725 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf — 400 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| - | für den ersten Hund — 75,00 € |
| - | für den zweiten Hund — 180,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund — 400,00 € |
| - | für jeden gefährlichen Hund — 1.125,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 52.000,- € genehmigt. |
| 2. | Die unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 247.500,- € genehmigt. |
| 3. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 3.368.000,- € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
11. Mai 2026 bis 19. Mai 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.