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RW-Direkt
Ausgabe 19/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 08. Mai 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am ­­­­07. April 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.559.214,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.371.814,00 €

das Jahresergebnis auf

187.400,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen u. außero. Ein- und Auszahlungen auf

1.121.130,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

363.250,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.865.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.501.750,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-272.164,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 52.000 € veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 247.500 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 247.500 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 3.368.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf  — 345 v. H.

-

Grundsteuer B auf  — 725 v. H.

-

Gewerbesteuer auf  — 400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

-

für den ersten Hund  — 75,00 €

-

für den zweiten Hund  — 180,00 €

-

für jeden weiteren Hund  — 400,00 €

-

für jeden gefährlichen Hund  — 1.125,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

  1. Tourismusbeitrag gem. 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Tourismusbeitragssatzung auf 5 v.H. des Messbetrages
  2. Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung
    1. für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 0,30 Euro,
    2. für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres: 0,60 Euro,
    3. pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten: 50,00 Euro.

§ 7 Eigenkapital

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinen Fällen zugelassen.

Rengsdorf, den 08. Mai 2026
Ortsgemeinde Waldbreitbach
gez. Kukla
Kukla, Ortsbürgermeisterin
 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 52.000,- € genehmigt.

2.

Die unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 247.500,- € genehmigt.

3.

Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 3.368.000,- € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

11. Mai 2026 bis 19. Mai 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Rengsdorf, 08. Mai 2026
Ortsgemeinde Waldbreitbach
gez. Kukla
Kukla, Ortsbürgermeisterin