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RW-Direkt
Ausgabe 19/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Gratulationen-Ehrenordnung

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Roßbach,

in der Ortsgemeinde Roßbach gibt es seit vielen Jahren eine Ehrenordnung. Diese sieht vor, dass der Ortsbürgermeister bei bestimmten Jubiläen gratuliert: Bei Altersjubiläen ab dem 80. Lebensjahr alle fünf Jahre sowie bei Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.

Wenn in der Vergangenheit vereinzelt keine offizielle Gratulation stattfand, hat dies folgende Bewandtnis: Sie oder ihre autorisierten Angehörigen haben im Melderegister des Einwohnermeldeamtes einen sogenannten „Sperrvermerk“ einrichten lassen, mit der Folge, dass die Verbandsgemeinde die Daten für eine Gratulation nicht veröffentlichen oder der Ortsgemeinde weiterleiten darf. Demzufolge kann auch keine Gratulation durch die Ortsgemeinde erfolgen.

Sie können sich aber jederzeit beim Bürgerbüro (Tel.: 02634 61-124) über Ihren aktuellen Status informieren und dort einer Gratulation widersprechen oder diese künftig wieder erlauben.

Ortsbürgermeister
Thomas Boden