Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die amtliche Liegenschaftskarte und der Fortführungsnachweis sind in der Zeit vom 23.05.2026 bis 22.06.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, ausgelegt und können während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.
Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.
Der Inhalt der öffentlichen Mitteilung kann auch auf der Internetseite https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus eingesehen werden.