nach § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl.I.S. 3634), in seiner jeweils geltenden Fassung
Am Mittwoch, 03. Juni 2026 findet um 10:00 Uhr beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort St. Goarshausen, Nastätter Straße 51-53, 56346 St. Goarshausen der Anhörungstermin nach § 47 Baugesetzbuch bezüglich des angedachten Baulandumlegungsverfahrens „Aufm Scheid“ statt.
Alle betroffenen Eigentümer*innen sowie auch sonstige Rechtsinhaber*innen und Interessierte werden hiermit eingeladen.
Das angedachte Umlegungsgebiet „Aufm Scheid“ ist im nachfolgenden Auszug aus den Geobasisinformationen kenntlich gemacht.
Auszug aus den Geobasisinformationen
Gemarkung: Kurtscheid - Flur: 7
Ohne Maßstab
Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)
Während dieses Termins wird über das Ziel, den Zweck, den allgemeinen Verfahrensablauf und die Abfindungsgrundsätze einer gesetzlichen Baulandumlegung informiert.
Die Wahrnehmung des vorgenannten Termins erfolgt im eigenen Interesse und auf eigene Kosten.
Bei Fragen können Sie uns schriftlich oder vormittags telefonisch kontaktieren unter folgender Telefonnummer: 02663 9165-2230.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/ eingesehen werden.