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RW-Direkt
Ausgabe 2/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Förderung der Jugend;

Gewährung von Zuwendungen in 2023

Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach gewährt aus ihrem Haushalt jährlich Zuwendungen zur Förderung der Jugend.

Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrages und nach Maßgabe der erforderlichen Unterlagen unter Beachtung der Förderkriterien zur Jugendförderung (Stand: 01/2018).

Die vorgenannten Förderkriterien können im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf unter http://www.rengsdorf-waldbreitbach.de [Rubrik: „Bildung & Soziales“, Bereich „Jugend“, Unterbereich „Jugend- u. Sonderförderung, „Jugendförderung“ (Förderkriterien)“] eingesehen werden.

Die für die Beantragung einer Zuwendung in dem jeweiligen Förderbereich (1. Basisförderung, 2. Projektförderung, 3. Förderpreis) vorzulegenden Unterlagen bzw. Nachweise können den Förderkriterien entnommen werden.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Institutionen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, die eine aktive Jugendarbeit betreiben.

Die Antragsberechtigten werden gebeten, ihren Zuwendungsantrag für das Jahr 2023 bis spätestens 31. März 2023

(sofern noch nicht geschehen) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Fachbereich I, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, einzureichen.