1. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen aus der Bürgerschaft vorgetragen.
2. Jahresabschluss 2021; Beratung und Beschlussfassung
Die Vorsitzende übergibt zu diesem TOP Ratsmitglied Nitsche die Sitzungsleitung und begibt sich mit den Beigeordneten in den Zuschauerbereich.
Der Vorsitzende übergibt Uli Simon das Wort. Dieser verliest den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses und schlägt vor, der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten sowie den Anordnungsberechtigten in der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung zu erteilen.
Die Entlastung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023
a) Sachverhalt:
Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches inzwischen vom Landtag verabschiedet ist, werden höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.
Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:
Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:
| - Grundsteuer A | von 300 v. H. auf 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | von 365 v. H. auf 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | von 365 v. H. auf 380 v. H. |
Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.
Beispiel:
Die Gemeinde hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 250 % festgesetzt, der Nivellierungssatz beträgt 465 %. Die IST-Einnahmen aus der Grundsteuer B betragen 300.000 €.
300.000 € / 250 * 465 = 558.000 €
Für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Einzahlungen in Höhe von 558.000 € verfügt.
Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.
Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.
Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes festgelegten Nivellierungssätze anzuheben.
Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes
nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. "Dorftreff Straßenhaus" neuer Fördermittelantrag; Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeisterin Haas teilt mit, dass die Möglichkeit besteht, Fördermittel für das Projekt zu erhalten. Es sind nur begrenzte Fördermittel vorhanden, die an diejenigen verteilt werden, die sie zuerst beantragen. Bei den Fördermitteln gibt es ggf. einen Höchstsatz von 75%, der Gemeinde bliebe demnach ein Eigenanteil in Höhe von 150.000,00 €.
Ein Ratsmitglied empfiehlt, das Projekt aufgrund der Höhe der Kosten zu überarbeiten und eine neue Planung zu erstellen. Das Projekt könne viel kleiner und deshalb die Kosten ggf. geringer ausfallen. Aufgrund der bereits mehrfach überarbeiteten Pläne und der bereits vorliegenden Baugenehmigung, stellt die Vorsitzende die Angelegenheit zur Abstimmung.
Der Gemeinderat beschließt, die derzeitige Planung zur Förderung einzureichen mit der Einschränkung, dass zunächst geprüft werden soll, inwieweit Änderungen auch nach Antragstellung noch möglich sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 5, Enthaltung: 1
5. Förderprogramm 'Klimaangepasstes Waldmanagement'; Information
Die Bürgermeisterin erläutert die Grundlagen des Förderprogramms und teilt den Ratsmitgliedern mit, dass bereits nach Absprache mit den Beigeordneten ein Antrag für das Förderprogramm gestellt wurde, da es auch hier nur begrenzte Fördermittel gibt, die an diejenigen verteilt werden, die sie zuerst beantragen. Deshalb musste die Entscheidung schnell getroffen werden und sie dankt der Verwaltung für die schnelle Bearbeitung.
6. Sitzungstermine für das Jahr 2023
Ortsbürgermeisterin Haas verliest die festgelegten Sitzungstermine für das Jahr 2023:
7. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin
Die Vorsitzende informiert darüber, dass
8. Verschiedenes
13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Ortsbürgermeisterin gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.