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RW-Direkt
Ausgabe 2/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 22. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederbreitbacham 08.12.2022

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft

(Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO);

Dauer: max. 30 Minuten

2 Zuhörer beschweren sich über die großen Eichen in der Weihergasse (starke Verschmutzung durch Eicheln, Schattenwurf, LKW’s streifen die Äste u.s.w.). Weiterhin wird auf unregelmäßige Mäharbeiten an der Wied sowie auf parkende Campingfahrzeuge in der Weihergasse auf dem Parkplatz der freien ev. Gemeinde hingewiesen.

Ortsbürgermeisterin Hardt sagt zu, dass der Gemeinderat über die Eingaben beraten wird.

2. Vorstellung des Konzeptes: Dein Hektar

Susanne Hardt begrüßt Herrn Jan Bednarek von der Firma Dein Hektar GmbH & Co. KG aus Lahnstein und erteilt ihm das Wort, um das Firmenkonzept vorzustellen.

Die Firma Dein Hektar wirbt für die Betreibung von regionalem Klimaschutz mit bestehenden Waldflächen durch Kompensation von CO2. Durch bestehende Waldflächen können im sogenannten „freiwilligen Kompensationsmarkt“ CO2-Zertifikate veräußert werden.

Den Waldbesitzern wird die Möglichkeit gegeben, den CO2-Ausstoß zu kompensieren und so aktiven Klimaschutz in regionalen Wäldern zu betreiben. Durch die Kompensation von Treibhausgasemissionen erhält der Waldbesitzer eine jährliche Entlohnung, die helfen soll, die Folgen des Klimawandels auszugleichen und damit den Wald nachhaltig zu erhalten.

Die Kompensationsleistung fließt in die Forstwirtschaft zur Erhaltung und Aufforstung.

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden.

Nach der Beantwortung von Fragen der Ratsmitglieder verabschiedet die Vorsitzende Herrn Bednarek und bedankt sich für die Präsentation.

Die weiteren Beratungen erfolgen im nichtöffentlichen Sitzungsteil.

3. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Niederbreitbach

Bebauungsplan Campingplatz und Wochenendgebiet Bürder

1. Änderung

3.1. Abwägung der eingegangenen Anregungen der Trägerschaft öffentlicher Belange und der Privatpersonen

Die Ortsgemeinde Niederbreitbach hat in der Sitzung am 08.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Campingplatz und Wochenendgebiet Bürder“ 1. Änderung gefasst. Mit Beschluss vom 09.06.2022 wurde der Geltungsbereich nochmal konkretisiert.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll den Campingplatzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, das Areal des Platzes punktuell über den Rahmen des rechtswirksamen Bebauungsplanes und der bestehenden Sammelbaugenehmigung hinaus nutzen zu können.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 03.08.2020 bis zum 04.09.2020 beteiligt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.07.2020 am Verfahren beteiligt.

Durch die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen war eine Änderung des Geltungsbereiches erforderlich. Ebenso wurden einzelne Textliche Festsetzungen angepasst.

Im Rahmen der Offenlage wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 18.07.2022 bis zum 19.08.2022 am Verfahren beteiligt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.07.2022 am Verfahren beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger aus der Offenlage wurden von Frau Kroll vom Planungsbüro Dittrich erläutert.

Diese werden vom Gemeinderat einzeln behandelt und entsprechend gewürdigt.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen zudem folgende Stellungnahmen ein, die keine Bedenken äußern:

Stadtwerke Neuwied GmbH, mit Schreiben vom 05.07.2022

Syna GmbH, mit Schreiben vom 05.07.2022

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 04.07.2022

Eisenbahn-Bundesamt, mit Schreiben vom 08.07.2022

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, mit Schreiben vom 13.07.2022

IHK-Koblenz, mit Schreiben vom 20.07.2022

Handelsverband Südwest e.V., mit Schreiben vom 27.07.2022

Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 03.08.2022

PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 04.08.2022

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, mit Schreiben vom 10.08.2022

Vodafone GmbH/ Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 04.07.2022

Handwerkskammer Koblenz, mit Schreiben vom 15.08.2022

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen folgende abwägungs-/planungsrelevanten Anregungen und Stellungnahmen ein, die nachfolgend behandelt werden:

1.

Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 05.07.2022

2.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft

Abfallwirtschaft, Bodenschutz, mit Schreiben vom 14.07.2022 und Eingangsvermerk vom 19.07.2022

3.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, mit Schreiben vom 21.07.2022

4.

Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach, mit Schreiben vom 20.07.2022

5.

Kreisverwaltung Neuwied, mit Schreiben vom 22.08.2022

6.

Forstamt Dierdorf, mit Schreiben vom 21.07.2022

zu 1. Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 05.07.2022

Die Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Die Inhalte des Schreibens der Telekom GmbH aus der Stellungnahme vom 29.07.2020 wurden bereits zur Offenlage in die Planunterlagen aufgenommen.

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

zu 2. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, mit Schreiben vom 14.07.2022 und Eingangsvermerk vom 19.07.2022

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nach Abgleich der durch das Vermessungsbüro Dipl. -Ing. J. Schneider (ÖbVI) durchgeführten Vermessung des Haupterschließungsweges mit den angegebenen zu erwartenden Wasserständen eines 100-jährigen Hochwassers der Wied ist durch die Festsetzung zur Anhebung der Erdgeschossfußbodenhöhe auf 0,5 m über dem angrenzenden Haupterschließungsweg zu erwarten, dass die entsprechende Erdgeschossfußbodenhöhe über dem zu erwartenden Wasserstand eines 100-jährigen Hochwassers liegt.

Ein Hinweis auf das mit Rechtsverordnung vom 14.08.2006 festgesetzte Überschwemmungsgebiet wird als Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen.

Die Gemeinde bestätigt wie vorgestellt zu verfahren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

zu 3. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, mit Schreiben vom 21.07.2022

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Die Gemeinde bestätigt wie vorgestellt zu verfahren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

zu 4. Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach mit Schreiben vom 20.07.2022

Die Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

Beitragsrechtliche Regelungen sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

zu 5. Kreisverwaltung Neuwied, mit Schreiben vom 22.08.2022

5.1. Bauleitplanung, Radverkehrsförderung:

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur Klarstellung der Gültigkeit der textlichen Festsetzungen für den gesamten Geltungsbereich des Stammplans wurde in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan folgender Hinweis ergänzt:

„Hinweis: Die Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen beziehen sich sowohl auf den in der Planzeichnung festgesetzten Geltungsbereich des Stammplans als auch auf den Geltungsbereich der 1. Änderung welcher die geänderten zeichnerischen Festsetzungen umfasst.“

Die Gemeinde bestätigt wie vorgestellt zu verfahren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5.2. Untere Landesplanungsbehörde:

Die Änderungs- bzw. Erweiterungsbereiche der 1. Änderungen wurden mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Obere Wasserbehörde abgestimmt (s. Nr. 2).

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5.3. Brand- und Katastrophenschutz:

Ein Hinweis auf die Beachtung der geltenden Bestimmungen der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung) wurde bereits zur Offenlage in die Planunterlagen aufgenommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5.4. Gesundheitsamt:

Der Hinweis auf die Sicherstellung eines ausreichenden Wasseraustausches in den Trinkwasserleitungen wird an den Vorhabenträger zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Zu 6. Forstamt Dierdorf mit Schreiben vom 21.07.2022

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde bestätigt wie vorgestellt zu verfahren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

3.2. Satzungsbeschluss

Das Verfahren zum Bebauungsplan „Campingplatz und Wochenendgebiet Bürder“ 1. Änderung wird mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Absatz 1 BauGB.

Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:

Satzung

Bebauungsplan „Campingplatz und Wochenendgebiet Bürder“

1. Änderung

Ortsgemeinde Niederbreitbach

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Niederbreitbach den Bebauungsplan „Campingplatz und Wochenendgebiet Bürder“ 1. Änderung am 08.12.2022 als Satzung beschlossen.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer schwarzen gestrichelten Linie dargestellten Bereich.

§ 2

Bestandteil der Satzung

Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen mit Begründung.

§ 3

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt Bebauungsplan „Campingplatz und Wochenendgebiet Bürder“ 1. Änderung als Satzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Beratung und Beschlussfassung Sanierung Friedhof Niederbreitbach

In der Ratssitzung vom 06.10.2022 wurde unter TOP 3 beschlossen, die Beschlussfassung über die Friedhofssanierung zurückzustellen, um das Ergebnis der Anfrage bei der ADD bezüglich der in Aussicht gestellten Fördermittel aus dem Investitionsstock abzuwarten.

Zwischenzeitlich hat die ADD zugesagt, eine Förderung in Höhe von 50 % der sich nach der Ausschreibung ergebenen Kosten zu gewähren.

Beschluss:

Nach kurzer Beratung beauftragt der Ortsgemeinderat die Bauverwaltung die Sanierung des Friedhofs auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5. Auftragsvergabe Pflasterarbeiten Bushaltestelle

Die Ortsgemeinde Niederbreitbach beabsichtigt den jetzigen Asphaltbelag zwischen der Bushaltestelle Jakobus Wirth Straße und Im Auengarten mit Uni Verbundpflaster zu erneuern. Der vorhandene Asphaltbelag ist an mehreren Stellen gerissen und an der Mauer zum angrenzenden Grundstück fehlt der Asphaltbelag.

Leistungen:

- Asphalt aufnehmen und entsorgen

- Ausschachten auf -0,40 m Aushub verladen und Entsorgen.

- Frostschutz liefern einbauen und verdichten

- Pflastersplitt liefern

Die Tiefbauarbeiten sowie die Lieferung der Baustoffe werden von einer Fachfirma durchgeführt. Das verteilen des Pflastersplitt und die kompletten Pflasterarbeiten inkl. Schnitte, Verdichtung und Absanden werden in Eigenleistung der Anlieger fachlich richtig ausgeführt.

Es wurden 3 Tiefbauunternehmen angefragt 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben 1 Firma hat kein Angebot abgegeben.

Die Angebote wurden seitens der Verwaltung fachtechnisch und rechnerisch geprüft.

Die Wertung der Angebote ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Peter Hardt GmbH

4580,31€ (brutto)

Bieter 2

9299,85€ (brutto)

Bieter 3

Nicht abgegeben

Beschluss:

Auf Empfehlung der Bauverwaltung wird der Auftrag mit einer Bruttosumme von 4580,31 € an die Firma Peter Hardt GmbH vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab 01.01.2023

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), welches jedoch noch nicht vom Landtag verabschiedet ist, werden sehr wahrscheinlich höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer festgesetzt.

Im aktuellen Gesetzesentwurf (Stand 08.09.2022) ist folgendes vorgesehen:

Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer sowie Gewerbesteuer orientiert sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt:

- Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H.

- Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H.

Für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, VG-Umlage) und der Schlüsselzuweisungen nach dem LFAG werden die IST-Einzahlungen der o.g. Steuern auf diese Sätze nivelliert, das bedeutet, es wird angenommen, dass alle Gemeinden die Nivellierungssätze verwenden und die Einzahlungen werden auf diese Sätze hochgerechnet.

Des Weiteren ist, insbesondere von dem Hintergrund der angekündigten strengeren kommunalaufsichtlichen Haushaltsgenehmigungsverfahren zu bedenken, dass durch die Anhebung der Steuerhebesätze Mehrerträge erwirtschaftet werden, die zum Ausgleich des Haushaltes beitragen können.

Auch kann die Genehmigung von Fördermitteln versagt werden, wenn eine Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben. Da diese jedoch noch nicht feststehen, wird dem Ortsgemeinderat empfohlen, die Steuerhebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 auf die in der ebenfalls ab dem 01.01.2023 geltenden Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetztes festgelegen Nivellierungssätze anzuheben.

Sollten sich die Nivellierungssätze in der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Vergleich zu den derzeitig geltenden Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes nicht ändern, gelten weiterhin die bisher in der Ortsgemeinde festgesetzten Steuerhebesätze.

Nach eingehender Beratung legt der Gemeinderat aufgrund der noch offenen Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes einvernehmlich fest, die Beschlussfassung über die Steuerhebesätze ab dem 01.01.2023 auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen.

7. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung

Die Jagdgenossenschaft spendet für die Kindertagesstätte „Regenbogenland“ 500,00 €. Von der VR-Bank Rhein-Mosel werden 500,00 € für die Förderung der Kultur gespendet.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme und die zweckentsprechende Verwendung beider Spenden

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

8. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

Die Ortsbürgermeisterin informiert über folgende Angelegenheiten:

a)

Schäden am Dach der Friedhofskapelle. Derzeit wird geklärt, wer für die Kosten der Dachsanierung aufkommt. Die Rechtmäßigkeit des Pachtvertrages wird geprüft.

b)

Sachstand Asphaltierung der Straße durch das Fockenbachtal. Die Fördermittel werden zurückgegeben und im Jahr 2023 neu betragt. Die beteiligten Ortsgemeinden lassen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten.

c)

Angebot zur Einrichtung einer Orts-App für die Gemeinde Niederbreitbach. Der Gemeinderat sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine Orts-App.

d)

Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten vom 06.12.2022 bezüglich der Möglichkeiten einer Videoüberwachung im Umfeld des Dorfgemeinschaftshauses.

e)

Sachstand Schließanlage Dorfgemeinschaftshaus

f)

Nach Auskunft der Syna besteht keine Möglichkeit die Ein- und Ausschaltzeiträume der Straßenbeleuchtung in einzelnen Gemeinden zu verändern. Dies ist nur in der Gesamtheit umsetzbar.

g)

Die Prüfung der Ortsgemeinde durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Neuwied ist abgeschlossen. Der Prüfbericht wird dem Gemeinderat vorgelegt.

h)

Auf dem Spielplatz in Wolfenacker müssen der Fallschutz und eine Bank erneuert werden. Der Haushaltsansatz sieht hierfür Mittel in Höhe von 4.000,00 € vor.

i)

Am 29.11.2022 hat ein LKW das Buswartehäuschen in Wolfenacker beschädigt. Die Polizei ermittelt wegen Fahrerflucht.

j)

Erstmals findet für alle Bewohner an Silvester ein Mitternachtstreffen auf dem Dorfplatz an der Kulturwerkstatt statt.

Anfragen von Ratsmitgliedern:

a)

Beigeordneter Ernst Over:

Straßenlampe und Fußweg „Auf dem Kühpfad“

b)

1. Beigeordneter Roland Hardt:

Gefahr durch Bäume im Fockenbachtal (Äste und Stümpfe im Fockenbach) sowie die öffentlich

Verkehrssicherungspflicht

c)

RM Joachim Rams:

Heizung Dorfgemeinschaftshaus

d)

RM Andreas Haas:

Forstwirtschaftsplan

14. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Ortsbürgermeisterin Hardt gibt bekannt, dass der Gemeinderat die Rückübertragung einer Grundstücksfläche und die Zuteilung eines Gemeindegrundstücks beschlossen hat.

Ein weiterer Beschluss beinhaltet den Verzicht auf den Eintritt der aufschiebenden Bedingung bei Ankaufverträgen im Neubaugebiet „Auf der Helden“.

Abgelehnt wurde der Ankauf einer angebotenen Grundstücksfläche sowie die Reduzierung der Miete für das Dorfgemeinschaftshaus.

Eine bestehende Pachtvereinbarung wurde um ein weiteres Jahr verlängert und einer rückwirkenden Lohnanpassung für eine geringfügige Tätigkeit wurde zugestimmt.