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RW-Direkt
Ausgabe 2/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachungfür die Ortsgemeinde Anhausen

Gemäß Art. 1 Nr. 6 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 29.01.2024 vorgelegt wird.

In der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.01.2024 liegt der o.a. Entwurf liegt während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, Fachbereich 2 -Finanzen-, Rengsdorf, aus. Unter www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Gemeinden&Infrastruktur/Gemeinden/Anhausen/Offener Haushalt ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.

Die Einwohner der o.a. Gemeinde haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum o.a. Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle einzureichen.

Rengsdorf, den 12.01.2024
Ortsgemeinde Anhausen
Zantop, Ortsbürgermeister