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RW-Direkt
Ausgabe 2/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 31. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbacham 14.12.2023

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten

Es liegen keine Anfragen vor.

2. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2024

Herr Gregor Nassen gibt einen Rückblick über die Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2023 und trägt den Forstwirtschaftsplan 2024 vor. Fragen der Ratsmitglieder werden von ihm beantwortet.

a) Sachverhalt:

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2024 liegt dem Gemeinderat zur Beratung vor. Er sieht Erträge von insgesamt 30.307,00 € und Aufwendungen von insgesamt 45.510,00 € vor. Somit beträgt im Jahr 2024 der erwartete Fehlbetrag - 15.203,00 €.

b) Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 in der vorgelegten Form anzunehmen.

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Das Forstamt Dierdorf wird ermächtigt, im Rahmen der Forstwirtschaftspläne die notwendigen Unternehmerverträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

3. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Waldbreitbach Bebauungsplan 4. Änderung "In der Au-Im Kirchmorgen"

Herr Pott vom Planungsbüro Dittrich trägt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "In der Au - Im Kirchemorgen" vor.

Seitens der Ratsmitglieder wird darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei dem Weg nicht um einen "Rad- und Gehweg" handelt, sondern nur um einen "Gehweg".

Herr Pott wird dies im Plan und Text des Bebauungsplanes entsprechend ändern.

3.1. Abwägung der eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen

a) Sachverhalt:

Der Gemeinderat Waldbreitbach hat am 07.02.2023 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „In der Au - Im Kirchmorgen“ beschlossen.

Geplant ist die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte südlich der bereits vorhandenen Einrichtung, auf dem derzeit als Tennisplatz genutzten Areal.

Im Rahmen der Offenlage wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 20.03.2023 bis zum 21.04.2023 am Verfahren beteiligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.03.2023 am Verfahren beteiligt.

Seitens der Bürger und Einwohner wurden zu dem bekannt gemachten Verfahrensschritt keine Anregungen geltend gemacht.

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden in die beigefügte Tabelle eingearbeitet.

Diese sind vom Gemeinderat einzeln zu behandeln und entsprechend zu würdigen.

Bei 5 von 6 Stellungnahmen ist kein Beschluss erforderlich.

Stellungnahme Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Schreiben vom 21.04.2023

Die Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Der Umgang mit den Netzanlagen der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG wurde zwischenzeitlich einvernehmlich abgestimmt. Dazu ist folgendes vorgesehen:

Der Standort der Gasdruckregelanlage bleibt unverändert erhalten.

Vor der Gasdruckregelanlage wird ein Stell- und Wendeplatz freigehalten.

Die Zufahrt zur Gasdruckregelanlage über den neuen Gehweg sowie über rückwärtige Flächen der Kindertagesstätte wird jederzeit ungehindert mit Werkstattwagen befahrbar hergerichtet bzw. freigehalten.

An der Jahnstraße wird eine Fläche für den Ersatz der Gasdruckregelanlage reserviert, sofern eine Andienung des jetzigen Standortes mit Tieflader und Kran künftig nicht mehr möglich ist.

Die vorhandene Gasleitung im Baufeld des Neubaus der Kindertagesstätte wird außerhalb des Baubereichs verlegt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat folgt der Abstimmung mit der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG. Entsprechende Hinweise werden in die Planzeichnung aufgenommen. Die Anforderungen werden bei der Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes bleibt davon unberührt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

3.2. Satzungsbeschluss

a) Sachverhalt:

Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „In der Au-Im Kirchmorgen“ wird mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Abs. 1 BauGB.

Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:

Satzung

4. Änderung des Bebauungsplanes „In der Au-Im Kirchmorgen“

Ortsgemeinde Waldbreitbach

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Waldbreitbach die 4. Änderung des Bebauungsplanes „In der Au-Im Kirchmorgen“ am 14.12.2023 als Satzung beschlossen.

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer schwarzen gestrichelten Linie dar- gestellten Bereich.

§ 2 Bestandteil der Satzung

Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, Hinweise mit Begründung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Satzungsbeschluss

56588 Waldbreitbach, 14.12.2023
Ortsgemeinde Waldbreitbach
Martin Lerbs, Ortsbürgermeister

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „In der Au-Im Kirchmorgen“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

4. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag an die Verbandsgemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplanes

a) Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinde obliegt nach § 67 Absatz 2 GemO die Flächennutzungsplanung. Dies beinhaltet auch die Änderung der bestehenden Pläne. Derzeit setzt die Verbandsgemeinde im Rahmen der Fusion die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes um. Die Ortsgemeinden haben entsprechende Änderungen der Verbandsgemeinde vorgelegt. Diese Änderungen wurden durch den beauftragten Planer berücksichtigt und der Landesplanungsbehörde vorgelegt. Weitere Anpassungen sollen durch den Verbandsgemeinderat geprüft werden, ob Sie noch in das laufende Verfahren aufgenommen werden können oder in einem gesonderten Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach beantragt die Änderung einer bestehenden Wohnbaufläche in eine gewerbliche Baufläche durchzuführen.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Planbereich „Aufm Höttel“ mit einer Größe von 3,6 ha als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Diese Ausweisung soll zu Gunsten der zukünftigen gewerblichen Ausrichtung in eine gewerbliche Baufläche geändert werden.

Mit dem Antrag an die Verbandsgemeinde soll geprüft werden, ob ein Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat beantragt die Änderung des dargestellten Bereiches im Flächennutzungsplan von Wohnbaufläche in gewerbliche Baufläche.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 1; Enthaltungen: 0

5. Änderung der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach, Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Nach §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung können die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben. Von dieser Ermächtigung wird von den Gemeinden durchweg Gebrauch gemacht.

Die Erhebung der Hundesteuer ist in einer Satzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 28.11.2002, in der Änderungssatzung vom 15.09.2005 sowie in einer weiteren Änderungssatzung vom 19.11.2018 geregelt. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster hinsichtlich seiner Anwendung und der veränderten Rechtslage (Änderung von Rechtsvorschriften bzw. Rechtsprechung) überarbeitet. Die letzte Änderung wurde am 31.08.2023 veröffentlicht.

Der neue Satzungsentwurf liegt dem Gemeinderat vor, die Änderungen gegenüber der bisherigen Hundesteuersatzung sind entsprechend rot markiert.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Satzungsentwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

6. Beratung und Beschlussfassung über das Küchenkonzept im neuen Kindergarten

Ortsbürgermeister Lerbs berichtet über die Sitzung des Kindergartenauschusses am 12.12., bei der bereits über das "Küchenkonzept" beraten und diskutiert wurde.

Da der Kostenunterschied zwischen einer "Frischküche" und einer "Anlieferungsküche" sehr hoch ist, soll der Planer verschiedene Küchenvarianten zusammenstellen, damit genauere Kosten vorliegen.

Das Raumkonzept soll wie vorgelegt weiterverfolgt werden (Küche 45 m²), so dass die Entscheidung über "Frisch- oder Anlieferungsküche" vertagt werden kann.

Nach eingehender Diskussion zu dem Thema beschließt der Ortsgemeinderat, das vorliegende Raumkonzept weiter zu verfolgen und die Entscheidung über das Küchenkonzept zu vertagen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Strom und Gaslieferungsverträge 2024

Ortsbürgermeister Lerbs berichtet von der notwendigen Eilentscheidung zum Thema Strom und Gaslieferungsverträge 2024. Die Verträge wurden um 1 Jahr mit der Süwag verlängert.

Es folgt eine eingehende Diskussion unter den Ratsmitgliedern zu diesem Thema

8. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Sach- und Rechtslage:

Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.

Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.

In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.

Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.

Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.

Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v.g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.

Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

9. Nachlese zur Ortsbegehung vom 18.11.2023 und Beratung über die Umsetzung von Maßnahmen

Die am 18.11.2023 stattgefundene Ortsbegehung brachte folgende Ergebnisse

Marktplatz

Der Asphalt hat Netzrisse und teilweise Schlaglöcher, welche wieder verfüllt wurden. Um den genauen Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten erfassen zu können, sollen Probebohrungen an verschiedenen Stellen stattfinden. Bezüglich der Vorgehensweise wird eine Anfrage an die Verwaltung gestellt.

Glockscheid

Ein evtl. Ausbau des Fußweges Glockscheid-Waldbreitbach zum Radweg wurde angesprochen. Auf Nachfrage zur Ausweisung von Baugebieten im Flächennutzungsplan wurde deutlich gemacht, dass für die Grundstückseigentümer nur aufgrund einer solchen Ausweisung keine Kosten entstehen und eine tatsächliche Umwandlung der Flächen zum Bauland nur mit Zustimmung des jeweiligen Eigentümers möglich ist.

Spielplatzgeräte werden regelmäßig geprüft. Kontaktdaten der Arbeitsgruppe "Kinderspielplätze" werden an Familien in Glockscheid weitergegeben.

Dorffest Glockscheid-Wüscheid ist für den 03.-05.05.2024 in Glockscheid geplant.

Wüscheid

4 Bauplätze vom neuen Baugebiet "Im alten Garten" sind im Kataster eingetragen, die restlichen werden zeitnah folgen.

Die Dorfgrenze wurde durch das Neubaugebiet verändert. Hausnummern müssen evtl. geändert bzw. angepasst werden.

Die Buswartehalle ist in Auftrag gegeben, ist aber noch nicht geliefert worden.

Überlegung, ob der Spielplatz Richtung Glockscheid wieder hergerichtet werden soll.

Friedhofshalle

Die tatsächlichen Baukosten sind unter der letzten Kostenschätzung geblieben.

Altes Feuerwehrhaus

Überlegung, Abriss und Neubau einer Halle für die Vereine. Fördermöglichkeiten sollen erkundet werden.

Containerlösung KiTa

Die Container sind zwischenzeitlich aufgestellt und die Abnahme ist erfolgt. Personal ist eingestellt, so dass die Inbetriebnahme der Container zum 01.02.2024 erfolgen kann.

Seitens der Verbandsgemeinde wird keine Pacht erhoben. Die Anlage wird umzäunt. Der Eingang erfolgt abseits der Straße "In der Au".

10. Grundsatzbeschluss über das Anbringen einer Gedenktafel für die durch den Nationalsozialismus umgekommenen Waldbreitbacher Juden

Eine Diskussion im Rat, ob auf der Gedenktafel nur die "umgekommenen" oder auch die durch den Nationalsozialismus "vertriebenen" Waldbreitbacher Juden aufgeführt werden sollen kommt zu dem Ergebnis, dass die "vertriebenen" Juden nicht eindeutig fassbar gemacht werden können und deshalb nur die "umgekommenen" Juden auf der Tafel namentlich erfasst werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anbringung einer Gedenktafel für die durch den Nationalsozialismus umgekommen Waldbreitbacher Juden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

11. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Fragen

- Ortsbürgermeitser Lerbs berichtet von einem Gespräch mit den Beigeordneten auf der Finanzabteilung bezüglich des Haushaltes 2024. Da zum Teil Einnahmen wegfallen, andererseits aber die Gemeindeumlage steigt und gewisse Pflichtaufgaben festgelegt sind, wird es sehr schwierig sein, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Aus diesem Grund müssen Einsparmöglichkeiten bzw. Einnahmen dafür sorgen, dass es zu einem ausgeglichenen Haushalt kommt, da ansonsten von der Kreisverwaltung keine Genehmigung erteilt wird. Eine Möglichkeit für zusätzliche Einnahmen wäre die Anhebung der Grundsteuer. Die Finanzabteilung wird den Haushaltsentwurf vorab der Kreisverwaltuntg vorlegen, um dann endgültige Entscheidungen treffen zu können. Herr Lerbs betont, dass es wichtig sei, der Kreisverwaltung die Bereitschaft zu signalisieren, alles für einen ausgeglichenen Haushalt zu unternehmen, notfalls auch die eigentlich vom Rat nicht gewollte Anhebung der Grundsteuer.

- Herr Lerbs berichtet von den Flüchtlingszahlen und die Verteilung an die einzelnen Kommunen. Momentan hat die VG Rengsdorf-Waldbreitbach 85 Plätze zu wenig. Aus diesem Grund wird dringend Wohnraum für Flüchtlinge gesucht.

- Auf Nachfrage erklärt Herr Lerbs, dass der Auftrag an Dr. Kröll bezüglich "Drei Weiher" noch nicht vergeben ist.

15. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Zu einem Bauantrag wurde die Zustimmung erteilt.

- Ende öffentlicher Teil -