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RW-Direkt
Ausgabe 2/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Hausen (Wied)am 04.12.2023

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten

Von dem anwesenden Zuhörer werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Schneeräumpflicht gestellt.

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastungserteilung durch den Gemeinderat

a) Sachverhalt:

Die Ortsbürgermeisterin, Carmen Boden und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Das älteste Ratsmitglied, Herr Karl Josef Hühner übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz im Gemeinderat.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 17.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf den Jahresabschluss 2022 geprüft. Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des § 112, Abs. 1 GemO stichprobenweise. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:

Beschluss:

1. Die Jahresrechnung 2022 der Ortsgemeinde Hausen (Wied) mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung und der Anlagenspiegel, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und der Übersicht über die Dienstbarkeiten werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den sonstigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.

In der anschließenden Abstimmung stimmt der Gemeinderat dieser Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

3. Änderung der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Hausen, Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Nach §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung können die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben. Von dieser Ermächtigung wird von den Gemeinden durchweg Gebrauch gemacht.

Die Erhebung der Hundesteuer ist in einer Satzung der Ortsgemeinde Hausen vom 10.12.2002 sowie in der Änderungssatzung vom 06.12.2005 geregelt.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster hinsichtlich seiner Anwendung und der veränderten Rechtslage (Änderung von Rechtsvorschriften bzw. Rechtsprechung) überarbeitet. Die letzte Änderung wurde am 31.08.2023 veröffentlicht.

Es handelt sich um Anpassungen von Formulierungen, sowie um redaktionelle Änderungen aufgrund des Gleichstellungsgesetzes. Für den Hundehalter ändert sich, außer für die Besitzer*innen von Assistenzhunden nichts.

Der neue Satzungsentwurf liegt dem Gemeinderat vor, die Änderungen gegenüber der bisherigen Hundesteuersatzung sind entsprechend rot markiert.

Beschluss:

Dem Gemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

4. Kommunale Wärmeplanung; Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

a) Sachverhalt:

Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand 08.11.2023). Es wird die Länder verpflichten den Träger für die Aufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ festzulegen. Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass voraussichtlich alle Flächenländer diese Aufgabe auf eine der kommunalen Ebenen als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.

Da jedoch noch keine formelle Aufgabenübertragung stattgefunden hat, fällt die Wärmeplanung mangels spezialgesetzlicher Aufgabenübertragung in den Allzuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden. Somit stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Verbandsgemeinde hier tätig werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bestehen.

In diesem Zusammenhang ist vorauszuschicken, dass zu unterscheiden ist zwischen dem förderrechtlichen Außenverhältnis zwischen der antragstellenden Verbandsgemeinde und dem Fördergeber, hier der Bund bzw. der Projektträger Z-U-G, einerseits und dem kommunalrechtlichen Innenverhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.

Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt insofern als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgabe soll jedoch erfolgt sein, bevor Planungsaufträge vergeben oder sonstige externe Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde beauftragt werden.

Nach § 67 Abs. 5 GemO können Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Auf die besonderen Vorschriften einer möglichen Rückübertragung auf eine Ortsgemeinde, wird besonders hingewiesen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 der Übertragung zugestimmt.

Aktuell besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Wärmeplänen durch die Kommunalrichtlinie mit einem Fördersatz von 90 % bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 gilt ein Fördersatz von 60% bzw. 80 % für finanzschwache Kommunen. Sobald das v. g. Gesetz Rechtskraft erlangt hat, entfallen diese Fördermöglichkeiten.

Aufgrund dessen, hat der VG Rat in seiner Sitzung am 26.09.2023 bereits den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Hausen beschließt die Übertragung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe „Kommunale Wärmeplanung“ auf die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreibach.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

5. Mitteilung zur Preiserhöhung für die Reinigung der Kita ab 01.01.2024

Die Vorsitzende informiert den Rat über die Ankündigung einer Preiserhöhung für die Reinigung des Kindergartens durch die Fa. Dominik Otto Gebäudedienste, Neustadt (Wied).

In einem Schreiben von 16.10.2023 teilt die Firma mit, dass die Gewerkschaft IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, sich nach der zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024 für das Gebäudereinigungshandwerk geeinigt haben. Danach steigt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in zwei Stufen zum 01.10.2022 von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (+ 9,39 %) und zum 01.01.2024 auf 16,70 Euro (+3,09 %).

Ferner teilt die Firma mit, dass nicht nur der Lohn, sondern auch die Materialkosten immer mehr ansteigen, um knapp 13.00 % zum Oktober 2023 und um weitere 5 % zum Januar 2024.

Aufgrund dieser Veränderungen sieht sich die Reinigungsfirma gezwungen, zum 01.01.2024 ihre Preise anzupassen und um 3,09 % anzuheben.

Der Rat nimmt dies zur Kenntnis.

6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Strom und Gaslieferungsverträge 2024

Strom- und Gaslieferung ab dem 1.1.2024

Die Ortsgemeinde hat im Frühjahr 2022 die Verwaltung beauftragt für die Jahre 2023-2025 die Strom- und Gaslieferung erneut auszuschreiben. Im November 2022 wurden allerdings

- wegen der damals schwierigen und undurchsichtigen Energiesituation - lediglich Auftragsvergaben mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis 31.12.2023 abgeschlossen.

Über die Lieferung von Strom und Gas für die Ortsgemeinde muss zum 01.01.2024 neu entschieden werden.

Bei der Beigeordnetensitzung der Verbandsgemeinde am 11.05.2023 und der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde sich dafür ausgesprochen, einvernehmlich mit der Süwag den bestehenden Vertrag zu dann marktüblichen Konditionen zu verlängern und eine zu diesem Zeitpunkt schwierige und unwirtschaftliche Sammelausschreibung des GStB nicht anzuwenden. Bedingt durch die derzeit besondere Situation (Ukraine-Krieg, Extrem schwankende Rohstoffpreise) soll hier die Regionale Versorgungssicherheit besonders berücksichtigt werden. Insbesondere auch deshalb, da eine unmittelbar zuvor vorgenommene Sammelausschreibung keine verwertbaren Angebote einbrachte.

Diesbezüglich hat die Verwaltung nunmehr Kontakt zur Süwag aufgenommen und anschließend ein entsprechendes aktuelles Angebot für eine Vertragsverlängerung erhalten:

Strom: neu 15,80 ct/kwh statt bisher 37,90 ct/kwh (SLP) bzw. 37,60 ct/kwh (RLM),

Gas: neu 6,20 ct/kwh statt bisher 14,970 ct/kwh.

Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und abschließend um die zum Leistungszeitpunkt jeweils festgelegte Umsatzsteuer erhöht.

Der Preis entspricht den derzeitigen Marktüblichen Preisen. Verwaltung und Süwag weisen allerdings darauf hin, dass der Preis ggf. noch geringfügig angepasst wird, da der Markt sehr schwankt.

Die Verwaltung möchte nunmehr den Auftrag für die Vertragsverlängerung an die Süwag geben, damit die notwendigen Strom- und Gasmengen von dort eingedeckt werden können.

Die Verwaltung bittet daher um Herstellung des Benehmens gem. § 48 GemO.

Eilentscheidungsbeschluss:

Die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten haben unter Beachtung des Verfahrens nach § 48 GemO dem oben dargelegten Sachverhalt (Zustimmung zu Vertragsverlängerung mit der Süwag zu den genannten Konditionen) zugestimmt.

Zur Information:

Nach Vorlage aller Zustimmungen konnte der Vertrag am 20.10.2023 zum endgültigen Preis von

Strom: neu 16,00 ct/kwh statt bisher 37,90 ct/kwh (SLP) bzw. 37,60 ct/kwh (RLM),

Gas: neu 6,50 ct/kwh statt bisher 14,970 ct/kwh.

7. Informationen zur Flüchtlingssituation

Das Land teilt der Kreisverwaltung Neuwied derzeit 25 geflüchtete Personen pro Woche, meist einzelne Männer, kaum noch Familien, zu.

Die KV teilt die Geflüchteten dann den Verbandsgemeinden zu.

Diese wiederum müssen die Geflüchteten in den einzelnen Ortsgemeinden unterbringen.

Zusätzlich zu diesen Menschen erfolgt weiterhin ein Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine, der weiterhin nicht abschätzbar ist.

Da der Wohnungsmarkt erschöpft ist, wird es zunehmend schwieriger, für die Flüchtlinge eine Unterkunft zu finden.

Die VG Rengsdorf Waldbreitbach liegt Stand 23.11.23 mit minus 85 aufzunehmenden Personen im Rückstand. Daher wird der Druck immer größer und Wohnraum dringend gesucht. Verbandsbürgermeister Breithausen appelliert daher an alle Hauseigentümer eventuell noch vorhandene freie Wohnungen an die Verbandsgemeinde zu vermieten. Vorteile liegen laut Herrn Breithausen in einer pünktlichen und zuverlässigen Zahlung einer ortsüblichen Miete.

Sollte es nicht gelingen, weitere Wohnungen für die Geflüchteten zu finden, sind Containerunterkünfte unumgänglich. Diese machen aber nur dort Sinn, wo es eine entsprechende Infrastruktur, wie Anbindung an den ÖNPV und Einkaufsmöglichkeiten gibt.

Die VG sucht derzeit bei allen infrage kommenden Ortsgemeinden nach einem möglichen Containerstandort.

In der Ortsgemeinde Hausen leben derzeit bereits 26 Geflüchtete Personen in 5 Wohnungen, sowie ca. 40 UkrainerInnen im ehemaligen Hotel Franziskaner. Die privat in Familien untergekommenen Geflüchteten aus der Ukraine sind dabei noch nicht berücksichtigt.

8. Mitteilungen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

Die Vorsitzende macht Mitteilungen verschiedener Art und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder zu folgenden Themen:

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am Margarethenhof wurde eine neue Ruhebank aufgestellt, die mit 80 % der Kosten vom Naturpark gefördert wurde.

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Das Bushaus an der Hausener Brücke muss erneuert werden. Der LBM hat in einem Vorort Termin mitgeteilt, dass ein Antrag eingereicht werden muss, um die Wartehalle zu erneuern, da das Grundstück Eigentum des Landes ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass der LBM keine Kosten bezüglich der Wartehalle tragen wird. Sollte es dazu kommen, dass bauliche Veränderungen eine Demontage der Leitplanken erfordern, so sind alle Leitplanken zu erneuern, da es neue Richtlinien bezüglich dessen gibt und die Kosten nicht vom Land, sondern von der Gemeinde getragen werden müssen.

Ob es eine Fördermöglichkeit gibt, wird derzeit von der Verbandsgemeinde geprüft.

Die ermittelten Kosten für eine neue Wartehalle mit den entsprechend nötigen Arbeiten liegt derzeit schätzungsweise bei 17000 Euro.

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Bezüglich der Sanierung des Wirtschaftswegs Schaafstall wurden Vermessungen durchgeführt. Planung und Begehungstermine erfolgen in den nächsten Monaten.

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Eine Ausschreibung bezüglich der Rissesanierung von Gemeindestraßen durch die VG ist bisher leider noch nicht erfolgt.

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Für die Sanierung der Gemeindestraße nach Stopperich wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung gestellt.

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Die freiwillige Feuerwehr Hausen ist seit dem 3.12.23 in das neue Feuerwehrhaus umgezogen. Nach Rücksprache mit Verbandsbürgermeister Breithausen wird das noch im Besitz der VG befindliche alte Feuerwehrhaus an die Ortsgemeinde Hausen übertragen. Der Zeitpunkt wird noch festgelegt.

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Die Ortsgemeinde erhielt bei der kostenlosen Obstbaumausgabe vom Kreis Neuwied wieder 3 Apfelbäume einer alten Sorte. Diese wurden diesmal in Sohl, Muscheider Hof und Frorath gepflanzt.

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Der defekte Kfz Anhänger der Ortsgemeinde konnte aufgrund zu großer Schäden nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Daher wurde ein neuwertiger, gebrauchter Anhänger gekauft und der vorhandene Laubaufsatz darauf angepasst.

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Die Herkunft der pinkfarbenen Pfosten im Wald von Hausen, bzw. Eckwinkel Richtung Malberg ist geklärt: Der Trainer einer Jugendmannschaft hatte den ehemaligen Malberglauf für die Gruppe „nachmarkiert“.

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Für das Dorfgemeinschaftshaus wurden 12 neue, bruchsichere und spülmaschinenfeste Isolierkannen angeschafft.

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Der nächste 65plus Treff ist am 28.Februar 2024 mit einem Döppekuchenessen

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Die nächste Waldbegehung mit Revierleiter Gregor Nassen findet am Samstag, den 23.März 2024 statt.

9. Vorratsbeschluss zur Auftragsvergabe für die Sanierung der Außenanlagen an der Malberghütte

In der letzten Sitzung wurde über die notwendigen Arbeiten im Bereich der Terrasse der Malberghütte berichtet, und Matthias Hardt mit der Planung und Betreuung der Sanierung beauftragt.

Da die Sanierung bereits im Februar während der Betriebsruhe der Hütte beginnen soll und um termingerecht reagieren zu können, ist es notwendig, einen Vorratsbeschluss für die Vergabe der Arbeiten zu fassen.

Der Beschluss wird in der nächsten Sitzung nachgeholt, bzw. mitgeteilt.

Beschluss:

Der Rat beschließt nach Durchführung der Ausschreibung dem günstigsten Bieter den Auftrag für die Reparaturarbeiten an der Terrasse der Malberghütte zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

14. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

In der nichtöffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat einen Beschluss über den Ankauf von gemeindeeigenen Grundstücken und eine Beschluss über den Verkauf von gemeindlichen Grundstücken gefasst.